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Vorüberlegungen, die Sie beachten sollten

Wissenswertes zu Eignung, Rentabilität & rechtlichen Grundsatzfragen

Ist mein Dach tragfähig bzw. statisch geeignet?

  • Diese Frage lässt sich nur individuell für jedes Dach von einer Fachkraft beurteilen.
  • In der Regel verfügen Solarinstallationsbetriebe über entsprechende Fachkenntnisse bzw. ziehen bei Bedarf externe Gutachter hinzu.

Ist mein Sonnenertrag rentabel & wirtschaftlich?

  • Die Technik hat in den letzten Jahren große Fortschritte gemacht: Heutzutage eignen sich nicht nur Dächer, die nach Süden hin ausgerichtet sind, sondern auch solche, die „nur“ über eine östliche oder westliche Ausrichtung verfügen.
  • Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer erhalten über die sog. gemittelte Einstrahlung auf ihrer Dachfläche kostenlose Auskunft im      Energie- und Klimazentrum.
  • Möglich wird dies durch hochauflösende Daten für alle Dachflächen im Stadtgebiet. Sie liefern treffsichere Aussagen zur Eignung Ihrer Dachfläche auf Basis einer Schätzung des Jahresertrags und bilden einen soliden Ausgangspunkt, mit denen Sie in die Detailplanung und die Einholung von Angeboten von Solaranbietern einsteigen können.
  • Eignen sich Ihre Dachflächen aufgrund der Ausrichtung, Nutzung oder ungünstiger Dachaufbauten, wie Schornsteine, Gauben, Dachfenster o. ä. nicht für die Montage von PV-Paneelen, sie haben aber von der Sonne gut erreichbare Fassadenflächen, dann sind ggf. Fassadensystemen interessant für Sie: Der Markt bietet inzwischen PV-Systeme für Fassaden an, die sich in der Optik gängigen Fassadensystemen weitestgehend anpassen.

Was ist rechtlich zu beachten?

  • Prinzipiell ist die Installation von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen an Gebäuden nach § 57 Bayerische Bauordnung (BayBO) genehmigungsfrei - unabhängig von ihrer Größe.

Rechtliche Einschränkungen können sich jedoch aus Vorgaben des Denkmalschutz oder der Bauleitplanung ergeben:

Baurecht
Bebauungspläne oder sog. Gestaltungssatzungen können rechtsverbindliche Vorgaben zu Dachflächen umfassen, z. B. zu Dachform, -neigung oder -eindeckung. Hieraus können sich Anforderungen ergeben, die bei der Planung einer PV- oder Solaranlage zu berücksichtigen sind.

Ob derartige Bestimmungen für ihre Immobilie gelten, klären wir gerne für Sie im Rahmen der individuellen Beratung im Energie- und Klimazentrum ab.

Denkmalschutz
Ob die Installation von PV- oder Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab und erfordert unter Umständen eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis.

Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie hier:

FB Baurecht / Bauaufsicht - FA Bauaufsicht

Veitshöchheimer Straße 1a
97080 Würzburg

Tel: 0931 - 37 37 09
Fax: 0931 - 37 39 09

E-Mail: bauaufsicht@stadt.wuerzburg.de

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