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Bürgerbüro

Kinderreisepass

Für alle deutschen Kinder bis zum 12. Lebensjahr kann ein Kinderreisepass beantragt werden. Der Pass ist 1 Jahre gültig und kann bis zum 12. Lebensjahr mehrmals verlängert werden. Die Verlängerung muss vor Ablauf der Gültigkeit erfolgen, ansonsten ist eine Neuausstellung zwingend erforderlich.

Grundsätzlich muss das Kind bei der Beantragung von Ausweisdokumenten zur Identifizierung anwesend sein!

Nach dem 10. Geburtstag ist die Unterschrift des Kindes erforderlich.

Kinderreisepässe gelten bis zum 12. Lebensjahr.

Bitte beachten Sie, dass Kinderreisepässe nicht von allen Staaten (z. B. USA)  anerkannt werden.

Bei der Antragsstellung ist ein aktuelles biometrisches Foto und die Abstammungsurkunde vorzulegen. Der Antrag  ist von beiden sorgeberechtigten Elternteilen zu unterschreiben (Ausweise bitte mit vorlegen).

Falls das Sorgerecht auf einen Elternteil bzw. Vormund übertragen wurde, ist ein entsprechender Nachweis (Scheidungsurteil, Sorgerechtsbeschluss, Betreuerausweis o. "Negativ-Bestätigung" des für den Geburtsort zuständigen Jugendamtes) vorzulegen.

Der/die Antragsberechtigte muss grundsätzlich persönlich bei der Ausweisbehörde in Begleitung des/der Minderjährigen zur Beantragung vorsprechen. Sofern beide Elternteile antragsberechtigt sind, ist die Vorsprache eines Elternteils ausreichend, wenn die schriftliche Einverständnis des anderen Elternteils vorgelegt wird. Bei Vorsprache sind die Ausweise mitzubringen.

Ein Vordruck ist in diesem PDF zu finden:

Einverständniserklärung Ausweisdokument Minderjähriger (PDF) Juli 2021 Einverständniserklärung Ausweisdokument Minderjähriger (PDF) Juli 2021, 185 KB

Für Kleinkinder lassen Sie das Bild bitte bei einem Fotografen anfertigen, da unser Erfassungsgerät dafür nicht geeignet ist.

Bei einem Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses bringen Sie bitte die Geburtsurkunde und ein aktuelles biometrisches Foto Ihres Kindes mit, das nicht älter als 1/2 Jahr ist. Darüber hinaus benötigen wir Informationen über Größe und Augenfarbe des Kindes. Bei Kindern ab dem 10. Lebensjahr ist die Unterschrift des Kindes unbedingt erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass Kinderreisepässe nicht von allen Staaten (z. B. USA)  anerkannt werden.

Der Antrag  ist von beiden sorgeberechtigten Elternteilen zu unterschreiben (Ausweise bitte mit vorlegen).

Falls das Sorgerecht auf einen Elternteil bzw. Vormund übertragen wurde, ist ein entsprechender Nachweis (Scheidungsurteil, Sorgerechtsbeschluss, Betreuerausweis o. "Negativ-Bestätigung" des für den Geburtsort zuständigen Jugendamtes) vorzulegen.

Der/die Antragsberechtigte muss grundsätzlich persönlich bei der Ausweisbehörde in Begleitung des/der Minderjährigen zur Beantragung vorsprechen. Sofern beide Elternteile antragsberechtigt sind, ist die Vorsprache eines Elternteils ausreichend, wenn die schriftliche Einverständnis des anderen Elternteils vorgelegt wird. Bei Vorsprache sind die Ausweise mitzubringen.

Einverständniserklärung Ausweisdokument Minderjähriger (PDF) Juli 2021 Einverständniserklärung Ausweisdokument Minderjähriger (PDF) Juli 2021, 185 KB

Das Kind muss bei der Beantragung/Verlängerung/Bildaktualisierung eines Kinderreisepasses immer anwesend sein, um eine zweifelsfreie Identifizierung zu ermöglichen.

Für Kleinkinder lassen Sie das Bild bitte bei einem Fotografen anfertigen, da unser Erfassungsgerät dafür nicht geeignet ist.

Der Kinderreisepass wird bei Vorlage aller Unterlagen und Unterschriften in der Regel sofort ausgestellt.

 

Bitte beachten Sie, dass Kinderreisepässe nicht von allen Staaten (z. B. USA)  anerkannt werden.

Die Gebühr für die Ausstellung eines Kinderreisepasses beträgt 13,00 EUR. Die Verlängerung oder das Einbringen eines neuen Fotos kostet 6,00 EUR. Die Gebühren sind bei der Antragstellung direkt zu entrichten.

Bitte beachten Sie, dass Kinderreisepässe nicht von allen Staaten (z. B. USA)  anerkannt werden.

Die Verlängerung eines Kinderreisepasses um 12 Monate ist nur dann noch möglich bzw. zulässig, wenn er noch nicht abgelaufen ist. Die Verlängerung muss also vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden. Ansonsten ist eine Neuausstellung erforderlich.

Das Kind muss bei der Beantragung/Verlängerung/Bildaktualisierung eines Kinderreisepasses immer anwesend sein, um eine zweifelsfreie Identifizierung zu ermöglichen. Für Kleinkinder lassen Sie das Bild bitte bei einem Fotografen anfertigen, da unser Erfassungsgerät dafür nicht geeignet ist. Außerdem müssen Sie die Einverständniserklärung des Vaters/der Mutter bzw. einen Sorgerechtsbeschluss mitbringen. 

Einverständniserklärung Ausweisdokument Minderjähriger (PDF) Juli 2021 Einverständniserklärung Ausweisdokument Minderjähriger (PDF) Juli 2021, 185 KB

Bei Verlust eines Kinderreisepasses ist unverzüglich das Bürgerbüro im Rathaus, Rückermainstraße 2, zu verständigen. Hierzu ist die persönliche Vorsprache mindestens eines Erziehungsberechtigten erforderlich, da ein Verlustprotokoll aufgenommen, unterschrieben und der Polizei zugeleitet werden muss. Gegebenenfalls können Sie im Bürgerbüro auch direkt einen neuen Kinderreisepass beantragen.

Falls Sie nur einen Verlust anzeigen wollen, benötigen Sie einen aktuelle Identitätsnachweis (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass etc.).

Die Verlustanzeige selbst ist kostenfrei.

Unternimmt ein Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung durch die Eltern bzw. ein Elternteil, ist es empfehlenswert, dem Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung sowie insbesondere bei Namensabweichungen eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes und der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten mitzugeben.

Aus der Einverständniserklärung sollte hervorgehen, dass der/die Personensorgeberechtigte/n mit der Auslandsreise einverstanden sind. Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich des/der Erziehungsberechtigten.

Es wird folgender Inhalt der Bescheinigung empfohlen:

  • Personalien zum Minderjährigen
  • Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten
  • Reiseroute
  • Personalien evtl. volljähriger Begleitpersonen

Die Frage, ob die Unterschriften einer Einverständniserklärung beglaubigt werden sollten und ob eine Beglaubigung in Deutschland (durch Notar, Gemeinde- oder Stadtverwaltung) anerkannt wird, hängt vom Recht des Ziellandes ab.
Ggf. kann eine Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache (durch Übersetzerbüro), ggf. auch eine gerichtliche Sorgerechtsentscheidung mit Übersetzung empfehlenswert sein.

Einverständniserklärung zur Vorlage bei Grenzbehörden Einverständniserklärung zur Vorlage bei Grenzbehörden, 31 KB

Besonderheiten einzelner Zielländer finden Sie bei den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweiseexterner Link


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