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Gebäudenutzung früherer Schulen

 

  • HE 41 a):

    Weiterführung des Gebäudes der ehemaligen Schillerschule als städtischen Schulstandort. Insbesondere für auf absehbare Zeit auszulagernde Klassen städtischer Schulen (inkl. Volks­hochschule) kann die Schillerschule eine wichtige Puffer-Funktion wahrnehmen.

     

  • HE 41 b):

    Die Schillerschule soll auch als Schulstandort für eine neue 2 bis 2,5-zügige Mittelschule (als Ersatz für ggf. wegfallende 1-zügige Mittelschulen) geprüft werden.

     

  • HE 41 c):

    Der langfristige Bedarf an Räumen der privaten Maria-Stern-Schule soll geprüft werden. Die Bereitschaft des Trägers an einer Mitfinanzierung einer erforderlichen Generalsanierung des Gebäudes soll geprüft werden.

     

  • HE 41 d):

    Alternativ soll auch die Veräußerung des Schulgebäudes der ehemaligen Schillerschule geprüft werden. In diesem Fall wäre eine Kündigung an die private Maria-Stern-Schule auszusprechen und Alternativen der für die Stadt bisher benötigten Flächen zu entwickeln.

     

  • HE 42:

    Solange sich im Einzugsbereich der Grundschule Würzburg-Dürrbachgrund Flüchtlings­unterkünfte mit entsprechendem Beschulungsbedarf für Grundschulkinder befinden oder sich langfristig eine durchgängige Zweizügigkeit der Grundschule ergibt, wird der Standort Oberdürrbach weiterhin als Grundschulstandort vorgesehen.

     

  • HE 43:

    Die ehemalige Haugerschule soll als Standort für eine neue 2 bis 2,5-zügige Mittelschule (als Ersatz für ggf. wegfallende 1-zügige Mittelschulen) geprüft werden.

     

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