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Ehrenamt - erweitertes Führungszeugnis

Erweitertes Führungszeugnis für Ehrenamtliche

Zuständig: Fachbereich Jugend und Familie/ Abteilung Kinder- Jugend und Familienarbeit


Beschreibung:

Der Bundesgesetzgeber hat zum 01.01.2012 das Bundeskinderschutzgesetz erlassen. Damit wurde geregelt, dass unter anderem Ehrenamtliche, die Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben, ein sogenanntes "erweitertes Führungszeugnis" vorzulegen haben.


Fachliche Empfehlungen zur Handhabung des § 72a SGB VIII

(Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen)

Durch das am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz wurde auch § 72a SGB VIII, der den Ausschluss einschlägig vorbestrafter Personen von der Wahrnehmung von Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe zum Gegenstand hat, neu gefasst.

Fachliche Empfehlungen zum erweiterten Führungszeugnis, 387 KB

Praxisfragen zur Anwendung des § 72a SGB VIII

Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen

Praxisfragen zum erweiterten Führungszeugnis, 20 KB

Vorgehensweise für Vereine / Verbände / Träger

Vorgehen Führungszeugnisse Vorgehen Führungszeugnisse, 37 KB
Selbstverpflichtungserklärung Selbstverpflichtungserklärung, 12 KB
Vorlage Vereine Vorlage Vereine, 15 KB
Sammelbeantragung Erweitertes Führungszeugnis, 10 KB
Präsentation erweitertes Führungszeugnis, 777 KB

Vereinbarung Stadt Würzburg

Mustervereinbarung erweitertes Führungszeugnis, 826 KB

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