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Wer kann gefördert werden?

Grundsätzlich sind alle Haushalte antragsberechtigt, deren gesamtes Jahreseinkommen innerhalb der vorgegebenen Grenze liegt.

Die Einkommensgrenze wird abhängig von der Personenzahl sowie unter Berücksichtigung von bestimmten Freibeträgen errechnet.

Beispiele für die Berechnung des Haushaltseinkommens sowie den Förderrechner der BayernLabo finden Sie hierexterner Link.


Bei der Antragstellung sind der letzte Steuerbescheid sowie die Lohn-/Gehaltszettel der letzten zwölf Monate vor Antragstellung vorzulegen. Zukünftige Änderungen (innerhalb 12 Monaten ab Antragstellung) werden berücksichtigt.

Sonstige Kriterien sind die soziale Dringlichkeit, das vorhandene Eigenkapital und das monatliche Nettoeinkommen des Haushaltes.

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