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Schulartenübergreifende Handlungsempfehlungen zur Gebäudeinfrastruktur

  • Handlungsempfehlung (HE) 1:

    Es wird ein Schulinvestitionsprogramm mit einer Laufzeit mindestens bis in das Jahr 2030 empfohlen.

    Im Schulinvestitionsprogramm sind notwendige und förderfähige General­sanierungen zu priorisieren. Förderfähige Generalsanierungen sind nicht förder­­fähigen Einzel­maßnahmen vorzuziehen. So können deutlich höhere staatliche Zuschüsse nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) erreicht werden. Die Wirksamkeit der eingesetzten kommunalen Mittel wird damit wesentlich verbessert.

     

  • HE 2:

    Maßnahmen zur energetischen Sanierung sollen auch unabhängig von einer Förderung durch das aktuelle Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) oder andere staatliche Programme sukzessive umge­setzt werden.

     

  • HE 3:

    Die Maßnahmenpakete „Sanierungsprogramm der naturwissenschaftlichen Fachräume der Gymnasien und Realschulen“, „Sanierungs- und Ausbauprogramm für Brandschutz, Sicherheit und Hygiene“, „Versorgung der Klassenzimmer aller Schulen mit Internetanschlüssen“ sowie die „Herrichtung geeigneter Räume für die Mittagessensausgabe an allen Schulen“ werden weiterhin bis zur vollständigen Umsetzung verlängert und an allen Schulen umgesetzt.

    Das Ausbau- und Sanierungsprogramm für die naturwissenschaftlichen Fachräume soll auch auf die Mittelschulen ausgeweitet werden.

     

  • HE 4:

    Schulneubauten werden grundsätzlich allgemein und nicht nur baulich barrierefrei errichtet.

     

  • HE 5:

    Unabhängig von einer Förderung durch das aktuelle Kommunalinvesti­tionsprogramm (KIP) oder andere staatliche Programme müssen Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit (auch für nicht sichtbare Behinderungen) schrittweise umgesetzt werden.

     

  • HE 6:

    Die Sporthalle auf dem Konversionsgelände Hubland ist für Schulen und Vereine im Frauenland sowie im neuen Stadtteil Hubland zu sanieren und wieder zu aktivieren.

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