Grundsicherung

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Einige ältere und arbeits∙unfähige Menschen haben oft nicht genug Geld zum Leben.
Diese Menschen können sich den Lebens∙unterhalt oft nicht selbst verdienen.
Zum Lebens∙unterhalt zählen alle Kosten für lebens∙notwendige Dinge.
Lebens∙notwendige Dinge
sind zum Beispiel: Ernährung und Kleidung.
Deshalb gibt es vom Sozial∙amt die Grundsicherung für ältere und arbeits∙unfähige Menschen.
Die Grund∙sicherung ist im Sozial∙gesetz∙buch 12 geregelt.

Geld bekommen 2


Grundsicherung

Ältere Menschen ab 65 Jahren mit zu wenig Geld für den Lebens∙unterhalt dürfen Grundsicherung beantragen.
Und arbeits∙unfähige Menschen zwischen 18 und 64 Jahren.

Wichtig: Sie brauchen eine Bestätigung vom Renten∙versicherungs∙träger.
Dann können Sie Grund∙sicherung beantragen.

Für jeden gilt: Sie müssen in Deutschland leben.

Die Grundsicherung berechnen

Die Grundsicherung berechnet das Sozial∙amt für jeden Menschen einzeln.

Bei der Berechnung ist wichtig:

  • Wie hoch ist der persönliche Bedarf?
  • Wie hoch ist das persönliche Einkommen?

Jeder Mensch hat einen Grund∙bedarf.

Zum Grund∙bedarf zählen:

  • Die persönlichen Regel∙sätze
  • Kosten für die Kranken- und Pflege∙versicherung
  • Kosten für Unterkunft und Heizung

Achtung: Die Kosten für Unterkunft und Heizung dürfen nicht zu hoch sein.

Und manche Menschen bekommen einen Mehr∙bedarf angerechnet:

  • arbeits∙unfähige Personen
  • Schwangere
  • Allein∙erziehende Eltern
  • Menschen mit Behinderung in Eingliederungs∙maßnahme
  • Und Menschen mit einer besonderen und teuren Ernährung
    • Zum Beispiel: Spezial∙essen oder Essen auf Rädern

Der Grund∙bedarf und der Mehr∙bedarf zusammen sind der persönliche Bedarf.

Das Sozial∙amt zieht vom persönlichen Bedarf das Einkommen ab.

Zum Einkommen zählen zum Beispiel:

  • Renten∙zahlungen
  • Zinsen
  • Einnahmen durch Arbeit und Vermietung
Ein Beispiel:

Das ist Peter.
Peter ist 67 Jahre.
Peters persönlicher Bedarf sind 680 Euro im Monat.
Die Zahl hat das Sozial∙amt ausgerechnet.
Und Peter hat auch Einnahmen.
Peter verdient 450 Euro als Rentner.
Und Peter vermietet seine Garage für 60 Euro im Monat.
So hat Peter insgesamt 510 Euro Einnahmen im Monat.
Das Sozial∙amt rechnet für Peter also: 680 Euro – 510 Euro = 170 Euro.
Die 170 Euro bekommt Peter als Grundsicherung vom Sozial∙amt.
So kann Peter seinen Lebens∙unterhalt bezahlen.

Handwerker © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V. | Illustrator Stefan Alerbs, Atelier Fleetinsel, 2013

Wichtig:

Hat Ihr Ehe∙partner oder ehe∙ähnliche Partner genug Einkommen für Ihren Lebens∙unterhalt?
Oder hat Ihr Ehe∙partner oder ehe∙ähnliche Partner ein Vermögen?

Vermögen bedeutet: Jemand besitzt zum Beispiel ein Haus oder viel Geld.

Dann müssen Sie das Einkommen und Vermögen für Ihren Lebens∙unterhalt nutzen.
Dann können Sie keine Grundsicherung vom Sozial∙amt bekommen.

Diese Unterlagen brauchen Sie für Ihren Antrag
  • den vollständig ausgefüllten Antrag „Leistungen zur Grundsicherung“
  • Nachweise über Ihr Einkommen
  • Nachweise über Ihr Vermögen
  • Ihren Miet∙vertrag
  • vielleicht den Beitrags∙bescheid von Ihrer Kranken- und Pflege∙versicherung
  • vielleicht eine Kopie von Ihrem Schwer∙behinderten∙ausweis
Grundsicherungs∙leistungen beantragen

Sie können Leistungen für Ihre Grundsicherung beim Fachbereich Soziales beantragen.
Bitte rufen Sie uns vorher an.
Dann machen wir einen Termin.

Telefon: 0931 370
Adresse: Karmelitenstraße 43
97070 Würzburg
Büro: 1. Stock

Leben Sie in einem Wohn∙heim?
Und bekommen Sie Sozial∙hilfe?
Dann beantragen Sie Ihre Leistungen bitte beim Bezirk Unterfrankenexterner Link.

Mehr Informationen und Beratungs∙stellen

Weitere Informationenexterner Link erhalten Sie auch vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.