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Hinweise zur Rauchwarnmelderpflicht für Wohnungen

Der Bayerische Landtag hat zum 1.1.2013 eine gesetzliche Rauchmelderpflicht beschlossen. Bis wann bestehende Wohnungen umgerüsten werden müssen und was dabei zu beachten ist, hat das Bayerische Staatsministerium des Innern in einem Merkblatt zusammengefasst:


Zum Merkblatt des Bayer. StMIexterner Link

Die Empfehlungen des Amtes für Zivil- und Brandschutz können Sie hier nachlesen: Zum Merkblatt des AZB
 


 

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