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Gymnasien

 

  • HE 28 a):

    Der beschlossene und in Planung befindliche Anbau am Wirsberg-Gymnasium soll mit einem Parkdeck ergänzt werden, das die auf dem Vorplatz bislang  geparkten Fahrzeuge aufnehmen soll. Der Vorplatz soll als attraktiver urbaner Platz hergestellt werden. 

     

  • HE 28 b):

    Wegen des im Bestandsgebäude immer noch bestehenden Sanierungsbedarfs soll nach Fertigstellung des Anbaus die weitere Sanierung des Wirsberg-Gymnasiums in die Planungen aufgenommen werden.

     

  • HE 29 a):

    Die Sporthalle des Siebold-Gymnasiums ist durch einen Neubau auf einem anderen Teil des Schul­grundstücks zu ersetzen.

    Sofern baulich bzw. planungsrechtlich möglich soll sie als 3-fach (bzw. 2+1-fache) Sporthalle ausgelegt werden. In diesem Fall könnte die Sporthalle an der Rückseite des Riemenschneider-Gymnasiums entfallen. Diese Maßnahme hat besondere Priorität.

     

  • HE 29 b):

    An der Stelle der bisherigen Sporthalle des Siebold-Gymnasiums soll ein neuer Klassenzimmertrakt entstehen, der die bislang in der Mozartschule genutzten Räume kompensieren soll. Diese Maßnahme hat besondere Priorität.

     

  • HE 29 c):

    Das Siebold-Gymnasium muss in Folge der Um- und Anbaumaßnahmen auch in seinem Gesamt­bestand umfassend saniert werden.

     

  • HE 30 a):

    Durch eine gemeinsam mit dem Siebold-Gymnasium zu nutzende und ausreichend große Sporthalle können die Sporthalle sowie der architektonisch störende Vorbau aus den 1970er Jahren des Riemen­schneider-Gymnasiums zurückgebaut und eine zeitgemäße Flächenerweiterung geplant werden. Entsprechende Planungsstudien, die auch eine Generalsanierung/ Teilsanierung des Bestands­gebäudes umfassen müssen, sind zu beauftragen.

     

  • HE 30 b):

    Das Riemenschneider-Gymnasium muss in Folge der Um- und Anbaumaßnahmen auch in seinem Gesamtbestand umfassend saniert werden.

     

  • HE 31:

    Nach Abschluss der Sanierungen des Nautilands und dem Neubau des Wolffskeel-Bads sollte das Schwimmbad des Friedrich-Koenig-Gymnasiums saniert werden. Für das Schulgebäude insgesamt ist mittelfristig eine General-/Teilsanierung erforderlich.

     

  • HE 32:

    Das Röntgen-Gymnasium kann seinen Raumbedarf nicht im Bestand decken. Zur Rückführung der bisher nötigen Auslagerungen wird ein Ausbau des Daches empfohlen und soll geprüft werden. In diesem Zuge soll auch eine Sanierung des Gesamtbestandes durchgeführt werden.

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