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Bürgerbüro

Personalausweis

Seit November 2010 gibt es den neuen Personalausweis im Scheckkartenformat.


Der neue Personalausweis im Scheckkartenformat 

Einer für alles: der neue Personalausweis

Quelle: BMI

Die vielleicht interessanteste neue Eigenschaft ist der elektronische Identitätsnachweis, der die Sicherheit und den Komfort von E-Business und E-Government für alle deutlich erhöhen soll.

Die neue Dokumentengeneration ergänzt die herkömmlichen Anwendungen des Ausweises um elektronische Funktionen. Die Daten, die optisch vom Dokument ablesbar sind, sind nun auch in einem Ausweis-Chip gespeichert. Damit können sich die Ausweisinhaber im Internet elektronisch ausweisen – sowohl gegenüber Behörden im E-Government als auch gegenüber privatwirtschaftlichen Dienstleistungsanbietern, beispielsweise bei Online-Shopping, Online-Banking oder beim Online-Kauf von Tickets. Gleichzeitig erhält der Ausweisinhaber über ein Zertifikat die Bestätigung, dass die von ihm aufgerufene Website auch dazu berechtigt ist, seine Daten abzufragen. 

Weitere Informationen zum Personalausweis finden Sie in den FAQ’s auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern und für Heimat: www.personalausweisportal.de externer Link

Alle Deutschen die ihren Hauptwohnsitz in Würzburg haben, dürfen einen Personalausweis beantragen. Bei Jugendlichen unter 16 Jahren muss jedoch eine Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten (Vater, Mutter, Vormund o. Betreuer) vorgelegt werden.

Bei Antragstellung unter 16 Jahren muss der/die Jugendliche sowie mindestens ein Sorgeberechtigter dabei sein.

Einen Vordruck können Sie als PDF herunterladen:

Einverständniserklärung Ausweisdokument Minderjähriger (PDF) Jan 2024 Einverständniserklärung Ausweisdokument Minderjähriger (PDF) Jan 2024, 58 KB

 

Da wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen, ist eine persönliche Vorsprache unbedingt erforderlich. Bringen Sie bitte ein aktuelles biometrisches Lichtbild mit, das nicht älter als 1/2 Jahr und nicht bereits für Ihren alten Ausweis bzw. Reisepass verwendet worden ist.

Das Lichtbild können Sie bei uns über die Erfassung der biometrischen Daten machen.

Seit dem 02.08.2021 müssen auch im Personalausweis zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.

Grundsätzlich ist man zur Prüfung der Personalien folgenden Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen bzw. Personen gegenüber ausweispflichtig: Polizeibehörden, Bundespolizei, Zollbehörden, Pass- und Ausweisbehörden.

Bei der Beantragung des Personalausweises bringen Sie bitte ein Ausweisdokument (Reisepass, alter Personalausweis, Kinderausweis) zur Identifizierung mit. Außerdem bringen Sie Ihr Familienbuch oder Ihre Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde (Kopie genügt) mit, um Abweichungen des Melderegisters von den Ausweisdaten auszuschließen und ggfs. zu berichtigen.

Bei der Beantragung des Personalausweises bringen Sie bitte ein Ausweisdokument (Reisepass, alter Personalausweis, alter Kinderreisepass) zur Identifizierung mit. Außerdem bringen Sie Ihr Familienbuch oder Ihre Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde (Kopie genügt) mit, um Abweichungen des Melderegisters von den Ausweisdaten auszuschließen und ggfs. zu berichtigen. 

Für den Personalausweis oder den vorläufigen Personalausweis benötigen Sie je ein aktuelles biometrisches Lichtbild, das nicht älter als 1/2 Jahr ist bzw. nicht bereits für Ihren alten Ausweis oder Reisepass verwendet wurde. (Die Erstellung des biometrischen Bildes an den Selbstbedienungsterminals im Bürgerbüro ist für Säuglinge oder Kleinkinder unter 3 Jahren nicht geeignet!). 

Ihren alten bzw. vorläufigen Personalausweis müssen wir laut Gesetz grundsätzlich nach Ablauf der Gültigkeit entwerten und einziehen. Auf ausdrücklichen Wunsch können Sie den entwerteten Personalausweis behalten. 

Im Normalfall können Sie mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 3 Wochen rechnen (abhängig von Auftragslage der Bundesdruckerei in Berlin). Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt.

Die Abholung kann auch durch eine von Ihnen beauftragte Person erfolgen. Hierzu müssen Sie jedoch eine entsprechende Vollmacht ausstellen.

 

Der Personalausweis kostet 37,00 € und ist 10 Jahre gültig. Für Antragsteller unter 24 Jahren beträgt die Gebühr 22,80 € bei einer Gültigkeit von 6 Jahren. Der vorläufige Personalausweis kostet 10,00 € und ist 3 Monate gültig.

 Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Abholung den Erhalt des PIN-Briefes bestätigen müssen.

Sollten Sie die Abholung nicht selber vornehmen können, können Sie hier eine entsprechende

Abholvollmacht Personalausweis (PDF-Dokument) Abholvollmacht Personalausweis (PDF-Dokument), 7 KB

herunterladen und ausdrucken.

Bitte füllen Sie diese Vollmacht aus und beachten Sie dabei:

  • Der „bisherige“ Ausweis muss mitgebracht werden.
  • Der PIN-Brief muss nicht mitgebracht werden.
  • Der Ausweis bzw. Pass des Bevollmächtigten muss vorgelegt werden.

Beachten sie bitte, dass Sie nur jemanden Bevollmächtigen können, wenn Sie den PIN-Brief erhalten haben.

Bevor die Online-Ausweisfunktion verwendet werden kann, muss die im „PIN-Brief“ mitgeteilte fünfstellige Aktivierungs-PIN von der Bürgerin bzw. dem Bürger in eine selbstgewählte sechsstellige PIN geändert werden.

Das Setzen der sechsstelligen PIN kann erfolgen:

- an der Passausgabe im Rathaus, Zimmer 34 (ohne Termin)
- an einem Computer, wenn dort Lesegerät und AusweisApp2 vorhanden sind
- an einem NFC-fähigen Android-Smartphone mit AusweisApp2

Die PIN kann jederzeit und unbegrenzt oft neu gesetzt werden. Das Setzen der PIN ist kostenlos.
 

Bei Verlust des Personalausweises ist unverzüglich die Personalausweisbehörde zu verständigen. Lassen Sie dort oder über den telefonischen Sperrnotruf (gebührenpflichtig   116 116) umgehend ihre Online-Ausweisfunktion sperren.

Weitere Informatione finden Sie im Internet unter: https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/ausweis-weg/ausweis-weg-node.htmlexterner Link

Falls Sie nur einen Verlust anzeigen wollen, benötigen Sie einen aktuellen Identitätsnachweis

(z. B. Reisepass, etc.) und ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild mit.

Die Verlustanzeige selbst ist kostenfrei.

Das Bundesministerium des Innern hat folgende Gebühren festgelegt.

Ausstellung des Personalausweises:

Person ab 24 Jahre = 37 €

Person unter 24 Jahre = 22,80 €

Vorläufiger Ausweis = 10,00 €

Weitere Gebühren:

Amtshandlungen außerhalb der Dienstzeit oder von der unzuständigen Behörde = 13,00 €


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