Baumgrabstätten
Familienbäume eignen sich für maximal sechs Urnenbestattungen. Die Verwendung von Biournen ist zwingend erforderlich. Die Größe von Ø 22 cm bei Familienbäumen und Ø 18 cm bei Gemeinschaftsbäumen darf nicht überschritten werden.
Die jährliche Gebühr für die Nutzung der Grabstätte richtet sich nach der Art und Größe des Baumes und liegt derzeit im Bereich von 143,00 € bis 243,00 € für einen Familienbaum, für den Einzelplatz unter einem Gemeinschaftsbaum beträgt die Gebühr 62,00 €.
Der Erstankauf eines Baumgrabes erfolgt für 15 oder 20 Jahre und ist auch ohne aktuellen Sterbefall möglich. Verlängerungen nach Ablauf des Nutzungsrechtes sind jederzeit möglich.
Eine eigene Grabgestaltung und das Aufstellen von Kerzen ist nicht erlaubt.
Einzelne Schnittblumen dürfen abgelegt werden. Andere Gegenstände werden von der Friedhofsverwaltung entfernt.
Es besteht die Möglichkeit die Namen der Verstorbenen auf einer Schriftplatte durch die Friedhofsverwaltung am Baum anbringen zu lassen.
Am Gemeinschaftsbaum ist der Bestattungsplatz durch eine bodenebene Natursteinplatte erkennbar, deren Beschriftung bei der Friedhofsverwaltung beauftragt werden muss.
Download: Flyer Baumgräber als PDF-Dokument
Hier können Sie den Flyer mit Infos über die Baumgräber als PDF-Dokument herunterladen:
