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Sport und Aktiv

Bildungs- und Teilhabepaket - Gutscheineinlösung im Sportverein

Wie funktioniert das mit dem Teilhabegutschein? Wie kann er im Sportbereich umgesetzt werden?

Hier die Erklärung...

Familien mit geringem Einkommen (bei Bezug von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag) erhalten seit 01.01.2011 im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes für ihre Kinder Teilhabegutscheine, die im kulturellen, bildungsbezogenen oder sportlichen Kontext eingesetzt werden können. Je nach Einzelfall können diese Gutscheine einen Wert von bis zu 120 € pro Jahr haben (10 € pro Monat). Auch die Mitgliedsbeiträge im Sportverein können damit „bezahlt" werden. Normalerweise müssen Institutionen, Einrichtungen o.ä., die einen solchen Gutschein einlösen wollen, einige bürokratischen Hürden überwinden. Um dieses Procedere zu vereinfachen, haben wir mit dem Fachbereich Soziales folgende Vereinbarung getroffen:
Vereine, die bei uns den aktuellen Bestandserhebungsbogen eingereicht haben, werden automatisch als Einlösestelle anerkannt, es sind keine weiteren Formalitäten nötig.

Der Gesetzgeber hat entschieden, dass diese Leistungen nicht an die Familien ausgezahlt werden dürfen. Deshalb dieses Gutscheinverfahren: wenn Sie einen Gutschein annehmen, füllen Sie diesen aus und schicken ihn an die Adresse, die auf dem Gutschein vermerkt ist. Das können das Jobcenter Stadt Würzburg oder der Fachbereich Soziales der Stadt Würzburg sein. Von dort wird Ihnen der Betrag überwiesen. 

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