Asyl∙bewerber

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Asyl bedeutet: Zufluchts∙ort.


Deutschland ist ein Zufluchts∙ort für Menschen aus nicht sicheren Ländern.
In den nicht sicheren Ländern gibt es zum Beispiel Krieg.
Oder Menschen werden aus politischen Gründen verfolgt.
Deshalb suchen viele Menschen in Deutschland Asyl.
In Deutschland gibt es verschiedene Gesetze für Asyl.

Integration © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V. | Illustrator Stefan Alerbs, Atelier Fleetinsel, 2013

Die Gesetze

Gesetze regeln das Zusammen∙leben von Menschen.

In verschiedenen Gesetzen für Asyl steht:

Wann darf jemand Asyl bekommen?
Was für Leistungen gibt es für Asyl∙bewerber?

Die Gesetze heißen zum Beispiel:

  • Asyl∙gesetz
  • Asyl∙bewerber∙leistungs∙gesetz
  • Aufenthalts∙gesetz
Die Voraussetzungen für Leistungen

Der Asyl∙bewerber muss in Deutschland sein.
Nur dann kann jemand Asyl beantragen.
Dann muss noch eine von den Voraussetzungen 1 bis 5 vorliegen:

1. Der Asyl∙bewerber hat laut Asyl∙gesetz eine Aufenthalts∙gestattung.
2. Der Asyl∙bewerber hat laut Aufenthalts∙gesetz eine Aufenthalts∙erlaubnis.
3. Der Asyl∙bewerber hat laut Aufenthalts∙gesetz eine Duldung.

Manchmal ist noch nicht sicher: Darf ein Asyl∙bewerber nach Deutschland einreisen?
Oder: Darf ein Asyl∙bewerber in Deutschland bleiben?  
Bis zur Entscheidung bekommen Asyl∙bewerber trotzdem Leistungen.  

Zum Beispiel in diesen Situationen:

4. Manche Asyl∙bewerber reisen mit dem Flugzeug nach Deutschland ein.
Landet das Flugzeug erst in einem anderen Land?
Und ist noch nicht sicher: Darf der Asyl∙bewerber nach Deutschland einreisen?
Dann bekommt der Asyl∙bewerber trotzdem Leistungen aus Deutschland

5: Ein Asyl∙bewerber soll aus Deutschland ausreisen.
Aber die Ausreise aus Deutschland ist noch nicht möglich.
Zum Beispiel weil wichtige Papiere fehlen.
Oder die Ausreise ist nicht mehr möglich.
Zum Beispiel weil der Asyl∙bewerber schon viele Jahre in Deutschland lebt.
Bis zur Entscheidung darf der Asyl∙bewerber trotzdem Leistungen bekommen.  

Asyl∙bewerber und ihre Familien

Sind Sie verheiratet?

Erfüllt Ihr Ehe∙mann eine Voraussetzung?
Oder erfüllt Ihre Ehe∙frau eine Voraussetzung?
Dann erhalten Sie als Ehe∙mann oder Ehe∙frau auch die Leistungen.

Oder: Erfüllen Ihre Eltern eine Voraussetzung?
Und sind Sie unter 18 Jahre alt?
Dann erhalten Sie als Kind auch Leistungen.

Diese Leistungen gibt es

Im Asyl∙bewerber∙leistungs∙gesetz steht:

Diese Leistungen können Asyl∙bewerber bekommen.
Mit diesen Leistungen sollen Asyl∙bewerber ihren Lebens∙unterhalt sichern.
Zum Lebens∙unterhalt zählen alle Kosten für lebens∙notwendige Dinge.

Lebens∙notwendige Dinge sind zum Beispiel: Ernährung und Kleidung.

Das sind die Leistungen für Asyl-bewerber:

  • Leistungen für Ernährung, Unterkunft, Kleidung    
  • Leistungen für Gesundheit und Körper∙pflege    
  • Gegenstände für den Haushalt  
  • Leistungen für die Bedürfnisse vom täglichen Leben  
  • Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
  • Einzelfall∙Leistungen, zum Beispiel Bildungs∙hilfen für Kinder und Jugendliche  
Die Leistungen beantragen

Adresse:
Veitshöchheimer Straße 100
97080 Würzburg
Büro: Gebäude 325, 1. Stock

Sprech∙stunde: 8:00 – 12:00 Uhr 

Anfangs∙buchstabe vom Familien∙namen   Telefon
Familien∙namen A - G 0931 37-4637
Familien∙namen H - N 0931 37-4631
Familien∙namen O - Z 0931 37-4633Â