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Kriegsopferfürsorge - Wann habe ich Anspruch auf Kriegsopferfürsorgeleistungen?

Beschädigte und Hinterbliebene, denen Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz (Hilfen für Kriegsopfer) gewährt wird oder voraussichtlich gewährt werden kann, können auch Hilfen im Rahmen der Kriegsopferfürsorge erhalten.

Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch die Familienmitglieder der Beschädigten erfasst.

Voraussetzung ist, dass

  • Beschädigte wegen der Schädigung
  • Hinterbliebene wegen des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes nicht in der Lage sind, den anzuerkennenden Bedarf aus den übrigen Leistungen nach den bereits genannten Gesetzen und dem sonstigen Einkommen und Vermögen zu decken.

Wo kann ich Leistungen beantragen?

Buchstabe A - Z, Telefon: 0931 / 37-3938

Zimmer-Nr. 120 im 1. Stock des Sozialen Ämtergebäudes, Karmelitenstraße 43, 97070 Würzburg.


Für weitere Hilfearten der Kriegsopferfürsorge sind die Hauptfürsorgestelleexterner Link beim Zentrum Bayern Familie und Sozialesexterner Link (ZBFS) -Region Unterfranken, Georg-Eydel-Straße 13, 97082 Würzburg (Telefon: 09 31 41 07 - 01)- oder der Bezirk Unterfrankenexterner Link zuständig.

Allgemeine Auskünfte über Hilfen für Kriegsopferexterner Link und das Soziale Entschädigungsrecht erhalten Sie u.a. vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.externer Link


Übersetzung Kriegsopferfürsorge in Leichter Sprache

Kriegsopferfürsorge Kriegsopferfürsorge, 586 KB

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