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Ausweise und Dokumente
Ausweise kompakt

Nach den gesetzlichen Vorschriften ist jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, verpflichtet, sich ausweisen zu können.

Dies geschieht in der Regel durch den Besitz eines Personalausweises (oder Reisepasses).

Die Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige (also vor Vollendung des 18. Lebensjahres) obliegt der Person, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt zu bestimmen hat. Der/die Antragsberechtigte muss grundsätzlich persönlich bei der Ausweisbehörde in Begleitung des/der Minderjährigen zur Beantragung vorsprechen. Sofern beide Elternteile antragsberechtigt sind, ist die Vorsprache eines Elternteils ausreichend, wenn die schriftliche Einverständnis des anderen Elternteils vorgelegt wird.

Den Vordruck können Sie mit diesem PDF herunterladen:

Einverständniserklärung Ausweisdokument Minderjähriger (PDF) Jan 2024 Einverständniserklärung Ausweisdokument Minderjähriger (PDF) Jan 2024, 58 KB

Falls das Sorgerecht auf einen Elternteil bzw. Vormund übertragen wurde, ist ein entsprechender Nachweis (Scheidungsurteil, Sorgerechtsbeschluss, Betreuerausweis o. "Negativ-Bestätigung" des für den Geburtsort zuständigen Jugendamtes) vorzulegen.

Dieser Sorgeberechtigte muss den eigenen Ausweis vorlegen.

Mitzubringen sind zudem immer ein aktuelles biometrisches Foto und die Abstammungsurkunde (falls der/die Minderjährige noch kein Ausweisdokument besitzt).

Bitte beachten Sie:

Grundsätzlich muss das Kind bei der Beantragung von Ausweisdokumenten zur Identifizierung anwesend sein!

Nach dem 6. Geburtstag muss das Kind für den Reisepass die Fingerabdrücke leisten.

Nach dem 10. Geburtstag muss das Kind das Ausweisdokument (Reisepass / Personalausweis) unterschreiben.

Kosten und Gültigkeitszeitraum

Personalausweis: 22.80 Euro (6 Jahre gültig)

Reisepass: 37,50 Euro (6 Jahre gültig)


HINWEIS: Der Kinderreisepass wurde zum 31.12.2023 abgeschafft, seit dem 01.01.2024 können auch keine Verlängerungen und Bildaktualisierungen mehr durchgeführt werden. Vor dem 01.01.2024 ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf des im jeweiligen Kinderreisepass genannten Gültigkeitsdatum.

1. Personalausweis
Ja, denn nach den gesetzlichen Vorschriften ist jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, verpflichtet, sich ausweisen zu können. Dies geschieht in der Regel durch den Besitz eines Personalausweises (oder Reisepasses).

2. Reisepass
Zum Besitz eines gültigen Reisepasses sind Sie dann verpflichtet (sog. Passpflicht), wenn Sie als Deutscher aus der Bundesrepublik Deutschland über eine Auslandsgrenze ausreisen wollen. Hierzu gehören grds. auch die Grenzen der EU-Staaten. Jeder Deutsche darf nur im Besitz jeweils eines Passes sein, d.h. nur einen Personalausweis und einen Reisepass haben. In Ausnahmefällen und bei Nachweis eines besonderen Bedarfs (Nachweis der Notwendigkeit) kann auch ein Zweitpass ausgestellt werden.

Befreiung von der Ausweispflicht:

Unter bestimmten Voraussetzungen kann man von der Ausweispflicht befreit werden:

Wenn die Person einen Betreuer hat

oder sich nicht mehr alleine in der Öffentlichkeit bewegen kann

oder wenn die Person dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht ist.

 Die Befreiung kann mit dem Dokument bei der Passbehörde beantragt werden:

Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht, 50 KB

Grundsätzlich ist man zur Prüfung der Personalien folgenden Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen bzw. Personen ausweispflichtig: Polizeibehörden, Bundespolizei, Zollbehörden, Pass- und Ausweisbehörden.

Bei der Beantragung des Personalausweises bringen Sie bitte ein Lichtbilddokument (z.B. alter Reisepass, alter Personalausweis, alter Kinderreisepass) sowie Ihr Familienbuch oder Ihre Abstammungsurkunde (Geburtsurkunde) mit, um Abweichungen des Melderegisters von den Ausweisdaten auszuschließen und ggfs. zu berichtigen. 

Für den Personalausweis oder den vorläufigen Personalausweis benötigen Sie je ein aktuelles biometrisches Passfoto, das nicht älter als 1/2 Jahr ist. 

Ihren alten bzw. vorläufigen Personalausweis müssen wir laut Gesetz nach Ablauf der Gültigkeit einziehen. Auf ausdrücklichen Wunsch können Dokumente, auch entwertet an Sie zurückgegeben werden. 

Bei der Beantragung des Reisepasses bringen Sie bitte Ihren Personalausweis, alten Reisepass oder Kinderreisepass sowie Ihr Familienbuch oder Ihre Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde (Kopie genügt) mit, um Abweichungen des Melderegisters von den Ausweisdaten auszuschließen und ggfs. zu berichtigen. 

Um einen neuen Reisepass (auch vorläufiger Reisepass) beantragen zu können, bringen Sie bitte Ihren alten Reisepass bzw. Personalausweis und ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto (Erstellung auch im Bürgerbüro möglich) mit. 


 

Im Normalfall können Sie für den Personalausweis mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 3 Wochen rechnen (abhängig von der Auftragslage der Bundesdruckerei in Berlin).

Da der Reisepass von der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt wird und die Stadt Würzburg hierauf keinen Einfluss hat, können sich Bearbeitungszeiten von bis zu 4 Wochen ergeben. Denken Sie bitte bei Ihrer Urlaubsplanung rechtzeitig daran und prüfen Sie die Gültigkeit Ihres Passes.

Sofort ausgestellt können nur noch ein vorläufiger Personalausweis oder ein vorläufiger Reisepass, sofern alle erforderlichen Unterlagen, Unterschriften vorgelegt werden und im Falle eines vorl. Reisepass ein begründeter Einzelfall vorliegt. Ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto ist immer erforderlich.

Reiseinformationen bzw. die Einreisebestimmungen Ihres Urlaubslandes können Sie selbst auf der Homepage des "Auswärtigen Amtesexterner Link" jederzeit abrufen.

Der Personalausweis kostet 37,00 € und ist 10 Jahre gültig. Für Antragsteller unter 24 Jahren wird eine Gebühr von 22,80 € fällig, bei einer Gültigkeit von 6 Jahren. Für den vorläufigen Personalausweis wird eine Gebühr von 10,00 erhoben. Er ist 3 Monate gültig. 

Der Reisepass kostet für alle Bürger unter 24 Jahren 37,50 € und ist 6 Jahre gültig. Ansonsten beträgt die Gebühr bis zum 31.12.2023 60,00 €, ab dem 01.01.2024 70 €. Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre. Der vorläufige Reisepass kostet 26,00 € und ist max. 1 Jahr gültig und kann anlassbezogen verkürzt werden.  

Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten. 

Wenn Reisepässe am Nebenwohnsitz beantragt bzw. ausgestellt werden, verdoppelt sich die Gebühr, bei Personalausweisen erhöht sich die Gebühr in diesem Fall um 13 €. 

Unternimmt ein Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung durch die Eltern bzw. ein Elternteil, ist es empfehlenswert, dem Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung sowie insbesondere bei Namensabweichungen eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes und der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten mitzugeben.

Aus der Einverständniserklärung sollte hervorgehen, dass der/die Personensorgeberechtigte/n mit der Auslandsreise einverstanden sind. Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich des/der Erziehungsberechtigten.

Es wird folgender Inhalt der Bescheinigung empfohlen:

  • Personalien zum Minderjährigen
  • Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten
  • Reiseroute
  • Personalien evtl. volljähriger Begleitpersonen

Die Frage, ob die Unterschriften einer Einverständniserklärung beglaubigt werden sollten und ob eine Beglaubigung in Deutschland (durch Notar, Gemeinde- oder Stadtverwaltung) anerkannt wird, hängt vom Recht des Ziellandes ab.
Ggf. kann eine Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache (durch Übersetzerbüro), ggf. auch eine gerichtliche Sorgerechtsentscheidung mit Übersetzung empfehlenswert sein.

Einverständniserklärung zur Vorlage bei Grenzbehörden Einverständniserklärung zur Vorlage bei Grenzbehörden, 31 KB

Besonderheiten einzelner Zielländer finden Sie bei den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweiseexterner Link

Sie können sich hier anzeigen lassen, welche Daten auf Ihrem neuen Personalausweis oder Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel gespeichert sind.

Ausweis-Auskunft (Online-Service) Ausweis-Auskunft (Online-Service), externer Link
Personalausweis

Seit November 2010 gibt es den neuen Personalausweis im Scheckkartenformat.


Der neue Personalausweis im Scheckkartenformat 

Einer für alles: der neue Personalausweis

Quelle: BMI

Die vielleicht interessanteste neue Eigenschaft ist der elektronische Identitätsnachweis, der die Sicherheit und den Komfort von E-Business und E-Government für alle deutlich erhöhen soll.

Die neue Dokumentengeneration ergänzt die herkömmlichen Anwendungen des Ausweises um elektronische Funktionen. Die Daten, die optisch vom Dokument ablesbar sind, sind nun auch in einem Ausweis-Chip gespeichert. Damit können sich die Ausweisinhaber im Internet elektronisch ausweisen – sowohl gegenüber Behörden im E-Government als auch gegenüber privatwirtschaftlichen Dienstleistungsanbietern, beispielsweise bei Online-Shopping, Online-Banking oder beim Online-Kauf von Tickets. Gleichzeitig erhält der Ausweisinhaber über ein Zertifikat die Bestätigung, dass die von ihm aufgerufene Website auch dazu berechtigt ist, seine Daten abzufragen. 

Weitere Informationen zum Personalausweis finden Sie in den FAQ’s auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern und für Heimat: www.personalausweisportal.de externer Link

Alle Deutschen die ihren Hauptwohnsitz in Würzburg haben, dürfen einen Personalausweis beantragen. Bei Jugendlichen unter 16 Jahren muss jedoch eine Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten (Vater, Mutter, Vormund o. Betreuer) vorgelegt werden.

Bei Antragstellung unter 16 Jahren muss der/die Jugendliche sowie mindestens ein Sorgeberechtigter dabei sein.

Einen Vordruck können Sie als PDF herunterladen:

Einverständniserklärung Ausweisdokument Minderjähriger (PDF) Jan 2024 Einverständniserklärung Ausweisdokument Minderjähriger (PDF) Jan 2024, 58 KB

 

Da wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen, ist eine persönliche Vorsprache unbedingt erforderlich. Bringen Sie bitte ein aktuelles biometrisches Lichtbild mit, das nicht älter als 1/2 Jahr und nicht bereits für Ihren alten Ausweis bzw. Reisepass verwendet worden ist.

Das Lichtbild können Sie bei uns über die Erfassung der biometrischen Daten machen.

Seit dem 02.08.2021 müssen auch im Personalausweis zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.

Grundsätzlich ist man zur Prüfung der Personalien folgenden Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen bzw. Personen gegenüber ausweispflichtig: Polizeibehörden, Bundespolizei, Zollbehörden, Pass- und Ausweisbehörden.

Bei der Beantragung des Personalausweises bringen Sie bitte ein Ausweisdokument (Reisepass, alter Personalausweis, Kinderausweis) zur Identifizierung mit. Außerdem bringen Sie Ihr Familienbuch oder Ihre Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde (Kopie genügt) mit, um Abweichungen des Melderegisters von den Ausweisdaten auszuschließen und ggfs. zu berichtigen.

Bei der Beantragung des Personalausweises bringen Sie bitte ein Ausweisdokument (Reisepass, alter Personalausweis, alter Kinderreisepass) zur Identifizierung mit. Außerdem bringen Sie Ihr Familienbuch oder Ihre Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde (Kopie genügt) mit, um Abweichungen des Melderegisters von den Ausweisdaten auszuschließen und ggfs. zu berichtigen. 

Für den Personalausweis oder den vorläufigen Personalausweis benötigen Sie je ein aktuelles biometrisches Lichtbild, das nicht älter als 1/2 Jahr ist bzw. nicht bereits für Ihren alten Ausweis oder Reisepass verwendet wurde. (Die Erstellung des biometrischen Bildes an den Selbstbedienungsterminals im Bürgerbüro ist für Säuglinge oder Kleinkinder unter 3 Jahren nicht geeignet!). 

Ihren alten bzw. vorläufigen Personalausweis müssen wir laut Gesetz grundsätzlich nach Ablauf der Gültigkeit entwerten und einziehen. Auf ausdrücklichen Wunsch können Sie den entwerteten Personalausweis behalten. 

Im Normalfall können Sie mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 3 Wochen rechnen (abhängig von Auftragslage der Bundesdruckerei in Berlin). Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt.

Die Abholung kann auch durch eine von Ihnen beauftragte Person erfolgen. Hierzu müssen Sie jedoch eine entsprechende Vollmacht ausstellen.

 

Der Personalausweis kostet 37,00 € und ist 10 Jahre gültig. Für Antragsteller unter 24 Jahren beträgt die Gebühr 22,80 € bei einer Gültigkeit von 6 Jahren. Der vorläufige Personalausweis kostet 10,00 € und ist 3 Monate gültig.

 Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Abholung den Erhalt des PIN-Briefes bestätigen müssen.

Sollten Sie die Abholung nicht selber vornehmen können, können Sie hier eine entsprechende

Abholvollmacht Personalausweis (PDF-Dokument) Abholvollmacht Personalausweis (PDF-Dokument), 7 KB

herunterladen und ausdrucken.

Bitte füllen Sie diese Vollmacht aus und beachten Sie dabei:

  • Der „bisherige“ Ausweis muss mitgebracht werden.
  • Der PIN-Brief muss nicht mitgebracht werden.
  • Der Ausweis bzw. Pass des Bevollmächtigten muss vorgelegt werden.

Beachten sie bitte, dass Sie nur jemanden Bevollmächtigen können, wenn Sie den PIN-Brief erhalten haben.

Bevor die Online-Ausweisfunktion verwendet werden kann, muss die im „PIN-Brief“ mitgeteilte fünfstellige Aktivierungs-PIN von der Bürgerin bzw. dem Bürger in eine selbstgewählte sechsstellige PIN geändert werden.

Das Setzen der sechsstelligen PIN kann erfolgen:

- an der Passausgabe im Rathaus, Zimmer 34 (ohne Termin)
- an einem Computer, wenn dort Lesegerät und AusweisApp2 vorhanden sind
- an einem NFC-fähigen Android-Smartphone mit AusweisApp2

Die PIN kann jederzeit und unbegrenzt oft neu gesetzt werden. Das Setzen der PIN ist kostenlos.
 

Bei Verlust des Personalausweises ist unverzüglich die Personalausweisbehörde zu verständigen. Lassen Sie dort oder über den telefonischen Sperrnotruf (gebührenpflichtig   116 116) umgehend ihre Online-Ausweisfunktion sperren.

Weitere Informatione finden Sie im Internet unter: https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/ausweis-weg/ausweis-weg-node.htmlexterner Link

Falls Sie nur einen Verlust anzeigen wollen, benötigen Sie einen aktuellen Identitätsnachweis

(z. B. Reisepass, etc.) und ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild mit.

Die Verlustanzeige selbst ist kostenfrei.

Das Bundesministerium des Innern hat folgende Gebühren festgelegt.

Ausstellung des Personalausweises:

Person ab 24 Jahre = 37 €

Person unter 24 Jahre = 22,80 €

Vorläufiger Ausweis = 10,00 €

Weitere Gebühren:

Amtshandlungen außerhalb der Dienstzeit oder von der unzuständigen Behörde = 13,00 €

Reisepass

Alle Deutschen, die ihren Hauptwohnsitz in Würzburg haben, können einen Reisepass beantragen.

In Ausnahmefällen kann auch am Nebenwohnsitz ein Reisepass ausgestellt werden. Die Zustimmung der Hauptwohnsitzbehörde ist allerdings erforderlich.  Die Gebühren verdoppeln sich!

Vor dem 18. Lebensjahr benötigen wir für den Antrag jedoch eine Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten (Vater, Mutter, Vormund oder Betreuer).

Zudem muss bei Antragstellung unter 18 Jahren der/die Jugendliche sowie mindestens ein Sorgeberechtigter dabei sein.

Den Vordruck können Sie mit diesem PDF herunterladen:

Einverständniserklärung Ausweisdokument Minderjähriger (PDF) Jan 2024 Einverständniserklärung Ausweisdokument Minderjähriger (PDF) Jan 2024, 58 KB

Zum Besitz eines gültigen Reisepasses sind Sie dann verpflichtet (sog. Passpflicht), wenn Sie als Deutscher aus der Bundesrepublik Deutschland über eine Auslandsgrenze ausreisen wollen. Hierzu gehören grds. auch die Grenzen der EU-Staaten. Es gibt Sonderregelungen bei denen der Personalausweis (z.B. Schengener Abkommen oder EU-Staaten) genügt. 
Bei Reisen ins Ausland gelten die Bestimmungen des Gastlandes. Nähere Informationen darüber können sie aber auch der Internetseite des Auswärtigen Amtes entnehmen.

Jeder Deutsche darf nur im Besitz jeweils eines Passes sein, d.h. nur einen Personalausweis und einen Reisepass besitzen.

In Ausnahmefällen kann auch ein Zweitpass ausgestellt werden. Die Notwendigkeit für den Besitz mehrerer Pässe muss begründet und gegebenenfalls durch eine entsprechende Bestätigung des Arbeitgebers nachgewiesen werden.

Ein Zweitpass darf nur für 6 Jahre ausgestellt werden und kostet ab dem 01.01.2024 70,00 €, bis zum 31.12.2023 60 €.

Weitere Informationen zum Reisepass in den FAQ’s beim Bundesministerium des Innern und für Heimat:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html;jsessionid=FC9ED9DBD0E73F719CB5B1F9EE1689AF.live871externer Link
 

Da wir Ihre eigenhändige Unterschrift und Ihre Fingerabdrücke benötigen, ist eine persönliche Vorsprache unbedingt erforderlich. Außerdem müssen Sie ein aktuelles biometrisches Lichtbild mitbringen, das nicht älter als 1/2 Jahr und nicht bereits bei Ihrem alten Personalausweis oder Reisepass verwendet worden ist.

Auf besonderen Wunsch können Sie auch einen "Bürgerpass" (Europass mit 48 Seiten) oder einen Expresspass (Europass innerhalb von 4 Tagen) erhalten. Hierbei entstehen jedoch Mehrkosten von 22,00 EUR bzw. 32,00 EUR.

Grundsätzlich ist man zur Prüfung der Personalien folgenden Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen bzw. Personen gegenüber ausweispflichtig: Polizeibehörden, Bundespolizei, Zollbehörden, Pass- und Ausweisbehörden.

Im Normalfall können Sie mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 4 Wochen rechnen (abhängig von der Auftragslage der Bundesdruckerei in Berlin). Die Abholung kann auch durch eine von Ihnen beauftragte Person erfolgen. Hierzu müssen Sie jedoch eine entsprechende Vollmacht ausstellen.

Ist die Bearbeitungszeit zu lange, kann ein Expresspass (zusätzliche Gebühr 32 €) ausgestellt werden, der dann in 3-4 Werktagen da ist.

Bei der Beantragung des Reisepasses bringen Sie bitte Ihren Personalausweis bzw. den alten Reisepass zur Identifizierung mit. Außerdem bringen Sie Ihr Familienbuch oder Ihre Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde (Kopie genügt) mit, um Abweichungen des Melderegisters von den Ausweisdaten auszuschließen und ggfs. zu berichtigen. 

Um einen neuen Reisepass (auch vorläufiger Reisepass) beantragen zu können, bringen Sie bitte Ihren alten Reisepass bzw. Personalausweis und ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, das nicht älter als 1/2 Jahr ist, mit. (Erstellung auch im Bürgerbüro möglich

Weitere Informationen über den Reisepass und das biometrietaugliche Lichtbild finden hier auf der Seite der Bundesdruckereiexterner Link und auf der Seite des Bundesministeriums des Innernexterner Link.

Ihren alten bzw. vorläufigen Reisepass sollen wir laut Gesetz einziehen. Auf ausdrücklichen Wunsch können die Dokumente auch entwertet und Ihnen zurückgegeben werden. 
 

Der Reisepass für alle Bürger unter 24 Jahren kostet 37,50 € und ist 6 Jahre gültig. Ansonsten gilt der Reisepass 10 Jahre und kostet seit dem 01.01.2024 70,00 €.

Bei Verlust eines Reisepasses ist unverzüglich das Bürgerbüro im Rathaus, Rückermainstraße 2, zu verständigen. Hierzu ist die persönliche Vorsprache erforderlich, da ein Verlustprotokoll aufgenommen, unterschrieben und der Polizei zugeleitet werden muss. Gegebenenfalls können Sie im Bürgerbüro auch direkt einen Antrag auf Ersatz des Dokumentes stellen.

Falls Sie nur einen Verlust anzeigen wollen, benötigen Sie einen aktuellen Identitätsnachweis (zum Beispiel Personalausweis, etc.)
 

Die Verlustanzeige selbst ist kostenfrei.

Kinderreisepass

Der Kinderreisepass wurde zum 01.01.2024 abgeschafft, seit dem können auch keine Verlängerungen und Bildaktualisierungen mehr durchgeführt werden. 

Stattdessen wird nun ein Reisepass für das Kind ausgestellt. Beachten Sie bitte, dass die Herstellung bei der Bundesdruckerei mindestens 3 Wochen dauern kann. 

Zur Beantragung des Reisepasses muss das Kind sowie ein/e Erziehungsberechtigte/r anwesend sein. Außerdem wird ein neues biometrisches Bild, die Geburtsurkunde sowie die Einverständniserklärung der Mutter/des Vaters benötigt.

Einverständniserklärung, 58 KB


Vor dem 01.01.2024 ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf des genannten Gültigkeitsdatums.
 

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Sammelrufnummer für Ausweisangelegenheiten
Tel: 0931 - 37 24 31
passbehoerde@stadt.wuerzburg.de

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