Kriegs∙opfer∙fürsorge

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Die Kriegs∙opfer∙fürsorge sind bestimmte Hilfen für Kriegs∙opfer. 
Manchmal bekommen die Kriegs∙opfer auch Hilfen für ihre Familien. 
Und Familien von verstorbenen Kriegs∙opfern bekommen Hilfen. 

Voraussetzungen 

Kriegs∙opfer müssen schon Hilfen vom Bundes∙versorgungs∙gesetz bekommen. 

Das bedeutet auch: Die Kriegs∙opfer∙fürsorge ist nicht für heutige Kriegs∙opfer. 

Auch Familien von verstorbenen Kriegs∙opfern müssen schon Hilfen vom Bundes∙versorgungs∙gesetz  bekommen. 


Weitere Voraussetzung ist: 

Die Kriegs∙opfer können nicht mehr gut genug für sich selbst sorgen. 
Oder die Kriegs∙opfer haben nicht genug Geld. 
Dann bekommen die Kriegs∙opfer Hilfen durch die Kriegs∙opfer∙fürsorge. 

Die Hilfen sind sehr unterschiedlich. 

Hilfen sind zum Beispiel: 

  • Geld für die Miete. 
  • Hilfe von Fach∙kräften. 
  • Hilfs∙mittel für den Alltag oder die Arbeit. 

Durch die Hilfen sollen die Kriegs∙opfer ein besseres Leben haben. 
Auch die Familien von verstorbenen Kriegs∙opfern können diese Hilfen bekommen. 

Die Hilfen beantragen 

Sie beantragen die Hilfen zur Kriegs∙opfer∙fürsorge bei der Stadt.
Rufen Sie uns an. 
Dann machen wir einen Termin für Sie. 
Bei dem Termin bekommen Sie mehr Informationen. 


Für die Nach∙namen mit einem Anfangs∙buchstabe zwischen A und Z: Telefon 0931 37 3938.

Adresse: Karmeliten∙straße 43 97070 Würzburg 
Büro: Zimmer 120 im 1. Stock   

Mehr Informationen und Beratungs∙stellen

Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Unterfranken 
– Hauptfürsorgestelle – 
Georg-Eydel-Straße 13 
97082 Würzburg 
Telefon: 0931 4107 01 
Fax: 0931 4107 0709 

Bezirk Unterfranken
Silcherstraße 5 
97074 Würzburg 
Telefon: 0931 7959 0 
Fax: 0931 7959 3799 
Internet: https://www.bezirk-unterfranken.de/hilfen/kof/index.htmlexterner Link  


Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Sozialesexterner Link informiert Sie allgemein über:Â