Bürgerbüro
Nach den gesetzlichen Vorschriften ist jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, verpflichtet, sich ausweisen zu können.
Dies geschieht in der Regel durch den Besitz eines Personalausweises (oder Reisepasses).
Die Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige (also vor Vollendung des 18. Lebensjahres) obliegt der Person, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt zu bestimmen hat. Der/die Antragsberechtigte muss grundsätzlich persönlich bei der Ausweisbehörde in Begleitung des/der Minderjährigen zur Beantragung vorsprechen. Sofern beide Elternteile antragsberechtigt sind, ist die Vorsprache eines Elternteils ausreichend, wenn die schriftliche Einverständnis des anderen Elternteils vorgelegt wird.
Den Vordruck können Sie mit diesem PDF herunterladen:

Falls das Sorgerecht auf einen Elternteil bzw. Vormund übertragen wurde, ist ein entsprechender Nachweis (Scheidungsurteil, Sorgerechtsbeschluss, Betreuerausweis o. "Negativ-Bestätigung" des für den Geburtsort zuständigen Jugendamtes) vorzulegen.
Dieser Sorgeberechtigte muss den eigenen Ausweis vorlegen.
Mitzubringen sind zudem immer ein aktuelles biometrisches Foto und die Abstammungsurkunde (falls der/die Minderjährige noch kein Ausweisdokument besitzt).
Bitte beachten Sie:
Grundsätzlich muss das Kind bei der Beantragung von Ausweisdokumenten zur Identifizierung anwesend sein!
Nach dem 6. Geburtstag muss das Kind für den Reisepass die Fingerabdrücke leisten.
Nach dem 10. Geburtstag muss das Kind das Ausweisdokument (Reisepass/ Kinderreisepass/ Personalausweis) unterschreiben.
Kosten und Gültigkeitszeitraum
Personalausweis 22.80 Euro, 6 Jahre gültig
Kinderreisepass 13,00 Euro, 1 Jahr gültig (maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich)
Reisepass 37,50 Euro, 6 Jahre gültig
1. Personalausweis
Ja, denn nach den gesetzlichen Vorschriften ist jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, verpflichtet, sich ausweisen zu können. Dies geschieht in der Regel durch den Besitz eines Personalausweises (oder Reisepasses).
2. Reisepass
Zum Besitz eines gültigen Reisepasses sind Sie dann verpflichtet (sog. Passpflicht), wenn Sie als Deutscher aus der Bundesrepublik Deutschland über eine Auslandsgrenze ausreisen wollen. Hierzu gehören grds. auch die Grenzen der EU-Staaten. Jeder Deutsche darf nur im Besitz jeweils eines Passes sein, d.h. nur einen Personalausweis und einen Reisepass haben. In Ausnahmefällen und bei Nachweis eines besonderen Bedarfs (Nachweis der Notwendigkeit) kann auch ein Zweitpass ausgestellt werden.
Befreiung von der Ausweispflicht:
Unter bestimmten Voraussetzungen kann man von der Ausweispflicht befreit werden:
Wenn die Person einen Betreuer hat
oder sich nicht mehr alleine in der Öffentlichkeit bewegen kann
oder wenn die Person dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht ist.
Die Befreiung kann mit dem Dokument bei der Passbehörde beantragt werden:
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Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht, 50 KB |
Grundsätzlich ist man zur Prüfung der Personalien folgenden Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen bzw. Personen ausweispflichtig: Polizeibehörden, Bundespolizei, Zollbehörden, Pass- und Ausweisbehörden.
Bei der Beantragung des Personalausweises bringen Sie bitte ein Lichtbilddokument (z.B. Reisepass, alter Personalausweis, Kinderausweis) sowie Ihr Familienbuch oder Ihre Abstammungsurkunde (Geburtsurkunde) mit, um Abweichungen des Melderegisters von den Ausweisdaten auszuschließen und ggfs. zu berichtigen.
Für den Personalausweis oder den vorläufigen Personalausweis benötigen Sie je ein aktuelles biometrisches Passfoto, das nicht älter als 1/2 Jahr ist.
Ihren alten bzw. vorläufigen Personalausweis müssen wir laut Gesetz nach Ablauf der Gültigkeit einziehen. Auf ausdrücklichen Wunsch können Dokumente, auch entwertet an Sie zurückgegeben werden.
Bei der Beantragung des Reisepasses bringen Sie bitte Ihren Personalausweis, alten Reisepass oder Kinderausweis sowie Ihr Familienbuch oder Ihre Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde (Kopie genügt) mit, um Abweichungen des Melderegisters von den Ausweisdaten auszuschließen und ggfs. zu berichtigen.
Um einen neuen Reisepass (auch vorläufiger Reisepass) beantragen zu können, bringen Sie bitte Ihren alten Reisepass bzw. Personalausweis und ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto (Erstellung auch im Bürgerbüro möglich) mit.
Im Normalfall können Sie für den Personalausweis mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 3 Wochen rechnen (abhängig von der Auftragslage der Bundesdruckerei in Berlin).
Da der Reisepass von der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt wird und die Stadt Würzburg hierauf keinen Einfluß hat, können sich Bearbeitungszeiten von bis zu 4 Wochen ergeben. Denken Sie bitte bei Ihrer Urlaubsplanung rechtzeitig daran und prüfen Sie die Gültigkeit Ihres Passes.
Der Kinderreisepass wird von der Stadt Würzburg sofort ausgestellt und ggf. auch verlängert sofern alle erforderlichen Unterlagen und Unterschriften vorgelegt werden. Ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto ist immer erforderlich.
Reiseinformationen bzw. die Einreisebestimmungen Ihres Urlaubslandes können Sie selbst auf der Homepage des "Auswärtigen Amtes" jederzeit abrufen.
Der Personalausweis kostet 37,00 € und ist 10 Jahre gültig. Für Antragsteller unter 24 Jahren wird eine Gebühr von 22,80 € fällig, bei einer Gültigkeit von 6 Jahren. Für den vorläufigen Personalausweis wird eine Gebühr von 10,00 erhoben. Er ist 3 Monate gültig.
Der Reisepass kostet für alle Bürger unter 24 Jahren 37,50 EUR und ist 6 Jahre gültig. Ansonsten beträgt die Gebühr 60,00 EUR. Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre. Der vorläufige Reisepass kostet 26,00 EUR und ist max. 1 Jahr gültig und kann anlassbezogen verkürzt werden.
Die Gebühr für die Ausstellung eines Kinderreisepasses beträgt 13,00 EUR, die Verlängerung kostet 6,00 EUR.
Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten.
Diese Gebühren verdoppeln sich, wenn Ausweisdokumente (Reisepässe und Kinderreisepässe) am Nebenwohnsitz beantragt bzw. ausgestellt werden.
Sie können sich hier anzeigen lassen, welche Daten auf Ihrem neuen Personalausweis oder Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel gespeichert sind.


Seit November 2010 gibt es den neuen Personalausweis im Scheckkartenformat.
Einer für alles: der neue Personalausweis
Quelle: BMI
Die vielleicht interessanteste neue Eigenschaft ist der elektronische Identitätsnachweis, der die Sicherheit und den Komfort von E-Business und E-Government für alle deutlich erhöhen soll.
Die neue Dokumentengeneration ergänzt die herkömmlichen Anwendungen des Ausweises um elektronische Funktionen. Die Daten, die optisch vom Dokument ablesbar sind, sind nun auch in einem Ausweis-Chip gespeichert. Damit können sich die Ausweisinhaber im Internet elektronisch ausweisen – sowohl gegenüber Behörden im E-Government als auch gegenüber privatwirtschaftlichen Dienstleistungsanbietern, beispielsweise bei Online-Shopping, Online-Banking oder beim Online-Kauf von Tickets. Gleichzeitig erhält der Ausweisinhaber über ein Zertifikat die Bestätigung, dass die von ihm aufgerufene Website auch dazu berechtigt ist, seine Daten abzufragen.
Weitere Information bekommen Sie auf der Homepage des neuen Personalausweises
die durch das Bundesministerium des Inneren
betrieben wird.
Alle Deutschen die ihren Hauptwohnsitz in Würzburg haben, dürfen einen Personalausweis beantragen. Bei Jugendlichen unter 16 Jahren muss jedoch eine Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten (Vater, Mutter, Vormund o. Betreuer) vorgelegt werden.
Bei Antragstellung unter 16 Jahren muss der/die Jugendliche sowie mindestens ein Sorgeberechtigter dabei sein.
Einen Vordruck können Sie als PDF herunterladen:

Da wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen, ist eine persönliche Vorsprache unbedingt erforderlich. Bringen Sie bitte ein aktuelles biometrisches Lichtbild mit, das nicht älter als 1/2 Jahr und nicht bereits für Ihren alten Ausweis bzw. Reisepass verwendet worden ist.
Das Lichtbild können Sie bei uns über die Erfassung der biometrischen Daten machen.
Seit dem 02.08.2021 müssen auch im Personalausweis zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.
Grundsätzlich ist man zur Prüfung der Personalien folgenden Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen bzw. Personen gegenüber ausweispflichtig: Polizeibehörden, Bundespolizei, Zollbehörden, Pass- und Ausweisbehörden.
Bei der Beantragung des Personalausweises bringen Sie bitte ein Ausweisdokument (Reisepass, alter Personalausweis, Kinderausweis) zur Identifizierung mit. Außerdem bringen Sie Ihr Familienbuch oder Ihre Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde (Kopie genügt) mit, um Abweichungen des Melderegisters von den Ausweisdaten auszuschließen und ggfs. zu berichtigen.
Für den Personalausweis oder den vorläufigen Personalausweis benötigen Sie je ein aktuelles biometrisches Lichtbild, das nicht älter als 1/2 Jahr und nicht bereits für Ihren alten Ausweis oder Reisepass verwendet worden ist. (Die Erstellung des biometrischen Bildes ist am Selbstbedienungsterminal im Bürgerbüro möglich; ist aber nicht für Säuglinge oder Kleinkinder bis 3 Jahren geeignet!).
Ihren alten bzw. vorläufigen Personalausweis müssen wir laut Gesetz grundsätzlich nach Ablauf der Gültigkeit entwerten und einziehen. Auf ausdrücklichen Wunsch können Sie den entwerteten Personalausweis behalten.
Im Normalfall können Sie mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 3 Wochen rechnen (abhängig von Auftragslage der Bundesdruckerei in Berlin). Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt.
Die Abholung kann auch durch eine von Ihnen beauftragte Person erfolgen. Hierzu müssen Sie jedoch eine entsprechende Vollmacht ausstellen.
Wenn Sie einen Personalausweis beantragt haben, können Sie mit diesem Service den Bearbeitungsstand erfahren!


Der Personalausweis kostet 37,00 € und ist 10 Jahre gültig. Für Antragsteller unter 24 Jahren beträgt die Gebühr 22,80 € bei einer Gültigkeit von 6 Jahren. Der vorläufige Personalausweis kostet 10,00 € und ist 3 Monate gültig.
Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Abholung den Erhalt des PIN-Briefes bestätigen müssen.
Sollten Sie die Abholung nicht selber vornehmen können, können Sie hier eine entsprechende

herunterladen und ausdrucken.
Bitte füllen Sie diese Vollmacht aus und beachten Sie dabei:
- Der „bisherige“ Ausweis muss mitgebracht werden.
- Der PIN-Brief muss nicht mitgebracht werden.
- Der Ausweis bzw. Pass des Bevollmächtigten muss vorgelegt werden.
Beachten sie bitte, dass Sie nur jemanden Bevollmächtigen können, wenn Sie den PIN-Brief erhalten haben.
Bevor die Online-Ausweisfunktion verwendet werden kann, muss die im „PIN-Brief“ mitgeteilte fünfstellige Aktivierungs-PIN von der Bürgerin bzw. dem Bürger in eine selbstgewählte sechsstellige PIN geändert werden.
Das Setzen der sechsstelligen PIN kann erfolgen:
- an der Passausgabe im Rathaus, Zimmer 34 (ohne Termin)
- an einem Computer, wenn dort Lesegerät und AusweisApp2 vorhanden sind
- an einem NFC-fähigen Android-Smartphone mit AusweisApp2
Die PIN kann jederzeit und unbegrenzt oft neu gesetzt werden. Das Setzen der PIN ist kostenlos.
Mit dem PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst können Sie die PIN ihres Online-Ausweises selbst zurücksetzen und aktivieren.
Unter folgendem Link können Sie die die Pin Ihres Online-Ausweises zurücksetzen und aktivieren: PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst
Bei Verlust des Personalausweises ist unverzüglich die Personalausweisbehörde zu verständigen. Lassen Sie dort oder über den telefonischen Sperrnotruf (gebührenpflichtig 116 116) umgehend ihre Online-Ausweisfunktion sperren.
Weitere Informatione finden Sie im Internet unter: https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/ausweis-weg/ausweis-weg-node.html
Falls Sie nur einen Verlust anzeigen wollen, benötigen Sie einen aktuellen Identitätsnachweis
(z. B. Reisepass, etc.) und ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild mit.
Die Verlustanzeige selbst ist kostenfrei.
Das Bundesministerium des Innern hat folgende Gebühren festgelegt.
Ausstellung des Personalausweises:
Person ab 24 Jahre = 37 €
Person unter 24 Jahre = 22,80 €
Vorläufiger Ausweis = 10,00 €
Weitere Gebühren:
Amtshandlungen außerhalb der Dienstzeit oder von der unzuständigen Behörde = 13,00 €
Alle Deutschen, die ihren Hauptwohnsitz in Würzburg haben, können einen Reisepass beantragen.
In Ausnahmefällen kann auch am Nebenwohnsitz ein Reisepass ausgestellt werden. Die Zustimmung der Hauptwohnsitzbehörde ist allerdings erforderlich. Die Gebühren verdoppeln sich !
Vor dem 18. Lebensjahr benötigen wir für den Antrag jedoch eine Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten (Vater, Mutter, Vormund o. Betreuer).
Zudem muss bei Antragstellung unter 18 Jahren der/die Jugendliche sowie mindestens ein Sorgeberechtigter dabei sein.
Den Vordruck können Sie mit diesem PDF herunterladen:

Zum Besitz eines gültigen Reisepasses sind Sie dann verpflichtet (sog. Passpflicht), wenn Sie als Deutscher aus der Bundesrepublik Deutschland über eine Auslandsgrenze ausreisen wollen. Hierzu gehören grds. auch die Grenzen der EU-Staaten. Es gibt Sonderregelungen bei denen der Personalausweis (z.B. Schengener Abkommen oder EU-Staaten) genügt.
Bei Reisen ins Ausland gelten die Bestimmungen des Gastlandes. Nähere Informationen darüber können sie aber auch der Internetseite des Auswärtigen Amtes entnehmen.
Jeder Deutsche darf nur im Besitz jeweils eines Passes sein, d.h. nur einen Personalausweis und einen Reisepass besitzen.
In Ausnahmefällen kann auch ein Zweitpass ausgestellt werden. Die Notwendigkeit für den Besitz mehrerer Pässe muß begründet und gegebenenfalls durch eine entsprechende Bestätigung des Arbeitgebers nachgewiesen werden.
Ein Zweitpass darf nur für 6 Jahre ausgestellt werden und kostet 60,00 Euro.
Da wir Ihre eigenhändige Unterschrift und Ihre Fingerabdrücke benötigen, ist eine persönliche Vorsprache unbedingt erforderlich. Außerdem müssen Sie ein aktuelles biometrisches Lichtbild mitbringen, das nicht älter als 1/2 Jahr und nicht bereits bei Ihrem alten Personalausweis oder Reisepass verwendet worden ist.
Auf besonderen Wunsch können Sie auch einen "Bürgerpass" (Europass mit 48 Seiten) oder einen Expresspass (Europass innerhalb von 4 Tagen) erhalten. Hierbei entstehen jedoch Mehrkosten von 22,00 EUR bzw. 32,00 EUR.
Grundsätzlich ist man zur Prüfung der Personalien folgenden Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen bzw. Personen gegenüber ausweispflichtig: Polizeibehörden, Bundespolizei, Zollbehörden, Pass- und Ausweisbehörden.
Im Normalfall können Sie mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 4 Wochen rechnen (abhängig von der Auftragslage der Bundesdruckerei in Berlin). Die Abholung kann auch durch eine von Ihnen beauftragte Person erfolgen. Hierzu müssen Sie jedoch eine entsprechende Vollmacht ausstellen.
Ist die Bearbeitungszeit zu lange, kann ein Expresspass (zusätzliche Gebühr 32 €) ausgestellt werden, der dann in 3-4 Werktagen da ist.
Bei der Beantragung des Reisepasses bringen Sie bitte Ihren Personalausweis bzw. den alten Reisepass zur Identifizierung mit. Außerdem bringen Sie Ihr Familienbuch oder Ihre Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde (Kopie genügt) mit, um Abweichungen des Melderegisters von den Ausweisdaten auszuschließen und ggfs. zu berichtigen.
Um einen neuen Reisepass (auch vorläufiger Reisepass) beantragen zu können, bringen Sie bitte Ihren alten Reisepass bzw. Personalausweis und ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, das nicht älter als 1/2 Jahr ist, mit. (Erstellung auch im Bürgerbüro möglich)
Weitere Informationen über den Reisepass und das biometrietaugliche Lichtbild finden hier auf der Seite der
und auf der Seite des
Bundesministeriums des Innern.
Ihren alten bzw. vorläufigen Reisepass sollen wir laut Gesetz einziehen. Auf ausdrücklichen Wunsch können die Dokumente auch entwertet und Ihnen zurückgegeben werden.
Der Reisepass für alle Bürger unter 24 Jahren kostet 37,50 EUR und ist 6 Jahre gültig. Ansonsten gilt der Reisepass 10 Jahre und kostet 60,00 EUR.
Wenn Sie einen Reisepass beantragt haben, können Sie mit diesem Service den Bearbeitungsstand erfahren!


Bei Verlust eines Reisepasses ist unverzüglich das Bürgerbüro im Rathaus, Rückermainstraße 2, zu verständigen. Hierzu ist die persönliche Vorsprache erforderlich, da ein Verlustprotokoll aufgenommen, unterschrieben und der Polizei zugeleitet werden muss. Gegebenenfalls können Sie im Bürgerbüro auch direkt einen Antrag auf Ersatz des Dokumentes stellen.
Falls Sie nur einen Verlust anzeigen wollen, benötigen Sie einen aktuellen Identitätsnachweis (zum Beispiel Personalausweis, etc.)
Die Verlustanzeige selbst ist kostenfrei.
Für alle deutschen Kinder bis zum 12. Lebensjahr kann ein Kinderreisepass beantragt werden. Der Pass ist 1 Jahre gültig und kann bis zum 12. Lebensjahr mehrmals verlängert werden. Die Verlängerung muss vor Ablauf der Gültigkeit erfolgen, ansonsten ist eine Neuausstellung zwingend erforderlich.
Grundsätzlich muss das Kind bei der Beantragung von Ausweisdokumenten zur Identifizierung anwesend sein!
Nach dem 10. Geburtstag ist die Unterschrift des Kindes erforderlich.
Kinderreisepässe gelten bis zum 12. Lebensjahr.
Bitte beachten Sie, dass Kinderreisepässe nicht von allen Staaten (z. B. USA) anerkannt werden.
Bei der Antragsstellung ist ein aktuelles biometrisches Foto und die Abstammungsurkunde vorzulegen. Der Antrag ist von beiden sorgeberechtigten Elternteilen zu unterschreiben (Ausweise bitte mit vorlegen).
Falls das Sorgerecht auf einen Elternteil bzw. Vormund übertragen wurde, ist ein entsprechender Nachweis (Scheidungsurteil, Sorgerechtsbeschluss, Betreuerausweis o. "Negativ-Bestätigung" des für den Geburtsort zuständigen Jugendamtes) vorzulegen.
Der/die Antragsberechtigte muss grundsätzlich persönlich bei der Ausweisbehörde in Begleitung des/der Minderjährigen zur Beantragung vorsprechen. Sofern beide Elternteile antragsberechtigt sind, ist die Vorsprache eines Elternteils ausreichend, wenn die schriftliche Einverständnis des anderen Elternteils vorgelegt wird. Bei Vorsprache sind die Ausweise mitzubringen.
Ein Vordruck ist in diesem PDF zu finden:

Für Kleinkinder lassen Sie das Bild bitte bei einem Fotografen anfertigen, da unser Erfassungsgerät dafür nicht geeignet ist.
Bei einem Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses bringen Sie bitte die Geburtsurkunde und ein aktuelles biometrisches Foto Ihres Kindes mit, das nicht älter als 1/2 Jahr ist. Darüber hinaus benötigen wir Informationen über Größe und Augenfarbe des Kindes. Bei Kindern ab dem 10. Lebensjahr ist die Unterschrift des Kindes unbedingt erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass Kinderreisepässe nicht von allen Staaten (z. B. USA) anerkannt werden.
Der Antrag ist von beiden sorgeberechtigten Elternteilen zu unterschreiben (Ausweise bitte mit vorlegen).
Falls das Sorgerecht auf einen Elternteil bzw. Vormund übertragen wurde, ist ein entsprechender Nachweis (Scheidungsurteil, Sorgerechtsbeschluss, Betreuerausweis o. "Negativ-Bestätigung" des für den Geburtsort zuständigen Jugendamtes) vorzulegen.
Der/die Antragsberechtigte muss grundsätzlich persönlich bei der Ausweisbehörde in Begleitung des/der Minderjährigen zur Beantragung vorsprechen. Sofern beide Elternteile antragsberechtigt sind, ist die Vorsprache eines Elternteils ausreichend, wenn die schriftliche Einverständnis des anderen Elternteils vorgelegt wird. Bei Vorsprache sind die Ausweise mitzubringen.

Das Kind muss bei der Beantragung/Verlängerung/Bildaktualisierung eines Kinderreisepasses immer anwesend sein, um eine zweifelsfreie Identifizierung zu ermöglichen.
Für Kleinkinder lassen Sie das Bild bitte bei einem Fotografen anfertigen, da unser Erfassungsgerät dafür nicht geeignet ist.
Der Kinderreisepass wird bei Vorlage aller Unterlagen und Unterschriften in der Regel sofort ausgestellt.
Bitte beachten Sie, dass Kinderreisepässe nicht von allen Staaten (z. B. USA) anerkannt werden.
Die Gebühr für die Ausstellung eines Kinderreisepasses beträgt 13,00 EUR. Die Verlängerung oder das Einbringen eines neuen Fotos kostet 6,00 EUR. Die Gebühren sind bei der Antragstellung direkt zu entrichten.
Bitte beachten Sie, dass Kinderreisepässe nicht von allen Staaten (z. B. USA) anerkannt werden.
Die Verlängerung eines Kinderreisepasses um 12 Monate ist nur dann noch möglich bzw. zulässig, wenn er noch nicht abgelaufen ist. Die Verlängerung muss also vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden. Ansonsten ist eine Neuausstellung erforderlich.
Das Kind muss bei der Beantragung/Verlängerung/Bildaktualisierung eines Kinderreisepasses immer anwesend sein, um eine zweifelsfreie Identifizierung zu ermöglichen. Für Kleinkinder lassen Sie das Bild bitte bei einem Fotografen anfertigen, da unser Erfassungsgerät dafür nicht geeignet ist. Außerdem müssen Sie die Einverständniserklärung des Vaters/der Mutter bzw. einen Sorgerechtsbeschluss mitbringen.

Bei Verlust eines Kinderreisepasses ist unverzüglich das Bürgerbüro im Rathaus, Rückermainstraße 2, zu verständigen. Hierzu ist die persönliche Vorsprache mindestens eines Erziehungsberechtigten erforderlich, da ein Verlustprotokoll aufgenommen, unterschrieben und der Polizei zugeleitet werden muss. Gegebenenfalls können Sie im Bürgerbüro auch direkt einen neuen Kinderreisepass beantragen.
Falls Sie nur einen Verlust anzeigen wollen, benötigen Sie einen aktuelle Identitätsnachweis (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass etc.).
Die Verlustanzeige selbst ist kostenfrei.
Unternimmt ein Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung durch die Eltern bzw. ein Elternteil, ist es empfehlenswert, dem Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung sowie insbesondere bei Namensabweichungen eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes und der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten mitzugeben.
Aus der Einverständniserklärung sollte hervorgehen, dass der/die Personensorgeberechtigte/n mit der Auslandsreise einverstanden sind. Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich des/der Erziehungsberechtigten.
Es wird folgender Inhalt der Bescheinigung empfohlen:
- Personalien zum Minderjährigen
- Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten
- Reiseroute
- Personalien evtl. volljähriger Begleitpersonen
Die Frage, ob die Unterschriften einer Einverständniserklärung beglaubigt werden sollten und ob eine Beglaubigung in Deutschland (durch Notar, Gemeinde- oder Stadtverwaltung) anerkannt wird, hängt vom Recht des Ziellandes ab.
Ggf. kann eine Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache (durch Übersetzerbüro), ggf. auch eine gerichtliche Sorgerechtsentscheidung mit Übersetzung empfehlenswert sein.

Besonderheiten einzelner Zielländer finden Sie bei den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
Mo, Mi | 07:30 - 13:00 Uhr |
Di |
07:30 - 12:00 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr |
Do |
08:00 - 12:00 Uhr 13:30 - 18:00 Uhr |
Fr | 07:30 - 12:00 Uhr |
Online Termin vereinbaren |