Wann muss ich die Förderung beantragen?
Bereits begonnene Vorhaben dürfen nicht gefördert werden. Als Vorhabenbeginn gelten:
- der Baubeginn (Aushub des Mutterbodens)
- der Kaufvertrag für eine Kaufeigentumsmaßnahme*)
- der Abschluss eines der Bauausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags
*) soweit ein Rücktrittsrecht im Kaufvertrag vereinbart wurde, ist eine Förderung noch möglich