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Bürgerbüro

Erstantrag und Erweiterungen

Eine Antragstellung ist auch ohne persönliche Vorsprache online über das Bürgerserviceportalexterner Link möglich.

Hier erhalten Sie Informationen zur erstmaligen Führerschein-Erteilung:
Wer kann einen Führerschein beantragen?

Jeder, der die Anforderungen an das gesetzliche Mindestalter erfüllt und den Hauptwohnsitz in der Stadt Würzburg hat. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklungexterner Link.


Was muss ich zur Führerschein-Beantragung mitbringen?

Bringen Sie zur Antragstellung bitte folgende Unterlagen mit:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild, nicht älter als 6 Monate (Das Bild können Sie auch im Bürgerbüro erstellen lassen)
  • eine Bescheinigung über Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs im Original
  • einen Sehtest (für Beantragung der Klassen B, BE, A, A18, A1, M, L, S und T) im Original den Namen der Fahrschule
  • Sollte es sich jedoch um den erstmaligen Erwerb eines Führerscheins einer nicht oben genannten Klasse handeln, benötigen sie noch weiterführende Unterlagen. Siehe hierzu Verlängerung der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE.
  • Handelt es sich um einen Antrag auf „Begleitetes Fahren mit 17“ so sind zusätzlich zu den o.g. Unterlagen noch die Kopien der Ausweise bzw. Reisepässe und Führerscheine der Begleitpersonen erforderlich, sowie der vollständig ausgefüllte Zusatzantrag „Begleitetes Fahren mit 17“

Zusatzantrag begleitetes Fahren mit 17, hier zum herunterladen:

Zusatzantrag Begleitetes Fahren ab 17 | Stand: 01.05.2014 Zusatzantrag Begleitetes Fahren ab 17 | Stand: 01.05.2014, 24 KB

Was kostet eine Führerschein-Beantragung?

Für den Erstantrag auf Erteilung eines Führerscheins wird eine Gebühr in Höhe von 44,70 Euro (bei erstmaligem Erwerb der Klassen AM, L und T eine Gebühr von 43,90 Euro) erhoben. Im Falle eines Antrages auf "Begleitetes Fahren mit 17" fallen zusätzlich zu den o.g. Gebühren noch 8,70 € für die Prüfbescheinigung und je Begleitperson 8,30 € für deren Überprüfung an.

Eine Antragstellung ist auch ohne persönliche Vorsprache online über das Bürgerserviceportalexterner Link möglich.

Hier erhalten Sie Informationen zur Erweiterung eines Führerscheins:

Wer kann einen Führerschein beantragen?

Sie besitzen eine deutsche Fahrerlaubnis und möchten diese erweitern. Des Weiteren wohnen Sie mit Hauptwohnsitz in der Stadt Würzburg und erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen an das Mindestalter.


Was muss ich  mitbringen?

Zur Antragstellung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • den bisherigen Führerschein
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild, nicht älter als 6 Monate (Das Bild können Sie auch im Bürgerbüro machen lassen)
  • eine Bescheinigung über Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs im Original zur Zeit 9 UE (falls noch keine Bescheinigung in Erste-Hilfe vorgelegt wurde (altes Recht: 16 UE) sondern nur eine Bescheinigung über die Teilnahme an Lebensrettenden Sofortmaßnahmen)

  • einen Sehtest (bei Erweiterung auf die Klassen B, BE, A, A2, A1, AM, L und T) im Original
  • oder
  • ein augenärztliches Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes oder eines Betriebs-/Arbeitsmediziners (bei Erweiterung auf die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE) im Original
  • ggfs. Erste Hilfe Nachweis (9 UE, wenn uns noch nicht vorliegt)
Anlage 6 Nr. 2.1 FeV Bescheinigung augenärztliche Untersuch Anlage 6 Nr. 2.1 FeV Bescheinigung augenärztliche Untersuch, 12 KB
  • ein Gutachten über körperliche und geistige Eignung (bei Erweiterung auf die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE) im Original
Anlage 5 Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung Anlage 5 Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung, 14 KB
  • bei Erweiterung auf die Klassen D1, D1E, D oder DE wird zusätzlich eine medizinisch-psychologische Untersuchung einer amtlich anerkannten Untersuchungsstelle oder ein arbeits-/betriebsmedizinisches Gutachten benötigt im Original
  • den Namen der Fahrschule bei der Sie sich angemeldet haben
  • Bei den Klassen D1, D1E, D oder DE wird zusätzlich noch ein Führungszeugnis benötigt. Dieses können Sie im Bürgerbüro der Stadt Würzburg beantragen.
  • Sollte Ihr deutscher Führerschein nicht von der Stadt Würzburg ausgestellt worden sein, so ist zusätzlich eine sog. Karteikartenabschrift notwendig. Diese erhalten Sie von der Fahrerlaubnisbehörde, die den Führerschein ausgestellt hat. Diese Karteikartenabschrift lassen Sie bitte direkt an uns übersenden bzw. per Fax zustellen (unser Fax-Nummer : 0931/373850).
  • Zudem muss jeder, der einen Führerschein der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE neu erwirbt, die Qualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz nachweisen, da sonst die gewerbliche/berufliche Nutzung dieser Klassen ausgeschlossen ist (Besitzstandsinhaber müssen unter bestimmten Voraussetzungen nur die Weiterbildungen nachweisen, ob sie davon betroffen sind erfahren Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde), diese Unterlagen sind im Original vorzulegen

Was kostet eine Erweiterung

Für den Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis ist eine Gebühr in Höhe von 43,90 Euro (bei Vorbesitz der Klassen AM, L und T beträgt die Gebühr 44,70 Euro) zu entrichten. Darüber hinaus kostet das gegebenenfalls zu beantragende Führungszeugnis 13,00 Euro.

Der Internationale Führerschein ist in vielen außereuropäischen Staaten erforderlich. Diesen gibt es in zwei Ausfertigungen: einmal nach dem Muster des Straßenverkehrsabkommens von 1968 und einmal nach dem Muster des Abkommens von 1926. Das erste Muster ist das gängigere und hat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren. Der Internationale Führerschein nach dem Muster des Abkommens von 1926 hat eine Gültigkeit von einem Jahr.

Bezüglich der Notwendigkeit bzw. der notwendigen Ausführung informieren Sie sich bitte selbstständig bei Ihrem Reiseveranstalter, den jeweiligen Ländervertretungen oder beim Auswärtigen Amt.
Auswärtiges Amt: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweiseexterner Link
ADAC: https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/fahren-ausland/internationaler-fuehrerschein/externer Link

Falls ein Internationaler Führerschein nach dem Muster des Abkommens von 1926 erforderlich ist, ist dies von Ihnen ausdrücklich bei Antragstellung mitzuteilen!

Eine Antragstellung ist auch ohne persönliche Vorsprache online über das Bürgerserviceportalexterner Link möglich:

Nach Eingang der Unterlagen bei der Stadt Würzburg liegt die Bearbeitungszeit bei ca. 4 Wochen. Sollte der Internationale Führerschein dringend benötigt werden, ist eine persönliche Antragstellung nach Terminvereinbarung unter www.wuerzburg.de/termine erforderlich.


Wer kann den internationalen Führerschein beantragen?

Sie sollten Ihren Hauptwohnsitz in Würzburg haben. Außerdem ist der EU-Scheckkartenführerschein hierfür Voraussetzung.


Was muss ich mitbringen?

Für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen: 

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles biometrisches Passbild, nicht älter als 6 Monate (Das Bild kann im Bürgerbüro nicht gemacht werden, da kein Ausdruck möglich ist!)
  • Scheckkartenführerschein (der graue oder rosafarbene Führerschein muss in einen Karten-Führerschein umgetauscht werden)
  • evtl. eine Karteikartenabschrift, (Sollte Ihr deutscher Führerschein nicht von der Stadt Würzburg ausgestellt worden sein, so ist zusätzlich eine sog. Karteikartenabschrift notwendig. Diese erhalten Sie von der letzten Fahrerlaubnisbehörde, die den Führerschein ausgestellt hat. Fordern Sie die Karteikartenabschrift bitte selbst bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde an und lassen Sie diese direkt an uns übersenden (auch per Fax möglich, Fax-Nummer: 0931/37-3850).

Was muss ich beachten?

Haben Sie noch einen „alten“ Papierführerschein , so müssen Sie diesen vor Beantragung des internationalen Führerscheins in den neuen EU-Scheckkarten-Führerschein umtauschen.


Wie lange dauert die Ausstellung?

Der Internationale Führerschein wird innerhalb von 10 Minuten ausgestellt. 


Was kostet ein internationaler Führerschein?

Die Gebühr für einen internationalen Führerschein beträgt 16,00 Euro

Hier erhalten Sie Informationen zur Erteilung eines Personenbeförderungsscheines für Taxi, Mietwagen, Krankenwagen.

Wer kann einen Personenbeförderungsschein beantragen?

Wenn Sie einen Personenbeförderungsschein (Taxi, Mietwagen, Krankenwagen) beantragen wollen, müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in Würzburg haben. Sie benötigen weiterhin mindestens den Führerschein der Klasse B seit 2 Jahren. Des Weiteren beträgt das gesetzliche Mindestalter 21 Jahre.
Haben Sie noch einen „alten“ Papierführerschein der Klasse 3, so müssen Sie diesen vor bzw. gleichzeitig mit Beantragung des Personenbeförderungsscheines in den neuen EU-Scheckkartenführerschein (Umtausch) umtauschen.


Was muss ich mitbringen?

Zur Antragsstellung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • den bisherigen Führerschein
  • ein augenärztliches Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes oder eines Betriebs-/Arbeitsmediziners im Original
Anlage 6 Nr. 2.1 FeV Bescheinigung augenärztliche Untersuch Anlage 6 Nr. 2.1 FeV Bescheinigung augenärztliche Untersuch, 12 KB
  • Gutachten über körperliche und geistige Eignung im Original
Anlage 5 Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung Anlage 5 Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung, 14 KB
  • ein „Fahreignungsgutachten“: dieser Nachweis ist in Form eines Gutachtens einer amtlich anerkannten medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle oder eines betriebs- bzw. arbeitsmedizinischen Gutachtens zu erbringen im Original.
  • einen Nachweis über die Fachkunde ist im Nachhinein vorzulegen, sobald die Durchführung der Fachkunde möglich ist.
  • Zusätzlich wird noch ein Führungszeugnis (Belegart OE) benötigt. Dieses können Sie im Bürgerbüro der Stadt Würzburg beantragen.
  • Sollte Ihr deutscher Führerschein nicht von der Stadt Würzburg ausgestellt worden sein, so ist zusätzlich eine sog. Karteikartenabschrift notwendig. Diese erhalten Sie von der letzten Fahrerlaubnisbehörde, die den Führerschein ausgestellt hat. Fordern Sie die Karteikartenabschrift bitte selbst bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde an und lassen Sie diese direkt an uns übersenden (auch per Fax möglich, Fax-Nummer: 0931/37-3850).

Was muss ich beachten?

Für die Antragstellung müssen Sie persönlich erscheinen.


Was kostet der Antrag auf Ausstellung eines Personenbeförderungsscheins?

Für den Antrag wird eine Gebühr in Höhe von 38,00 / 43,90 Euro erhoben. Die Gebühr für die Beantragung des Führungszeugnisses beträgt 13 Euro. 

Informationen zur Verlängerung des Personenbeförderungsscheines finden Sie hier.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles biometrisches Passbild, nicht älter als 6 Monate (mind. 35 x 45 mm)
  • Sehtest eines Augenoptikers oder Augenarztes im Original
  • Bisheriger Führerschein, falls Sie bereits einen besitzen.
  • Nachweis über die Unterweisung in Erster-Hilfe im Original
  • leserliche Ausweiskopien und Führerscheinkopien der Begleitpersonen und Erziehungberechtigten ( jeweils Vorder- und Rückseite)

Hier können Sie ein Merkblattexterner Link des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit wichtige Informationen zum Thema "Begleitetes Fahren mit 17" herunterladen.


Was muss ich bei der Antragstellung beachten?

Eine Antragstellung ist auch ohne persönliche Vorsprache online über das Bürgerserviceportalexterner Link möglich.


Was kostet die Antragstellung?

Die Gebühr beträgt 53,40 Euro plus 8,30 Euro pro Begleitperson
 

Schlüsselzahl B 96

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden, für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kfz der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination (Pkw + Anhänger) 3.500 Kg überschreitet, aber 4.250 Kg nicht übersteigt.

Die Schlüsselzahl 96 darf nur eingetragen werden, wenn der/die Bewerber/in bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt.

Für die Eintragung der Schlüsselzahl 96 bedarf es einer Fahrerschulung.

Schlüsselzahl  B 196

Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 sind berechtigt neben den Fahrzeugen der Klasse B auch Krafträder (mit Beiwagen) der Klasse A1 (Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt) zu führen. Die für die Klasse A1 vorgeschriebene Ausbildung muss nicht vollständig durchlaufen werden. Eine theoretische und praktische Prüfung muss nicht abgelegt werden.

Die Eintragung berechtigt nur zum Fahren innerhalb der Bundesrepublik.

Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben. Eine Erweiterung auf die Klasse A2 im Rahmen des Stufenaufstiegs nach § 15 Abs. 3 FeV ist nicht möglich.

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden, wenn der Inhaber seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Klasse B ist, der Antragsteller bei der Erteilung das Mindestalter von 25 Jahren erreicht hat und einen Nachweis (gemäß Anlage 7b FeV) über die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens neun Unterrichtseinheiten (UE) von jeweils 90 Minuten (Theorie mind. vier und Praxis mind. fünf UE) vorlegt. Zwischen der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf max. ein Jahr liegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiges Ausweisdokument
  • Führerschein der Klasse B (evtl. eine Karteikartenabschrift, sofern der Führerschein nicht von der Stadt Würzburg ausgestellt wurde. Fordern Sie diese bei der Behörde an, die den Führerschein ausgestellt hat und lassen Sie diese direkt an die Stadt Würzburg übersenden (Fax: 0931-37 3850)
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild, nicht älter als 6 Monate (Das Bild können Sie auch im Bürgerbüro machen lassen)
  • eine Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung

Was muss ich beachten?

Die Antragstellung muss persönlich vorgenommen werden und die Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung ist bereits bei der Antragstellung vorzulegen.

Was kostet die Führerscheinbeantragung?

Die Gebühr beträgt 43,90 €


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