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Hubrettungsfahrzeuge

Hubrettungsfahrzeuge, i.d.R. Drehleitern mit Rettungskorb, sind erforderlich, um den nach Baurecht geforderten zweiten Rettungsweg zu sichern. Dieser ist in der üblichen Wohnbebauung durch die Gemeinde (Feuerwehr) zu gewährleisten. Jede Feuerwehr muss daher mindestens über eine 4-teilige Steckleiter auf dem Erstangriffsfahrzeug verfügen.

Für Objekte der Gebäudeklasse 5 ist die Vorhaltung von Hubrettungsmitteln erforderlich. Nur auf diese Weise kann über 8 und bis zu 23 Metern eine Menschenrettung eingeleitet werden.

Hubrettungsfahrzeuge werden sehr häufig auch zur Unterstützung des Rettungsdienstes beim schonenden Transport von Patienten aus ihrer Wohnung zum Rettungswagen eingesetzt. Ursachen sind lebensbedrohliche Erkrankungen oder Verletzungen bzw. Adipositas i.V.m. einer schwierigen Zugänglichkeit.

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