Online-Zulassungsbehörde (i-Kfz)
Wartungsarbeiten!
Von Mittwoch, dem 11. Dezember 2024, ab 17:00 Uhr bis voraussichtlich Donnerstag, dem 12. Dezember 2024, um 02:00 Uhr, werden beim Kraftfahrt-Bundesamt Wartungsarbeiten durchgeführt. Während dieses Zeitraums kann es zu Störungen bei der Online-Zulassungsbehörde kommen.
Schnellwahl: Was möchten Sie online erledigen?
Fahrzeug online abmelden
Kann ich mein Fahrzeug online abmelden?
Ja, die meisten Fahrzeuge können mittlerweile online abgemeldet / außer Betrieb gesetzt werden. Dies funktioniert über das i-Kfz-Portal der Zulassungsbehörde, bei der das Fahrzeug aktuell noch zugelassen ist.
Muss ich mich online identifizieren / ausweisen?
Nein, für die Fahrzeugabmeldung ist keine Identifizierung nötig. Somit können Sie auch dann ein Fahrzeug online abmelden / außer Betrieb setzen, selbst wenn Sie nicht Halter oder Halterin des Fahrzeuges sind.
Was benötige ich, um ein Fahrzeug online abzumelden?
Sie benötigen
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) mit Sicherheitscode,
- das / die Kennzeichenschild/er mit Sicherheitscode.
Nur wenn das Fahrzeug verschrottet bzw. verwertet wird, werden zusätzlich noch
- der Verwertungsnachweis des Verwertungs- bzw. Verschrottungsbetriebes,
- die Zulassungsbescheinigung Teil 2 mit Sicherheitscode benötigt.
Wie funktioniert die Online-Fahrzeugabmeldung / wie ist der Ablauf?
Hier können Sie sich unser Infovideo zur Online-Fahrzeugabmeldung ansehen!
So funktioniert die Fahrzeugabmeldung online:
- Rufen Sie zunächst das i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde auf und geben Sie das Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs ein.
- Legen Sie erst nach Anweisung des Portals den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I und der Stempelplaketten auf den Kfz-Kennzeichen frei und geben Sie diese im Portal ein.
- Nach der erfolgten Bezahlung wird der Antrag sofort geprüft. War die Prüfung erfolgreich, ist eine Bestätigung der Außerbetriebsetzung direkt online abrufbar. Zusätzlich wird dem Halter oder der Halterin ein Informationsschreiben zugesandt.
Gibt es ein Anleitungsvideo zur Online-Fahrzeugabmeldung?
Neufahrzeug online zulassen
Ich habe ein Neufahrzeug gekauft. Kann ich dieses online zulassen?
Ja, die meisten fabrikneuen Fahrzeuge können mittlerweile online zugelassen werden. Wenn Ihr Hauptwohnsitz in der Stadt Würzburg ist, können Sie das Fahrzeug über unser i-Kfz-Portal in der Stadt Würzburg zulassen.
Muss ich mich online identifizieren / ausweisen?
Ja, für die Neuzulassung müssen Sie sich online identifizieren / ausweisen.
Dies geht als Privatperson mit einem Nutzerkonto bei BayernID oder BundID und
- entweder Ihrem Personalausweis, Aufenthaltstitel oder der eID-Card. Hier muss die Online-Funktion des Ausweisdokumentes freigeschaltet sein und die dazugehörige PIN vorliegen. Außerdem benötigen Sie die AusweisApp auf Ihrem Smartphone oder ein Kartenlesegerät, um Ihr Ausweisdokument auslesen zu können.
- oder Ihrem ELSTER-Zertifikat vom Finanzamt.
Wenn das Neufahrzeug auf Ihr Unternehmen zugelassen werden soll, können Sie sich mit Ihrem "Mein Unternehmenskonto" und Ihrem ELSTER-Zertifikat identifizieren.
Was benötige ich, um ein Neufahrzeug online zuzulassen?
Sie benötigen
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode,
- gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung,
- Bankverbindung (IBAN) für den Einzug der Kfz-Steuer,
- außerdem müssen Sie sich für die Neuzulassung online identifizieren /ausweisen. Die Voraussetzungen hierfür finden Sie hier.
Wie funktioniert die Online-Neuzulassung / wie ist der Ablauf?
Hier können Sie sich unser Infovideo zur Online-Neuzulassung ansehen!
So funktioniert die Neuzulassung online:
- Rufen Sie das i-Kfz-Portal auf und weisen Sie Ihre Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nach.
- Geben Sie die notwendigen Daten in die Antragsmaske des Portals ein und wählen Sie ein Kennzeichen aus.
- Legen Sie dann den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II frei (bitte erst nach Anweisung durch das Portal).
- Nach der erfolgten Bezahlung wird Ihr Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft. Wenn die Prüfung erfolgreich ist, wird Ihnen der Zulassungsbescheid und der vorläufige Zulassungsnachweis sofort online bereitgestellt. Beide Dokumente müssen Sie innerhalb von 30 Minuten herunterladen oder per E-Mail an sich selbst versenden. Wenn der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen wird, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich.
So können Sie nach der Online Zulassung sofort losfahren:
- Drucken Sie den vorläufigen Zulassungsnachweis aus, bringen Sie ihn sichtbar am Fahrzeug an und installieren Sie das/die Kennzeichen. Unter diesen Voraussetzungen können Sie direkt losfahren. Den Zulassungsbescheid müssen Sie bei jeder Fahrt vorzeigen können.
Innerhalb von 10 Tagen:
- Innerhalb von 10 Tagen senden wir Ihnen die Zulassungsdokumente, die Zulassungsplaketten sowie die Hauptuntersuchungsplakette zum Aufkleben auf das Kennzeichen postalisch zu. Nachdem die Plaketten per Post angekommen sind, bringen Sie diese auf dem Kennzeichen an.
Gibt es ein Anleitungsvideo zur Online-Neuzulassung?
Gebrauchtfahrzeug online zulassen
Ich habe ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft. Kann ich dieses online zulassen?
Ja, die meisten gebrauchten Fahrzeuge können mittlerweile online zugelassen werden. Wenn Ihr Hauptwohnsitz in der Stadt Würzburg ist, können Sie das Fahrzeug über unser i-Kfz-Portal in der Stadt Würzburg zulassen.
Muss ich mich online identifizieren / ausweisen?
Ja, für die Zulassung müssen Sie sich online identifizieren / ausweisen.
Dies geht als Privatperson mit einem Nutzerkonto bei BayernID oder BundID und
- entweder Ihrem Personalausweis, Aufenthaltstitel oder der eID-Card. Hier muss die Online-Funktion des Ausweisdokumentes freigeschaltet sein und die dazugehörige PIN vorliegen. Außerdem benötigen Sie die AusweisApp auf Ihrem Smartphone oder ein Kartenlesegerät, um Ihr Ausweisdokument auslesen zu können.
- oder Ihrem ELSTER-Zertifikat vom Finanzamt.
Wenn das Fahrzeug auf Ihr Unternehmen zugelassen werden soll, können Sie sich mit Ihrem "Mein Unternehmenskonto" und Ihrem ELSTER-Zertifikat identifizieren.
Was benötige ich, um ein Gebrauchtfahrzeug online zuzulassen?
Sie benötigen
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit Sicherheitscode,
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode,
- Nur wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist und das vorherige Kennzeichen nicht beibehalten werden soll: das/die Kennzeichenschilder mit Sicherheitscode,
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP),
- gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung,
- Bankverbindung (IBAN) für den Einzug der Kfz-Steuer,
- außerdem müssen Sie sich für die Zulassung online identifizieren /ausweisen. Die Voraussetzungen hierfür finden Sie hier.
Wie funktioniert die Online-Zulassung / wie ist der Ablauf?
Hier können Sie sich unser Infovideo zur Online-Gebrauchtwagenzulassung ansehen!
So funktioniert die Zulassung online:
- Rufen Sie das i-Kfz-Portal auf und weisen Sie Ihre Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nach.
- Geben Sie die notwendigen Daten in die Antragsmaske des Portals ein und wählen Sie ein Kennzeichen aus oder behalten Sie das Kennzeichen des Fahrzeuges bei (sofern noch zugelassen).
- Legen Sie dann den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I frei (bitte erst nach Anweisung durch das Portal).
- Legen Sie dann den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II frei (bitte erst nach Anweisung durch das Portal).
- Wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist und das vorherige Kennzeichen nicht beibehalten werden soll: Bei Kennzeichenwechsel muss auch der Sicherheitscode auf dem alten Kennzeichen unter der Prüfplakette freigelegt werden (bitte erst nach Anweisung durch das Portal).
- Nach der erfolgten Bezahlung wird Ihr Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft. Wenn die Prüfung erfolgreich ist, wird Ihnen der Zulassungsbescheid und der vorläufige Zulassungsnachweis sofort online bereitgestellt. Beide Dokumente müssen Sie innerhalb von 30 Minuten herunterladen oder per E-Mail an sich selbst versenden. Wenn der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen wird, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich.
So können Sie nach der Online Zulassung sofort losfahren:
- Drucken Sie den vorläufigen Zulassungsnachweis aus, bringen Sie ihn sichtbar am Fahrzeug an und installieren Sie das/die Kennzeichen. Unter diesen Voraussetzungen können Sie direkt losfahren. Den Zulassungsbescheid müssen Sie vorzeigen können.
Innerhalb von 10 Tagen:
- Innerhalb von 10 Tagen senden wir Ihnen die Zulassungsdokumente, die Zulassungsplaketten sowie die Hauptuntersuchungsplakette zum Aufkleben auf das Kennzeichen postalisch zu. Nachdem die Plaketten per Post angekommen sind, bringen Sie diese auf dem Kennzeichen an.
Gibt es ein Anleitungsvideo zur Online-Gebrauchtwagenzulassung?
Fahrzeug online wieder zulassen
Ich möchte mein Fahrzeug wieder zulassen, nachdem ich es abgemeldet habe. Kann ich dieses online wieder zulassen?
Ja, die meisten Fahrzeuge können mittlerweile online wieder zugelassen werden. Wenn Ihr Hauptwohnsitz in der Stadt Würzburg ist, können Sie das Fahrzeug über unser i-Kfz-Portal in der Stadt Würzburg zulassen.
Muss ich mich online identifizieren / ausweisen?
Ja, für die Wiederzulassung müssen Sie sich online identifizieren / ausweisen.
Dies geht als Privatperson mit einem Nutzerkonto bei BayernID oder BundID und
- entweder Ihrem Personalausweis, Aufenthaltstitel oder der eID-Card. Hier muss die Online-Funktion des Ausweisdokumentes freigeschaltet sein und die dazugehörige PIN vorliegen. Außerdem benötigen Sie die AusweisApp auf Ihrem Smartphone oder ein Kartenlesegerät, um Ihr Ausweisdokument auslesen zu können.
- oder Ihrem ELSTER-Zertifikat vom Finanzamt.
Wenn das Fahrzeug auf Ihr Unternehmen zugelassen werden soll, können Sie sich mit Ihrem "Mein Unternehmenskonto" und Ihrem ELSTER-Zertifikat identifizieren.
Was benötige ich, um mein Fahrzeug wieder zuzulassen?
Sie benötigen
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit Sicherheitscode,
- nur bei Halterwechsel oder einem anderen Kennzeichen: Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode,
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP),
- gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung,
- Bankverbindung (IBAN) für den Einzug der Kfz-Steuer,
- außerdem müssen Sie sich für die Zulassung online identifizieren /ausweisen. Die Voraussetzungen hierfür finden Sie hier.
Wie funktioniert die Online-Wiederzulassung / wie ist der Ablauf?
Hier können Sie sich unser Infovideo zur Online-Wiederzulassung ansehen!
So funktioniert die Wiederzulassung online:
- Rufen Sie das i-Kfz-Portal auf und weisen Sie Ihre Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nach.
- Geben Sie die notwendigen Daten in die Antragsmaske des Portals ein und wählen Sie ein Kennzeichen aus.
- Legen Sie dann den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I frei (bitte erst nach Anweisung durch das Portal).
- nur bei Halterwechsel oder einem anderen Kennzeichen: Legen Sie dann den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II frei (bitte erst nach Anweisung durch das Portal).
- Nach der erfolgten Bezahlung wird Ihr Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft. Wenn die Prüfung erfolgreich ist, wird Ihnen der Zulassungsbescheid und der vorläufige Zulassungsnachweis sofort online bereitgestellt. Beide Dokumente müssen Sie innerhalb von 30 Minuten herunterladen oder per E-Mail an sich selbst versenden. Wenn der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen wird, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich.
So können Sie nach der Online Zulassung sofort losfahren:
- Drucken Sie den vorläufigen Zulassungsnachweis aus, bringen Sie ihn sichtbar am Fahrzeug an und installieren Sie das/die Kennzeichen. Unter diesen Voraussetzungen können Sie direkt losfahren. Den Zulassungsbescheid müssen Sie vorzeigen können.
Innerhalb von 10 Tagen:
- Innerhalb von 10 Tagen senden wir Ihnen die Zulassungsdokumente, die Zulassungsplaketten sowie ggf. die Hauptuntersuchungsplakette zum Aufkleben auf das Kennzeichen postalisch zu. Nachdem die Plaketten per Post angekommen sind, bringen Sie diese auf dem Kennzeichen an.
Gibt es ein Anleitungsvideo zur Online-Wiederzulassung?
Fahrzeug online von einer anderen Stadt/Gemeinde nach Würzburg ummelden
Ich bin umgezogen. Kann ich mein Fahrzeug online ummelden?
Ja, die meisten Fahrzeuge können mittlerweile online umgemeldet werden. Wenn Ihr Hauptwohnsitz nun in der Stadt Würzburg ist, können Sie das Fahrzeug über unser i-Kfz-Portal nach Würzburg ummelden.
Muss ich mich online identifizieren / ausweisen?
Ja, für die Ummeldung des Fahrzeuges müssen Sie sich online identifizieren / ausweisen.
Dies geht als Privatperson mit einem Nutzerkonto bei BayernID oder BundID und
- entweder Ihrem Personalausweis, Aufenthaltstitel oder der eID-Card. Hier muss die Online-Funktion des Ausweisdokumentes freigeschaltet sein und die dazugehörige PIN vorliegen. Außerdem benötigen Sie die AusweisApp auf Ihrem Smartphone oder ein Kartenlesegerät, um Ihr Ausweisdokument auslesen zu können.
- oder Ihrem ELSTER-Zertifikat vom Finanzamt.
Wenn das Fahrzeug auf Ihr Unternehmen zugelassen werden soll, können Sie sich mit Ihrem "Mein Unternehmenskonto" und Ihrem ELSTER-Zertifikat identifizieren.
Was benötige ich, um mein Fahrzeug online umzumelden?
Sie benötigen
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit Sicherheitscode,
- nur wenn Sie das Kennzeichen ändern: Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode (bitte erst nach Anweisung durch das Portal),
- nur wenn Sie das Kennzeichen ändern: das/die Kennzeichenschild/er mit Sicherheitscode (bitte erst nach Anweisung durch das Portal),
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP),
- außerdem müssen Sie sich für die Zulassung online identifizieren /ausweisen. Die Voraussetzungen hierfür finden Sie hier.
Wie funktioniert die Online-Fahrzeugummeldung / wie ist der Ablauf?
Hier können Sie sich unser Infovideo zur Online-Fahrzeugummeldung ansehen!
So funktioniert die Fahrzeugummeldung online:
- Rufen Sie das i-Kfz-Portal auf und weisen Sie Ihre Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nach.
- Geben Sie die notwendigen Daten in die Antragsmaske des Portals ein und wählen Sie aus, dass Sie das Kennzeichen entweder beibehalten oder ändern möchten.
- Legen Sie dann den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I frei (bitte erst nach Anweisung durch das Portal).
- Nur wenn Sie das Kennzeichen ändern: Legen Sie dann den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II frei (bitte erst nach Anweisung durch das Portal).
- Nur wenn Sie das Kennzeichen ändern: Legen Sie den Sicherheitscode des/der Kennzeichenschild/er frei (bitte erst nach Anweisung durch das Portal).
- Nach der erfolgten Bezahlung wird Ihr Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft. Wenn die Prüfung erfolgreich ist, wird Ihnen der Zulassungsbescheid sofort online bereitgestellt. Diesen müssen Sie innerhalb von 30 Minuten herunterladen oder per E-Mail an sich selbst versenden. Der Zulassungsbescheid muss bei jeder Fahrt in unmittelbar lesbarer Form mitgeführt und vorgezeigt werden können (geht max. 10 Tage lang nach Online-Abruf).
Innerhalb von 10 Tagen:
- Innerhalb von 10 Tagen senden wir Ihnen die neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) postalisch zu.
Nur wenn Sie das Kennzeichen geändert haben: Übersenden wir zusätzlich auch noch die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) sowie die Zulassungsplaketten und Hauptuntersuchungsplakette zum Aufkleben auf das/die Kennzeichen und den vorläufigen Zulassungsnachweis. Wenn der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen wird, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich.
So können Sie nach der Online Zulassung sofort losfahren:
- Drucken Sie den vorläufigen Zulassungsnachweis aus, bringen Sie ihn sichtbar am Fahrzeug an und installieren Sie das/die Kennzeichen. Unter diesen Voraussetzungen können Sie direkt losfahren. Den Zulassungsbescheid müssen Sie vorzeigen können.
Gibt es ein Anleitungsvideo zur Online-Fahrzeugummeldung?
Fahrzeug Adressänderung innerhalb von Würzburg online durchführen
Ich bin innerhalb von Würzburg umgezogen. Kann ich mein Fahrzeug online ummelden?
Ja, die meisten Fahrzeuge können mittlerweile online umgemeldet werden. Wenn Sie innerhalb der Stadt Würzburg umgezogen sind, können Sie das Fahrzeug über unser i-Kfz-Portal ummelden.
Muss ich mich online identifizieren / ausweisen?
Ja, für die Ummeldung des Fahrzeuges müssen Sie sich online identifizieren / ausweisen.
Dies geht als Privatperson mit einem Nutzerkonto bei BayernID oder BundID und
- entweder Ihrem Personalausweis, Aufenthaltstitel oder der eID-Card. Hier muss die Online-Funktion des Ausweisdokumentes freigeschaltet sein und die dazugehörige PIN vorliegen. Außerdem benötigen Sie die AusweisApp auf Ihrem Smartphone oder ein Kartenlesegerät, um Ihr Ausweisdokument auslesen zu können.
- oder Ihrem ELSTER-Zertifikat vom Finanzamt.
Wenn das Fahrzeug auf Ihr Unternehmen zugelassen werden soll, können Sie sich mit Ihrem "Mein Unternehmenskonto" und Ihrem ELSTER-Zertifikat identifizieren.
Was benötige ich, um mein Fahrzeug online umzumelden?
Sie benötigen
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit Sicherheitscode,
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP),
- außerdem müssen Sie sich für die Zulassung online identifizieren /ausweisen. Die Voraussetzungen hierfür finden Sie hier.
Wie funktioniert die Online-Adressänderung / wie ist der Ablauf?
Hier können Sie sich unser Infovideo zur Online-Adressänderung ansehen!
So funktioniert die Fahrzeugummeldung online:
- Rufen Sie das i-Kfz-Portal auf und weisen Sie Ihre Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nach.
- Geben Sie die notwendigen Daten in die Antragsmaske des Portals ein.
- Legen Sie dann den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I frei (bitte erst nach Anweisung durch das Portal).
- Nach der erfolgten Bezahlung wird Ihr Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft. Wenn die Prüfung erfolgreich ist, wird Ihnen der Zulassungsbescheid sofort online bereitgestellt. Diesen müssen Sie innerhalb von 30 Minuten herunterladen oder per E-Mail an sich selbst versenden. Der Zulassungsbescheid muss bei jeder Fahrt in unmittelbar lesbarer Form mitgeführt und vorgezeigt werden können (geht max. 10 Tage lang nach Online-Abruf).
Innerhalb von 10 Tagen:
- Innerhalb von 10 Tagen senden wir Ihnen die neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) postalisch zu.
Gibt es ein Anleitungsvideo zur Online-Adressänderung?
Tageszulassung (Fahrzeug nur für 1 Tag zulassen)
Ich möchte mein fabrikneues Fahrzeug nur für einen Tag zulassen. Geht dies online?
Ja, die meisten fabrikneuen Fahrzeuge können mittlerweile online zugelassen werden. Hierbei kann angegeben werden, dass das Fahrzeug nur für einen Tag zugelassen sein soll. Wenn Ihr Hauptwohnsitz in der Stadt Würzburg ist, können Sie das Fahrzeug über unser i-Kfz-Portal in der Stadt Würzburg zulassen.
Muss ich mich online identifizieren / ausweisen?
Ja, für die Tageszulassung müssen Sie sich online identifizieren / ausweisen.
Dies geht als Privatperson mit einem Nutzerkonto bei BayernID oder BundID und
- entweder Ihrem Personalausweis, Aufenthaltstitel oder der eID-Card. Hier muss die Online-Funktion des Ausweisdokumentes freigeschaltet sein und die dazugehörige PIN vorliegen. Außerdem benötigen Sie die AusweisApp auf Ihrem Smartphone oder ein Kartenlesegerät, um Ihr Ausweisdokument auslesen zu können.
- oder Ihrem ELSTER-Zertifikat vom Finanzamt.
Wenn das Neufahrzeug auf Ihr Unternehmen zugelassen werden soll, können Sie sich mit Ihrem "Mein Unternehmenskonto" und Ihrem ELSTER-Zertifikat identifizieren.
Was benötige ich, um ein Neufahrzeug für einen Tag online zuzulassen?
Sie benötigen
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode,
- gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung,
- Bankverbindung (IBAN) für den Einzug der Kfz-Steuer,
- außerdem müssen Sie sich für die Neuzulassung online identifizieren /ausweisen. Die Voraussetzungen hierfür finden Sie hier.
Wie funktioniert die Online-Tageszulassung / wie ist der Ablauf?
Hier können Sie sich unser Infovideo zur Online-Tageszulassung ansehen!
So funktioniert die Tageszulassung online:
- Rufen Sie das i-Kfz-Portal auf und weisen Sie Ihre Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nach.
- Geben Sie die notwendigen Daten in die Antragsmaske des Portals ein und wählen Sie ein Kennzeichen aus.
- Legen Sie dann den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II frei (bitte erst nach Anweisung durch das Portal).
- Nach der erfolgten Bezahlung wird Ihr Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft. Wenn die Prüfung erfolgreich ist, wird Ihnen der Zulassungsbescheid und der vorläufige Zulassungsnachweis mit Zulassung bis 24 Uhr desselben Tages sofort online bereitgestellt. Beide Dokumente müssen Sie innerhalb von 30 Minuten herunterladen oder per E-Mail an sich selbst versenden. Wenn der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen wird, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich.
- Die Außerbetriebsetzung erfolgt automatisch am Ende des Tages.
So können Sie nach der Online Tageszulassung sofort losfahren:
- Drucken Sie den vorläufigen Zulassungsnachweis aus, bringen Sie ihn sichtbar am Fahrzeug an und installieren Sie das/die Kennzeichen. Unter diesen Voraussetzungen können Sie direkt bis 24 Uhr desselben Tages losfahren. Den Zulassungsbescheid müssen Sie bei jeder Fahrt vorzeigen können. Die Außerbetriebsetzung erfolgt automatisch am Ende des Tages.
Innerhalb von 10 Tagen:
- Innerhalb von 10 Tagen senden wir Ihnen die Zulassungsdokumente postalisch zu. Hierbei ist die Außerbetriebsetzung direkt vermerkt.
Gibt es ein Anleitungsvideo zur Online-Tageszulassung?
Kennzeichen online reservieren
Kann ich ein Kennzeichen online reservieren?
Ja, die Reservierung von Kennzeichen ist online über unser Reservierungsportal möglich.
Was muss ich zur Kennzeichenreservierung beachten?
FAQ zur Online-Zulassungsbehörde (iKfz) - Antworten zu häufig gestellten Fragen
Wie kann ich mich online mit meinem Ausweisdokument und der BayernID oder BundID identifizerien/ausweisen?
Wo finde ich die Sicherheitscode auf den Fahrzeugdokumenten / Kennzeichen?
Wo finde ich die Sicherheitscode auf den Fahrzeugdokumenten / Kennzeichen?
Wichtig:
- Bitte legen Sie die Sicherheitscodes erst dann frei, wenn das Online-Portal Sie dazu auffordert.
- Bitte informieren Sie sich im oberen Abschnitt dieser Website, welche Dokumente Sie genau freilegen müssen.
- Bitte seien Sie vorsichtig beim Freilegen der Sicherheitscodes, um diese nicht zu beschädigen.
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein):
Der Sicherheitscode befindet sich auf der Rückseite des Fahrzeugscheines, hinter dem silbernen Feld.
Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief):
Der Sicherheitscode befindet sich auf linken Seite des Fahrzeugbriefes, hinter dem silbernen Feld.
Das/die Kennzeichenschilder:
Auf der silbernen Zulassungsplakette muss ein QR-Code zu sehen sein. Der Sicherheitscode befindet sich unter dem Landeswappen.
Fragen zum Ablauf:
- Kann ich nach der erfolgreichen Online-Zulassung direkt losfahren?
Wenn Sie am Ende des Online-Zulassungsvorganges einen Bescheid und einen vorläufigen Zulassungsnachweis angezeigt bekommen, müssen Sie diese ausdrucken und können danach direkt losfahren. Bitte folgen Sie den Anweisungen des Online-Portales bzw. des Bescheides. Bitte beachten Sie, dass Sie die Kennzeichen trotzdem am Fahrzeug anbringen müssen.
- Muss ich das Kennzeichen vor dem ersten Losfahren nach der Online-Zulassung am Fahrzeug anbringen, auch wenn ich die Plaketten noch nicht habe?
Ja, Sie brauchen immer ein Kennzeichen am Fahrzeug. Wenn die Online-Zulassung erfolgreich war, wird Ihnen am Ende des Online-Zulassungsvorganges ein Bescheid und ein vorläufiger Zulassungsnachweis angezeigt. Diese müssen Sie ausdrucken. Der ausgedruckte vorläufige Zulassungsnachweis ersetzt die Plaketten, bis Sie diese per Post erhalten.
- Wie erhalte ich meine Kennzeichenschilder?
Die Kennzeichenschilder müssen Sie selbst besorgen. Nach der Online-Zulassung erhalten Sie von uns lediglich die Fahrzeugdokumente, Zulassungsplaketten und ggf. die Hauptuntersuchungsplakette. Die Schilder können Sie bei privaten zertifizierten Schilderladen vor Ort oder online bei einem privaten zertifizierten Anbieter kaufen.
Fragen zur Person:
- Kann ich auch für mein Unternehmen ein Fahrzeug online zulassen?
Ja, Sie können online auch Fahrzeuge auf Ihr Unternehmen zulassen. Für die Identifizierung für juristische Personen / Unternehmen wird ein Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat benötigt.
- Ist es möglich, ein Fahrzeug für eine andere Person online anzumelden?
Nur die Außerberbetriebsetzung / Abmeldung von Fahrzeugen können Sie für andere Personen online durchführen. Zulassungen für andere Personen sind online nicht möglich.
- Kann ich mein Fahrzeug auf meinen Zweitwohnsitz anmelden?
Nein, das ist nicht möglich. Fahrzeuge können nur auf den Hauptwohnsitz zugelassen werden.
- Ich habe meinen Namen geändert (z. B. durch Heirat oder Namensänderung). Kann ich die Fahrzeugpapiere online auf meinen neuen Namen ändern?
Nein, das ist online nicht möglich. Die Eintragung der Namensänderung muss vor Ort in der Zulassungsbehörde erfolgen.
Fragen zu technischen Problemen:
- Die Online-Zulassungsbehörde ist bei mir "abgestürzt". Wird mein Vorgang trotzdem bearbeitet?
Die Daten werden innerhalb von 30 Minuten im Portal gespeichert, sodass Sie sich bei einem Absturtz des Portales innerhalb dieser Zeit erneut einloggen können. Sie können den Antrag dann weiter bearbeiten.
- Ich bin gerade umgezogen. Meine neue Adresse steht noch nicht auf dem Personalausweis. Kann ich mein Fahrzeug schon online zulassen / ummelden?
Nein, das ist nicht möglich. Die neue Adresse muss zuerst auf dem Ausweis geändert werden.
- Ich habe die Online-Funktion meines Personalausweises noch nicht freigeschaltet. Kann ich die Online-Zulassungsbehörde (iKfz) trotzdem nutzen?
Ja, zur Identifizierung können Sie auch die BundID mit ELSTER-Zertifikat nutzen.
- Ich habe den Sicherheitscode von Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) oder von den Kennzeichen "zerkratzt". Dieser ist unleserlich. Was nun?
Bitte informieren Sie Ihre zuständige Zulassungsbehörde.