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Einschränkung des Rechtsanspruches

Es können keine Rechtsansprüche aufgrund der im Internet veröffentlichten Satzungen und Verordnungen geltend gemacht werden.
 

Bei den im Internet veröffentlichten Satzungen und Verordnungen kann trotz größter Sorgfalt bei der Umsetzung nicht ausgeschlossen werden, dass sich Fehler eingeschlichen haben. Im Zweifelsfall gilt die Verordnung oder Satzung in der bekanntgemachten Form.


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