Vogelschutz am Fenster: Glasscheiben sichern
Glasscheiben können für Vögel tödlich werden
Bedauern, der Wunsch zu helfen und die Hoffnung, dass der kleine Kerl wieder auf die Beine kommt, stellen sich ein. Eine Hoffnung, die sich Schätzungen zufolge allein in Deutschland 20 bis 25 Millionen mal jährlich leider nicht erfüllt.
Tödliche Kollisionen an Glasflächen stellen ein großes Problem im Vogelschutz dar.
Vögel: nützlich – unentbehrlich – wertvoll
Vögel im Garten sind nicht nur eine Freude für Augen und Ohren, sondern auch sehr gute "Schädlingsbekämpfer". Eine 11 Gramm schwere Blaumeise nimmt laut NABU jeden Tag zirka 30 Prozent ihres Körpergewichts, also 3,3 Gramm an Nahrung zu sich. Rechnet man dies hoch, ergibt sich allein für ein einziges Meisenpaar mit Nachkommen ein „Schädlichsbekämpferpotenzial“ von etwa 14 – 15 kg/Jahr. Das entspricht grob geschätzt 150.000 Insekten.
Mit dem Tod der Vögel erlischt gleichzeitig ihre wertvolle und unverzichtbare Funktion für unser Ökosystem. In der Brutzeit verenden zudem Jungtiere, wenn die Futter bringenden Elterntiere fehlen.
Vögel sind besonders geschützt
Der Vogelschutz ist u.a. auch in § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verankert: Kommt es durch den Einsatz von Glas, bezogen auf die vorherige Situation, zu gehäuften Vogelschlagopfern und liegt damit eine "signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos“ vor, so stellt dies einen Verstoß gegen das Tötungsverbot nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dar. Ggf. kann sogar ein Bußgeld zu zahlen sein.
Vorausschauende Planung hilft
Durch frühzeitige Berücksichtigung des Vogelschutzes an Glasflächen und vorausschauende Planung kann der Schutz der Vögel oft ohne größere Probleme integriert werden, so dass ein nachträgliches, oft kostspieliges Nachbessern verhindert werden kann.
Weitere Infos
Tipps und Hinweise zu Vogelschlag am Fenster finden Sie u.a. im Internet unter www.vogelglas.info, unter www.lbv.de/ratgeber/lebensraum-haus/gefahren-durch-glas/ oder auf den Internetseiten der Stadt Mainz sowie in der Broschüre vom Landesamt für Umwelt unter www.lfu.bayern.de/buerger.