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Umweltzone und Dieselfahrverbote in Würzburg?

Sie haben Fragen zur Einführung einer Umweltzone und zu weitergehenden Dieselfahrverboten im Stadtgebiet Würzburg? Wie ist der aktuelle Sachstand?

Was ist eine Umweltzone?

Umweltzonen sind Gebiete, in denen nur Fahrzeuge fahren dürfen, die bestimmte Abgasstandards einhalten. Die Fahrzeuge (Pkw und Lkw) müssen mit Plaketten auf der Windschutzscheibe gekennzeichnet sein. Ziel dieser Umweltzonen ist es, die Schadstoffemissionen des Straßenverkehrs in Städten zu reduzieren. Vorrangig geht es momentan darum, die Partikel- und Stickstoffoxid-Emissionen zu senken. [Quelle: Umweltbundesamt]

Wird in Würzburg eine Umweltzone eingeführt?

Die gültige zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans enthält die Einführung einer Umweltzone der Stufe 3 („grüne Plakette“) als umzusetzende Maßnahme. Das Instrument der Luftreinhalteplanung hat allerdings die Schadstoffbelastung in der gesamten Stadt („Beurteilungsgebiet“) im Blick. Rechtlich relevant sind daher für die Luftreinhalteplanung primär die Ergebnisse der ortsfesten Messstation des Landesamtes für Umwelt am Stadtring Süd.

Der dort gemessene Jahresmittelwert der NO2-Belastung liegt seit 2017 deutlich unterhalb des Grenzwertes von 40 µg/m³.

Daher wurde die Einführung einer Umweltzone von der Regierung von Unterfranken zunächst ausgesetzt. Somit wird aktuell keine Umweltzone eingeführt. Sollte der Jahresmittelwert der NO2-Belastung in einem der Folgejahre am Stadtring Süd wieder überschritten werden, so kann und muss eine Umweltzone (ohne weiteres Verfahren) von der Stadt Würzburg verwirklicht werden.

Ist bereits bekannt, welche Fahrverbote und welchen räumlichen Umgriff eine mögliche Umweltzone umfassen wird?

Ja, diese Rahmenbedingungen sind bereits in der aktuellen zweiten Fortschreibung des Luftreinhalteplans festgelegt, daher wird

  • es sich um eine Umweltzone der Stufe 3 handeln, d.h. es dürfen nur Fahrzeuge mit einer grünen Plakette einfahren.
  • der räumliche Geltungsbereich im Wesentlichen das Gebiet zwischen den Stadtringen Nord und Süd sowie dem Main sowie Teile von Grombühl und der Zellerauumfassen (Details sind in der zweiten Fortschreibung des Luftreinhalteplansexterner Link zu finden).

Sind Ausnahmen vorgesehen?

Neben den Ausnahmen, die bereits gesetzlich geregelt sind (35. BImSchVexterner Link z.B. für Rettungsfahrzeuge, Oldtimer mit H-Kennzeichen, Fahrzeuge mit Sonderrechten nach § 35 StVO, zwei- und dreirädrige Fahrzeuge, mobile Maschinen, etc.), ist eine Ausnahmeregelung geplant, die sich im Wesentlichen an die Empfehlungen des Deutschen Städtetagesexterner Link anlehnt. Demnach sind Ausnahmen möglich, soweit eine technische Nachrüstung des betroffenen Fahrzeuges nicht möglich ist und das Fahrzeug zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern oder Dienstleistungen oder zur Erfüllung unaufschiebbarer Einzelinteressen (z.B. regelmäßige Arztbesuche) dient. Anwohner und Gewerbetreibende mit (Wohn-)Sitz in der Umweltzone erhalten – soweit ihr Fahrzeug nicht nachrüstbar ist – zudem eine Ausnahmegenehmigung für die Dauer eines Jahres im Sinne einer Übergangsregelung.

Ob weitere Ausnahmen (z. B. für Sonderfahrzeuge, Wohnmobile, Fuhrparks oder bei weiteren wirtschaftlichen bzw. sozialen Härtefällen) gewährt werden, muss die Stadt Würzburg im Zuge der eventuellen Einführung einer Umweltzone festgelegen.

Welche Plakette erhält mein Fahrzeug und wo erhalte ich eine Plakette?

Welche Plakette Ihr Fahrzeug erhält, ergibt sich aus der Emissionsschlüsselnummer in den Fahrzeugpapieren. Eine Übersicht, welche Euro-Abgasstandards zu welcher Plakettenfarbe gehören, finden Sie hierexterner Link.  Für Dieselfahrzeuge mit einem nachgerüsteten Partikelfilter muss ein entsprechendes Zertifikat vorgelegt werden.

Abgabestellen für Plaketten sind die Kfz-Zulassungsbehörden sowie anerkannte Stellen, die Abgasuntersuchungen durchführen dürfen.


Wird es in Würzburg zu weitergehenden Diesel-Fahrverboten kommen?

Das Bundesverwaltungsgericht hat zu Diesel-Fahrverboten am 27. Februar 2018 zwei wegweisende Urteile gefällt (zum Luftreinhalteplan Düsseldorfexterner Link und zum Luftreinhalteplan Stuttgartexterner Link ). Demnach sind (strecken- oder zonenbezogene) Verkehrsverbote für (bestimmte) Dieselfahrzeuge möglich und erforderlich, soweit sie sich im Rahmen eines Luftreinhalteplans als die einzig geeigneten Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte erweisen. Die Anordnung eines möglichen Verkehrsverbotes muss dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen.

Da in Würzburg die Grenzwerte stadtweit – auch auf den am höchsten belasteten Straßenabschnitten – eingehalten werden, sind weitergehende Fahrverbote für bestimmte Dieselfahrzeuge derzeit nicht erforderlich und vorgesehen. Ein entsprechender Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe e.V. und der Stadt Würzburg wurde im Mai 2022 für erledigt erklärt.

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