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Ausweise kompakt

Nach den gesetzlichen Vorschriften ist jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, verpflichtet, sich ausweisen zu können.

Dies geschieht in der Regel durch den Besitz eines Personalausweises (oder Reisepasses).

Die Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige (also vor Vollendung des 18. Lebensjahres) obliegt der Person, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt zu bestimmen hat. Der/die Antragsberechtigte muss grundsätzlich persönlich bei der Ausweisbehörde in Begleitung des/der Minderjährigen zur Beantragung vorsprechen. Sofern beide Elternteile antragsberechtigt sind, ist die Vorsprache eines Elternteils ausreichend, wenn die schriftliche Einverständnis des anderen Elternteils vorgelegt wird.

Den Vordruck können Sie mit diesem PDF herunterladen:

Einverständniserklärung Ausweisdokument Minderjähriger (PDF) Juli 2021 Einverständniserklärung Ausweisdokument Minderjähriger (PDF) Juli 2021, 185 KB

Falls das Sorgerecht auf einen Elternteil bzw. Vormund übertragen wurde, ist ein entsprechender Nachweis (Scheidungsurteil, Sorgerechtsbeschluss, Betreuerausweis o. "Negativ-Bestätigung" des für den Geburtsort zuständigen Jugendamtes) vorzulegen.

Dieser Sorgeberechtigte muss den eigenen Ausweis vorlegen.

Mitzubringen sind zudem immer ein aktuelles biometrisches Foto und die Abstammungsurkunde (falls der/die Minderjährige noch kein Ausweisdokument besitzt).

Bitte beachten Sie:

Grundsätzlich muss das Kind bei der Beantragung von Ausweisdokumenten zur Identifizierung anwesend sein!

Nach dem 6. Geburtstag muss das Kind für den Reisepass die Fingerabdrücke leisten.

Nach dem 10. Geburtstag muss das Kind das Ausweisdokument (Reisepass/ Kinderreisepass/ Personalausweis) unterschreiben.

Kosten und Gültigkeitszeitraum

Personalausweis       22.80 Euro,     6 Jahre gültig

Kinderreisepass        13,00 Euro,     1 Jahr gültig (maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich)

Reisepass                 37,50 Euro,     6 Jahre gültig

1. Personalausweis
Ja, denn nach den gesetzlichen Vorschriften ist jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, verpflichtet, sich ausweisen zu können. Dies geschieht in der Regel durch den Besitz eines Personalausweises (oder Reisepasses).

2. Reisepass
Zum Besitz eines gültigen Reisepasses sind Sie dann verpflichtet (sog. Passpflicht), wenn Sie als Deutscher aus der Bundesrepublik Deutschland über eine Auslandsgrenze ausreisen wollen. Hierzu gehören grds. auch die Grenzen der EU-Staaten. Jeder Deutsche darf nur im Besitz jeweils eines Passes sein, d.h. nur einen Personalausweis und einen Reisepass haben. In Ausnahmefällen und bei Nachweis eines besonderen Bedarfs (Nachweis der Notwendigkeit) kann auch ein Zweitpass ausgestellt werden.

Befreiung von der Ausweispflicht:

Unter bestimmten Voraussetzungen kann man von der Ausweispflicht befreit werden:

Wenn die Person einen Betreuer hat

oder sich nicht mehr alleine in der Öffentlichkeit bewegen kann

oder wenn die Person dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht ist.

 Die Befreiung kann mit dem Dokument bei der Passbehörde beantragt werden:

Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht, 50 KB

Grundsätzlich ist man zur Prüfung der Personalien folgenden Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen bzw. Personen ausweispflichtig: Polizeibehörden, Bundespolizei, Zollbehörden, Pass- und Ausweisbehörden.

Bei der Beantragung des Personalausweises bringen Sie bitte ein Lichtbilddokument (z.B. Reisepass, alter Personalausweis, Kinderausweis) sowie Ihr Familienbuch oder Ihre Abstammungsurkunde (Geburtsurkunde) mit, um Abweichungen des Melderegisters von den Ausweisdaten auszuschließen und ggfs. zu berichtigen.

Für den Personalausweis oder den vorläufigen Personalausweis benötigen Sie je ein aktuelles biometrisches Passfoto, das nicht älter als 1/2 Jahr ist.

Ihren alten bzw. vorläufigen Personalausweis müssen wir laut Gesetz nach Ablauf der Gültigkeit einziehen. Auf ausdrücklichen Wunsch können Dokumente, auch entwertet an Sie zurückgegeben werden.

Bei der Beantragung des Reisepasses bringen Sie bitte Ihren Personalausweis, alten Reisepass oder Kinderausweis sowie Ihr Familienbuch oder Ihre Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde (Kopie genügt) mit, um Abweichungen des Melderegisters von den Ausweisdaten auszuschließen und ggfs. zu berichtigen.

Um einen neuen Reisepass (auch vorläufiger Reisepass) beantragen zu können, bringen Sie bitte Ihren alten Reisepass bzw. Personalausweis und ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto (Erstellung auch im Bürgerbüro möglich) mit.

Im Normalfall können Sie für den Personalausweis mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 3 Wochen rechnen (abhängig von der Auftragslage der Bundesdruckerei in Berlin).

Da der Reisepass von der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt wird und die Stadt Würzburg hierauf keinen Einfluß hat, können sich Bearbeitungszeiten von bis zu 4 Wochen ergeben. Denken Sie bitte bei Ihrer Urlaubsplanung rechtzeitig daran und prüfen Sie die Gültigkeit Ihres Passes.

Der Kinderreisepass wird von der Stadt Würzburg sofort ausgestellt und ggf. auch verlängert sofern alle erforderlichen Unterlagen und Unterschriften vorgelegt werden. Ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto ist immer erforderlich.

Reiseinformationen bzw. die Einreisebestimmungen Ihres Urlaubslandes können Sie selbst auf der Homepage des "Auswärtigen Amtesexterner Link" jederzeit abrufen.

Der Personalausweis kostet 37,00 € und ist 10 Jahre gültig. Für Antragsteller unter 24 Jahren wird eine Gebühr von 22,80 € fällig, bei einer Gültigkeit von 6 Jahren. Für den vorläufigen Personalausweis wird eine Gebühr von 10,00 erhoben. Er ist 3 Monate gültig.

Der Reisepass kostet für alle Bürger unter 24 Jahren 37,50 EUR und ist 6 Jahre gültig. Ansonsten beträgt die Gebühr 60,00 EUR. Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre. Der vorläufige Reisepass kostet 26,00 EUR und ist max. 1 Jahr gültig und kann anlassbezogen verkürzt werden. 

Die Gebühr für die Ausstellung eines Kinderreisepasses beträgt 13,00 EUR, die Verlängerung kostet 6,00 EUR.

Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten.

Diese Gebühren verdoppeln sich, wenn Ausweisdokumente (Reisepässe und Kinderreisepässe) am Nebenwohnsitz beantragt bzw. ausgestellt werden.

Sie können sich hier anzeigen lassen, welche Daten auf Ihrem neuen Personalausweis oder Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel gespeichert sind.

Ausweis-Auskunft (Online-Service) Ausweis-Auskunft (Online-Service), externer Link

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