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Aktivitätenbericht der Gleichstellungsstelle Juni 2013-Oktober 2014

Im November 2014 legte die Gleichstellungsbeauftragte ihren zweiten Aktivitätenbericht vor.

 

Aktivitätenbericht der Gleichstellungsstelle

 

Juni 2013 – Oktober 2014

 

 

 

 

Inhaltsverzeichnis

 

1. Einleitung  4

2. Organisation der Gleichstellungsstelle der Stadtverwaltung Würzburg  5

2.1 Personal und Ausstattung  5

2.2 Rechtliche Grundlagen  8

2.3. Prinzipien der Gleichstellungsarbeit 11

2.3.1 Gender Mainstreaming  11

2.3.2 Diversity Management 13

2.4. Aufgaben der Gleichstellungsstelle  14

3. Haupttätigkeiten der Gleichstellungsbeauftragten  15

3.1 Sprechstunden und Beratung  15

3.2. Gremienarbeit 19

3.3 Einstellungsverfahren, Höhergruppierungen und Beförderungen  20

3.3.1 Beanstandungen  23

3.4 Gendersensible Sprache  26

3.5. Frauenförderpläne als Instrument der Personalentwicklung  27

3.5.1 Der Frauenförderplan und seine Ziele  27

3.5.2 Statistik zur Beschäftigtenstruktur 2014  30

3.5.3 Auswertung der Statistik  34

3.6. Fortbildungen und Arbeitsgruppen  35

3.6.1 Allgemeines  35

3.6.2 Umfrage zu Veranstaltungen des Fortbildungsprogramms  37

3.7. Öffentlichkeitsarbeit —— Bewusstseinsarbeit 39

3.7.1 Website des Gleichstellungsbüros  39

3.7.2 Veranstaltungen der Gleichstellungsstelle  39

3.7.3 Rundschreiben und Netzwerkarbeit 41

3.8. Controlling  43

3.9. Verwaltung und Büroorganisation  44

4. Empfehlungen zur Förderung der Gleichstellung  45

4.1 Familienbewusstsein  45

4.2 Gender Budgeting  46

4.3. Betriebliche Kinderbetreuung  53

4.4 Maßnahmen zur Karriereförderung  58

4.4.1 Telearbeit 58

4.4.2 Kompetenzzentrum für Frauen mit Migrationshintergrund  58

4.4.3 Ausbildung in Teilzeit 58

4.4.4 Gleichstellungskommission  58

4.4.5 „Kids Box“  59

5.       Ausblick  60

6.       Anhang  60

Tabellarische Aktivitäten der GST Juni 2013 - Oktober 2014  60


Der vorliegende Bericht beinhaltet die Tätigkeiten der Gleichstellungsbeauftragten für den Zeitraum Juni 2013 - Oktober 2014 als Nachfolge des ersten Tätigkeitsberichtes.

Die Verwirklichung der faktischen Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine Gesellschaftsaufgabe.

Dieser Tätigkeitsbericht wird gemäß dem bayerischen Gleichstellungsgesetz verfasst. Das liegt daran, dass die Aufgaben, Pflichten und Rechte des Gesetzes im bayerischen Gleichstellungsgesetz abschließend aufgelistet sind. Aus der Perspektive der Gleichstellungsbeauftragten ist es ebenfalls wichtig, rudimentär die umfangreichen Aufgaben den zuständigen kommunalen Stadträtinnen und Stadträten vorzulegen.

Neben der Teilnahme an zahlreichen Einstellungsverfahren, Beschwerdeverfahren, Sichtung der Einstellungsverfahren, Organisation und Vorbereitung von verschiedenen Veranstaltungen nehmen die Beratungen sowohl Interne als auch Externe in Anspruch. Hierbei sind die Anfragen um 40% angestiegen.

Als Beratung werden von Erstberatungen bis zu Mehrfach-Beratungen alle entsprechenden Anfragen erfasst, sofern Tatbestände des Gleichstellungsgesetzes angesprochen werden.

Es gibt neben den Anfragen, welche sich innerhalb des Geltungsbereichs des bayerischen

Gleichstellungsgesetzes sowie des AGG bewegen, aber auch eine erhöhte Anzahl von Anfragen von Beraterinnen aus Einrichtungen oder Interessenvertretungen, die zu bei ihnen anhängigen Fällen Information oder Diskussion suchen.

Aufgrund der großen Zahl von Beratungen zu den verschiedenen Sachverhalten des bayerischen Gleichstellungsgesetzes sowie des AGG  können im Bericht jeweils nur ausgewählte Beispiele aufgezählt werden.

Nebenbei werden Teilnahme an Personalratssitzungen, Kooperationen mit Personalräten der verschiedenen eigenständigen Betriebe, regelmäßige Gespräche mit dem Personalamt sowie selbstverständlich mit dem OB geführt.

 


2.1 Personal und Ausstattung

Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt war im Jahr 2012-2014:

Dr. Zohreh Salali

Schwerpunkte: Gleichbehandlung & Antidiskriminierung, Diversity Management, Gender Mainstreaming

Mitarbeiterin seit März 2013 und stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte in Abwesenheit und auf Weisung seit Januar 2014:

Aniela Hannig

Schwerpunkte: Personalvertretung und Stellenbesetzungsverfahren, Vernetzung, Organisation der Projektarbeit

Das Gleichstellungsbüro war mit 2 Personen in Teilzeit besetzt, davon

die Beauftragte mit 80% und die Mitarbeiterin mit 50%

                        

 
   

Grundsätzliches zur Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten

Die Struktur der Gleichstellungsarbeit der Verwaltung bildete auch im Jahr 2013 das Konzept der Gender-Diversity. Anknüpfend an den ersten Aktivitätenbericht März 2011- Mai 2013 wird der zweite Bericht vorgelegt, um die fortlaufenden Gleichstellungsaktivitäten bekanntzumachen.

Der Bericht beinhaltet nicht die gleichstellungsrelevanten Themen, wie Frauen in Führung, Strategie der Arbeitgeberin etc. Eine konkrete und eindeutige Handlungsempfehlung kann hierzu von der Arbeitgeberin auf den Weg gegeben werden, um dauerhaften Auswirkungen von geschlechtstypischen Bildungs-, Erwerbs- und Familienentscheidungen und der damit einhergehenden geschlechtsspezifischen Verteilung von Zeit und Geld progressiv entgegenzuwirken.

Nach wie vor treffen Frauen und Männer unterschiedliche Lebensentscheidungen mit unterschiedlich verteilten Risiken und Chancen, deren Konsequenz langfristige Wirkung auf ihre Arbeit und Leben hat, z.B. Vollzeit, Teilzeit, Elternzeit.

Es existiert nach wie vor ein Erwerbsmuster mit einem spezifischen Entwicklungsverlauf zum Nachteil der Frauen. Dieses Erwerbmuster darf nicht als naturgegeben von der Arbeitgeberin hingenommen werden.

Die Gleichstellungsbeauftragte hat eine beratende Funktion und darf nicht nach geltendem Recht für die Verwaltung Entscheidungen treffen.

Die Gleichstellungsbeauftragte hat in vielen Empfehlungen, Beanstandungen, Beschwerdeverfahren sowie Veröffentlichungen und Gesprächen auf die Notwendigkeit einer eindeutigen Strategie zu Gunsten der Gleichbehandlung permanent hingewiesen.

Für eine moderne Gleichstellungspolitik sollte man die unterschiedlichen Lebensverlaufsperspektiven ermitteln sowie Forderungen und Beweggründen begegnen. Insbesondere ist es sinnvoll, Übergänge im Leben von Frauen und Männer aufzuklären, um für beide Geschlechter richtige Teilhabestrategien zu entwickeln.

 

Überblick über die Themenfelder der Gleichstellungsstelle

 

  • Überwachung der Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes auf allen Ebenen
  • Interne Evaluierung der Umsetzung, Auswirkungen auf Männer und Frauen
  • 0-Szenario bei Verstoß
  • Verbesserung und Klarstellung des Instrumentariums zur Durchsetzung des Gleichstellungsgesetzes
  • Auswirkungen auf Arbeitsmethoden
  • Wirkungsorientierte Folgeabschätzung
  • Einführung in die zentralen Fragestellungen der Diversity
  • Rechtliche Grundlagen und deren politischer Hintergrund
  • Organisationsentwicklung und Kommunikation
  • Policy und inhaltliche Schwerpunkte
  • Personalentwicklung
  • Budgeting
  • Qualitätsentwicklung
  • Zukünftige Herausforderungen und Perspektiven

 

  • Analyse des IST-Zustands
  • Bedarfsermittlung nach flexibler Kinderbetreuung
  • Was sind die Probleme? Was sind deren Ursachen?
  • Nachhaltige konzeptionelle Vorschläge
  • Controlling
  • Geschlechtsspezifische Datenerhebung über die leitenden Positionen
  • Erfolgskontrolle
  • Betreuung von Praktikant_innen, insbesondere im Pflichtpraktikum Political and Social Studies

 

Unter diesen Aspekten wird permanent kontrolliert: Voll- und Teilzeitarbeit, Beurlaubung, Einstellungen, Bewerbungen, Fortbildung, Beförderung, Höhergruppierung, Leistungsbesoldung. Die Daten werden unter den oben gelisteten Aspekten geklärt.

Detaillierungsgrad, Auswertung nach Führungskräften, Auswertung nach Besoldungs- und Vergütungsgruppen, Zeitpunkt der Auswertung, zeitliche Nähe der Bewertung und Beurteilung.

 

Ausstattung der Gleichstellungsstelle

Da den beiden Mitarbeiterinnen der Gleichstellungsstelle nur ein kleiner Raum zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung gestellt ist, kommt es zu erheblichen Einschränkungen in der Arbeitsorganisation. Dies betrifft vor allem die Beratungen sowie telefonische Anfragen und Beratungen, die vertraulichen Charakter haben und oftmals unter vier Augen geführt werden müssen. Um die Vertraulichkeit gewähren zu können ist entweder ein Ausweichen des Beratungssettings in öffentliche Räumlichkeiten notwendig oder eine Arbeitszeitverschiebung der Mitarbeiterin. Beide Möglichkeiten greifen behindernd in die Tätigkeiten und Abläufe der Gleichstellungsstelle ein. Darüber hinaus kommt es regelmäßig zu Unterbrechungen durch Bürger_innen, die sich in der Zimmertür irren (geschuldet der Zimmernummerierung der benachbarten Dienststelle Ausbildungsförderung Zimmer 201 vgl. Gleichstellungsstelle 201a). Auch dies ist insbesondere in Beratungssituationen stark einschränkend. Die genannte Situation hat die Gleichstellungsbeauftragte schon in ihrem erstem Aktivitätenbericht bekannt gemacht und intern wiederholend moniert, bislang allerdings leider unbeachtet.

 

Bevor im nächsten Abschnitt auf den Inhalt des Berichts eingegangen wird, sollen vorab einige rechtliche Rahmenbedingungen sowie Prinzipien auf deren Basis die Arbeit der Gleichstellungsstelle stattfindet erläutert werden.


2.2 Rechtliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlagen der Gleichstellungstätigkeit sind:

 

  • Das Grundgesetz (GG)

Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz wurde 1994 im Zuge der Verfassungsreform ergänzt um den Satz: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

 

  • Das Bayerische Gleichstellungsgesetz (BayGlG)

Inhaltsübersicht

Erster Teil
Allgemeine Vorschriften

Art. 1

Geltungsbereich

Art. 2

Ziele des Gesetzes

Art. 3

Begriffsbestimmungen

Zweiter Teil
Gleichstellungsförderung

Abschnitt I
Gleichstellungskonzept

Art. 4

Aufstellung von Gleichstellungskonzepten

Art. 5

Inhalt des Gleichstellungskonzepts

Art. 6

Bekanntgabe des Gleichstellungskonzepts und Begründungspflichten

Abschnitt II
Sonstige Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung

Art. 7

Stellenausschreibung

Art. 8

Einstellung und beruflicher Aufstieg

Art. 9

Fortbildung

Art. 10

Flexible Arbeitszeiten

Art. 11

Teilzeit-, Wohnraum- und Telearbeit

Art. 12

Beurlaubung

Art. 13

Wiedereinstellung

Art. 14

Benachteiligungsverbot bei Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung

Dritter Teil
Gleichstellungsbeauftragte - Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Art. 15

Bestellung

Art. 16

Rechtsstellung

Art. 17

Aufgaben

Art. 18

Rechte und Pflichten

Art. 19

Beanstandungsrecht

Art. 20

kommunale Gleichstellungsbeauftragte

Vierter Teil
Gremien

Art. 21

Vertretung von Frauen und Männern in Gremien

Fünfter Teil
Schlußvorschriften

Art. 22

Berichtspflichten

Art. 23

Aufsichtspflichten

Art. 24

In-Kraft-Treten

Quelle Bayerische Staatsregierung

  • Europäische Antidiskriminierungsrichtlinien

 

Zwischen 2000 und 2004 beschloss der Rat der Europäischen Union vier Gleichbehandlungsrichtlinien, die das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in deutsches Recht umsetzt.

 

RICHTLINIE 2000/43/EG DES RATES

vom 29. Juni 2000

zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft

 

RICHTLINIE 2002/73/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 23. September 2002

zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen

 

RICHTLINIE 2000/78/EG DES RATES

vom 27. November 2000

zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf

 

RICHTLINIE 2004/113/EG DES RATES

vom 13. Dezember 2004

zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen

 

  • Richtlinie zum Schutz vor Benachteiligungen nach dem Allgemeinen Gleichbe-handlungsgesetz (AGG)

 

Am 17.08.2006 wurde das AGG im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 39, 17.08.2006, S. 1897-1910) verkündet. Es setzt die EU-Richtlinien zur Antidiskriminierung in deutsches Recht um.

 

Ziel des AGG ist es,

Benachteiligungen aus Gründen

 

-       der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft,

-       des Geschlechts,

-       der Religion oder Weltanschauung,

-       einer Behinderung,

-       des Alters oder

-       der sexuellen Identität

zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. § 1 AGG).

 

  • Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene

 

Seit 2012 wirkt die Gleichstellungsbeauftragte auf die Unterzeichnung der europäischen Charta der Gleichstellung auf kommunaler Ebene hin. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Grundrecht. Das Subsidiaritätsprinzip ist für die Umsetzung und zum Abbau von gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Ungleichheiten sowie der Vermeidung von Stereotypen besonders wichtig. Aus diesem Grund sind die Lokal- und Regionalbehörden insbesondere bei der Verwirklichung gefragt.

Die Unterzeichnung beinhaltet die öffentliche Anerkennung folgender Prinzipien:

  1. Gleichstellung als Grundrecht
  2. Bekämpfung von Diskriminierungen und Benachteiligungen
  3. Ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen
  4. Beseitigung von Geschlechterstereotypen
  5. Einbeziehung der Geschlechterperspektive in alle Aktivitäten von Kommunalparlamenten
  6. Aufstellung von Gleichstellungsaktionsplänen und Programme

2.3. Prinzipien der Gleichstellungsarbeit

2.3.1 Gender Mainstreaming

Die Internationale Gemeinschaft verpflichtete sich in der Weltfrauenkonferenz 1995 auf Nationaler Ebene alle Anstrengungen zu unternehmen, um das Prinzip des Gender Mainstreaming in die Konzeption aller politischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Maßnahmen einzubauen.

Daraufhin haben sich alle EU- Staaten im Jahre 1997 in Amsterdam auf einen Vertrag zur Implementierung des GeM geeinigt. (Art.2 und 3, Abs.2 sowie Art.141).

Damit ist der Begriff Gender Mainstreaming als ein politisches Ziel weltweit von der

UN beschlossen worden.

Der Begriff Gender hat insofern weltweite Akzeptanz gefunden, weil Gender im Englischen

ein neutraler Begriff ist und keine biologischen Merkmale vermittelt. Gender bezeichnet das soziale Geschlecht ohne sexuelle Merkmale. Aus dem Wort ist nicht zu erkennen, ob jemand weiblich oder männlich ist.

Unter Mainstreaming versteht man/frau Querschnitt. Das bedeutet, dass die Geschlechterneutralität in allen politischen und gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen berücksichtigt werden muss.

Ziel von Gender Mainstreaming ist:

• Die Geschlechterdiskriminierung innerhalb der Parteien, Organisationen, Verwaltungen,    

   Verbände, Einrichtungen, etc. aufzuzeigen und ihre Ursachen zu benennen.

• Die Geschlechterhierachie zu reduzieren.

• Die Gleichheit der Geschlechter zu erreichen.

• Die Normen und Werte zu egalisieren.

• Die indirekte Diskriminierung der Frauen aufzuzeigen und zu unterbinden.

• Die emanzipatorische Geschlechterdemokratie zu forcieren.

Dafür sind verschiedene Check-Listen und Maßnahmen entwickelt worden, die für alle Verwaltungen verbindlich sind.

Bei allen Maßnahmen geht es nicht darum, ein Geschlecht besser oder schlechter

darzustellen, zu bewerten oder zu beurteilen, sondern vielmehr darum, dass kein Mensch aufgrund seines Geschlechtes bewertet werden darf; dass keine Sprache, Symbole, Mimik oder Gestik offene oder versteckt diskriminierende Signale beinhalten dürfen, kein Mensch so eingeschüchtert werden darf, dass er/sie die vorhandenen Ressourcen zur beruflichen und persönlichen Entwicklung nicht in Anspruch nehmen kann.

Die Geschlechterverhältnisse spiegeln sich nicht nur in Gesetzen, die man bekanntlich durch neue Gesetze neutral gestalten kann, sondern auch in Normen und Traditionen. Diese im Sinne einer geschlechterdemokratischen Beziehung zu ändern, ist dann die Aufgabe eines jeden Einzelnen.

 

Die Bundesregierung hat im Jahre 1999 die Gleichstellung der Frauen und Männer als durchgängige Politik anerkannt und im Jahre 2000 wurde eine interministerielle Steuerungsgruppe zum GeM gegründet mit der Aufgabe, die Geschlechtergleichheit in der praktischen täglichen Arbeit umzusetzen.

Damit ist GeM für alle Verwaltungen und Institutionen rechtsverbindlich.

 

Die Doppelstrategie „Ungleichheiten beseitigen – Gleichstellung fördern“

Im Rahmen von Gender Mainstreaming kommt die doppelte Strategie - Ungleichheiten beseitigen und Gleichstellung fördern zur Anwendung. Es müssen Situationen geschaffen werden, wo die Geschlechtergerechtigkeit gezielt durch spezifische Maßnahmen im Mittelpunkt steht z. B. durch den Frauenförderplan oder gezielte Schulungen, Umschulungen und Potenzialauswertung der Frauen in und für Schlüsselpositionen. Bloße Feststellung der Geschlechterungleichheit reicht nach dem Amsterdamer Vertrag nicht mehr aus, sondern es gilt im Sinne des Artikels 2 alle Maßnahmen zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit bei jeder Entscheidung als Ziel zu berücksichtigen.

Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Gender Mainstreaming Prozess:

  • Engagement und Commitment auf höchster Ebene (Top Down)
  • Bewusstseinsbildung auf allen vertikalen und horizontalen Ebenen der Verwaltung
  • Anwendung der Doppelstrategie auf allen horizontalen und vertikalen Ebenen der Verwaltung
  • Klare Zuweisungen und Zuständigkeit z. B. Geld, Zeit, Personen, Aufgaben, Räumlichkeiten etc.
  • Controlling
 

 

2.3.2 Diversity Management

 

Die Stelle umfasst ferner das Diversity Management. Dieses ist Teil des Human-Resources-Managements. Die Stelle dient über das Erkennen und dem auch europarechtlich gebotenen Unterbinden von Diskriminierungen wegen der Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe, insbesondere begründet auf ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Alter, Behinderung, Religion, sexueller Orientierung, Lebensstil, hinaus der Förderung der sozialen Heterogenität. Die Verschiedenheit genießt als solche in der Großstadt Würzburg besondere Wertschätzung und soll genutzt werden. Der Stelleninhaberin obliegt, auf der Basis des Konzepts des Gender Mainstreamings die Vollziehung von Gleichstellungszielen in der Verwaltung zu steuern und zu managen, zu analysieren und erforderlichenfalls die Setzung neuer Gleichstellungsziele anzuregen. Sie wirkt bei der Erstellung des Gleichstellungskonzeptes frühzeitig mit (Art. 4 Abs. 1 BayGlG).

 

In der interkulturellen Debatte geht man davon aus, dass die Kulturen sich separat voneinander entwickelt haben und alle einen unterschiedlichen Charakter haben, der aber als gleichwertig behandelt und respektiert werden soll. Man spricht von Diversity. In allgemeinen Diskussionen spricht man fortlaufend davon, „Andere in ihrer Andersartigkeit“ zu respektieren.

Diversity bezeichnet die Vielfalt und stammt ursprünglich aus der Biologie und meint die Vielfalt der Arten, die in einer Koexistenz ein stabiles Ökosystem sichern. Der Begriff Diversity ist mittlerweile zu einer Formel für all jene Systeme geworden, in denen die Verschiedenartigkeit, mit der sich die vielen Einzelnen beteiligen, zum Erfolg eines Vorhabens beitragen solle.

Gerade in der Wirtschaft gewinnt Diversity an Relevanz, eben weil das Potential des Humanvermögens in der Verschiedenheit der Individuen als Quelle der Kreativität, Ideen und Innovation als Erfolgsfaktor gesehen wird.

In der globalisierten Welt kann die Wirtschaft auf vor Ort vorhandene Human- Resources unabhängig vom Geschlecht, Rasse und Religion  nicht mehr verzichten. Wirtschaftskultur war von einem monolithischen Leitbild bestimmt, die „eingeschworenen“ Werksgruppen mit hoher kultureller Uniformität den Vorzug gab. Jetzt ändert sich diese Einstellung einer faktisch verordneten Einheitskultur, die sich aber in den letzten 20 Jahren komplex gewandelt hat.

Fortlaufend setzt sich die Gleichstellungsbeauftragte für eine Verwaltungskultur der Vielfalt und Chancengleichheit und für herkunftsunabhängige Einstellungsverfahren ein. Sie fordert die kommunikative und reflektive Kompetenz in heterogenen Handlungsfeldern.


 

2.4. Aufgaben der Gleichstellungsstelle

 

§ 15-20 des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes

Die wichtigste  zugewiesene  Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten nach § 15-20 des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes, ist das Einbringen frauenspezifischer Belange in die Arbeit der Verwaltung. Die zugewiesene Zuständigkeit für die gesamte Verwaltung beabsichtigt die Querschnittfunktion der Gleichstellungsbeauftragten. Sie erfüllt diese Aufgabe in der Regel durch Gespräche mit Verwaltung und Selbstverwaltung und schlägt  Anregungen für die geeigneten Maßnahmen vor, um die Geschlechtergerechtigkeit konkret zu fördern, und bei Bedarf konstruktive Kritik an bereits beabsichtigten Maßnahmen zu üben.

  • Eines der wichtigsten Instrumente der Gleichstellungsbeauftragten ist die im Bayerischen Gleichstellungsgesetz festgelegte Mitwirkung bei Personalentscheidungen.

Das Gesetz sieht vor, dass die Gleichstellungsbeauftragte "bei allen personellen, sozialen und organisatorischen Angelegenheiten auf die Gleichstellung von Frauen, insbesondere auf die Einhaltung dieses Gesetzes, hinzuwirken" hat.

Unter diesem Gesichtspunkt werden daher alle entsprechenden Maßnahmen des Personal- und Organisationsfachbereiches geprüft.

  • Stellenausschreibungen: in mehreren Fällen wies die Gleichstellungsbeauftragte darauf hin, dass auch Stellen in den Referaten oder des Oberbürgermeisters intern ausgeschrieben werden müssten.

 

  • Ferner die Prüfung der Verwaltungsvorlagen, Vorschriften, Verordnungen, Dienstvereinbarungen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Lebens-, Berufs und Karriereplanung von Frauen gehören gemäß des bayerischen Gleichstellungsgesetzes zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten.

 

  • Die Gleichstellungsbeauftragte verwendet in verschiedenen Kontexten ihr wesentliches Fachwissen zu den mannigfachen Lebenssituationen und Interessen der beiden Geschlechter und hat dabei stets die Auswirkungen der Entscheidung im Fokus. Auf möglicherweise entstehende Benachteiligungen wird hingewiesen und damit der Prozess der Bewusstseinsbildung in der jeweiligen Arbeitseinheit gefördert.

 

  • Dies ist entscheidend, da die Vorlagen der Verwaltung oft erhebliche Auswirkungen auf die Beschäftigten, auf bestimmte Zielgruppen oder auf die gesamte Bevölkerung haben.

 

3. Haupttätigkeiten der Gleichstellungsbeauftragten

3.1 Sprechstunden und Beratung

Durch das Anbieten von Sprechstunden und Beratungen für Frauen und Männer in unterschiedlichen Angelegenheiten wirkt die Gleichstellungsbeauftragte auf die  Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frau und Mann hin.

Dabei geht es nicht ausschließlich um die Beratungsinhalte, die die Gleichstellung der Geschlechter berühren, sondern auch um strukturelle Probleme.

Nach wie vor ist es für Frauen sozialisationsbedingt schwieriger, Unterstützung einzufordern oder ihre berechtigten Ansprüche geltend zu machen.

In ihrer Funktion als Beraterinnen gilt für die Mitarbeiterinnen der Gleichstellungsstelle Weisungsunabhängigkeit und Verschwiegenheit gegenüber dem Arbeitgeber.

Die Grundhaltung der Beratungen ist Parteilichkeit für die Ratsuchenden und ein ganzheitlicher Ansatz.

Ziel der Beratungsarbeit ist Hilfe zur Selbsthilfe. Es soll als klärendes Gespräch verstanden werden. Den Ratsuchenden wird ermöglicht, für sich selbst eine Orientierung zu erarbeiten und eine Lösung ihres Problems auszuarbeiten.

Die Mitarbeiterinnen stärken sie durch Zuhören, Anregungen und Hinweise, um alte Denkmuster zu verlassen, und ihre Situation aus einem anderen Blickwinkel zu sehen und neue Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln.

Die Strukturen und Strukturschwächen werden in vielen Einzel- und Gruppengesprächen deutlich gemacht, worauf auch die Ratsuchenden einwirken können und sollen.

Die Bewusstseinsveränderungen können allgemein und individuell nützlich sein.

Gleichzeitig werden den Ratsuchenden; keine Sicht- oder Vorgehensweisen aufgedrängt.

Das Beratungsgespräch hat den Charakter eines Prozesses.

Sie nehmen aber in Einzelfällen (einschließlich Wiederholungskontakten) durchaus längere Zeitspannen in Anspruch, welche durch die jetzige Personaldecke nur mit zusätzlichen Überstunden zu bewältigen sind.

In manchen Fällen - aus Zeitgründen und wenn der Aufwand zu groß ist bzw. eine Lösung so nicht erreichbar ist-  werden die Ratsuchenden mit ihrer Zustimmung weitervermittelt. Häufig ist dies in der externen Beratung der Fall, wenn es um Probleme mit Ämtern oder Institutionen geht.

In den letzten Jahren ist die Beratungstätigkeit deutlich anspruchsvoller geworden. Zum einen sind durch die regen Rundschreiben der Gleichstellungsstelle gerade intern viele Frauen mittlerweile besser informiert und kommen mit wesentlich konkreteren Erwartungen in die Beratung.

Zum anderen machen sich Stellenabbau und Arbeitsverdichtung auch in den Problemen, die in der Beratung vorgetragen werden, bemerkbar.

Die Alternative bei internen Kontroversen besteht nicht mehr darin, dass die oder der Betroffene den Arbeitsplatz verlässt oder sich den Verhältnissen anpasst.

Heute wenden sich in der Regel aktive, kritische Kolleg_innen an die Gleichstellungsbeauftragte, mit dem Wunsch, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, mitzugestalten sowie positiv auf die Veränderungsprozesse in der Verwaltung hinzuwirken und sich durchaus auch selbst zu verändern.

Deshalb werden sie in ihrem Umfeld häufig, wenn auch zu Unrecht, als Störfaktor wahrgenommen.

Die Beratung von Beschäftigten beschränkt sich nicht allein auf dienstliche Belange; sie beziehen alle Lebensbereiche ein. Vermehrt kommen Kolleg_innen mit psychischen oder sonstigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen in die Beratung; dadurch erhöht sich der Zeitaufwand pro Beratungsfall. Besonders in diesen Fällen ist eine längerfristige Begleitung und große fachliche Kompetenz erforderlich.

 

Häufige angefragte Themen in der Beratung:

 

  •          Antidiskriminierung
  •  .       Dienstvereinbarung Arbeitszeit
  • ·        allgemeine Gleichstellung am Arbeitsplatz
  • ·        Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
  • .        Diskriminierung am Arbeitsplatz
  • .        Opfer von Gewalt
  • ·        Situation von Migrantinnen und Migranten
  • ·        Gender Budgeting in der Stadt Würzburg
  • ·        Gender Mainstreaming
  • ·        Geschlechtsneutrale Stellenausschreibung
  • ·        Mobbing
  • ·        Vernetzung verschiedener Beratungsstellen
  • ·        Unterstützung bei Projektarbeit und Veranstaltungsorganisation
  • ·        Datenschutzvereinbarung
  • ·        Beschwerden über diskriminierende Sprache
  • ·        Homosexuelles Leben in Würzburg
  • ·        Paritätische Besetzung von Frauen und Männern in Gremien
  • ·        Trennung und Scheidung
  • ·        Väter in Elternzeit

 

 

Beispiele Beratungsthemen intern 2013/14 nach Häufigkeit

Erstgespräche Frauen / Männer

dazu Wiederholungskontakte

Probleme mit der Dienststelle

Probleme der Zusammenarbeit m. direktem/r Vorgesetzten/r

Probleme mit Kolleg_innen

Andere Probleme am Arbeitsplatz (z. B. organisatorischer Art)                          

Berufsplanung, Fortbildung

Unterstützung bei Bewerbung / Umsetzung

Unterstützung bei neuer Arbeitszeitgestaltung & Teilzeit

Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld

Wiedereinstieg nach der Familienphase

Probleme als Teilzeitbeschäftigte

Telearbeit (Information, Unterstützung)

Gesundheitliche Beeinträchtigungen / Burnout

befristet Beschäftigte (Verlängerung oder Entfristung)

finanzielle Probleme                           

Suche nach therapeutischer Unterstützung/Selbsthilfegruppe

Unterstützendes Gespräch in Konfliktsituation

Bedarf an umfassender fachlicher Beratung (Auswahlverfahren, FFP u. a.)

rechtliche Fragestellungen

Information zu Arbeitsrechtl. Fragen

Wiedereinstieg nach längerer Krankheit

Probleme bei der Kinderbetreuung

Diskriminierung auf Grund des Geschlechts

Kurzberatungen intern

Anzahl der Frauen / Männer

Frauenpolitische Aktivitäten / Projekte

Information zu dienstl. Regelungen (Sonderurlaub)

Anfrage nach Beratungsstellen für spez. Problematik

Mutterschutzgesetz, Elternzeitgesetz                                 

Altersversorgung

Weiterleitung an zuständige /

geeignete Einrichtung

 

Ein besonders sensibler Beratungsgegenstand ist der der sexuellen Belästigung. Als Überblick für den Umgang mit diesem Thema innerhalb der Verwaltung wurde eigens von der Gleichstellungsbeauftragen der nachfolgende Maßnahmenkatalog entwickelt.

 

Maßnahmen gegen Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

 

  • Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht.

 

  • Die Betroffenen haben einen Rechtsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber, dass er Maßnahmen ergreift, um sie vor sexuellen Belästigungen zu schützen.

 

  • Personalreferat und Gleichstellungsstelle werden über den Problembereich der sexuellen Belästigungen am Arbeitsplatz, insbesondere über Möglichkeiten der Gegenwehr, informiert.

 

  • Die Gleichstellungsstelle nimmt Beschwerden von Betroffenen über sexuelle Belästigungen entgegen und bearbeitet das Problem gemeinsam mit ihnen in ihrem Interesse.

 

  • Der Oberbürgermeister stellt sicher, dass die möglichen arbeits- und dienstrechtlichen Konsequenzen der Belästigung gezogen werden, diese dürfen den von der Belästigung Betroffenen nicht zum Nachteil gereichen.

 

  • Das Thema der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz wird in Fortbildungsveranstaltungen, insbesondere für Führungskräfte, Personalverantwortliche und Personalräte einbezogen.

 

  • Die Gleichstellungsstelle erarbeitet ein Fortbildungsprogramm, das für das Problem der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz sensibilisiert und ihr entgegenwirkt

 

3.2. Gremienarbeit

Organisationsentwicklung – Mitarbeit in der Verwaltung- Arbeitsgruppen

Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt an folgenden Gremien der Selbstverwaltung teil:

Ratsversammlung

Hauptausschuss

Jugendhilfeausschuss

Personal- und Organisationsausschuss

Werkausschuss (mit erweiterter Zuständigkeit für das Thema Gleichstellung)

 

Die Teilnahme an allen anderen Ausschüssen wird intern entschieden

 

OB-Gespräche

Nach Bedarf regelmäßige Gespräche mit dem Oberbürgermeister sowie mit den Referenten und Fachbereichsleiter_innen

regelmäßige Gespräche mit dem Personalrat der inneren Verwaltung und der Vertreterin der Vertrauensperson der Schwerbehinderten der Stadtverwaltung sowie Personalratsvertreter_innen der Eigenständigen Betriebe

Arbeitsgruppe Personalentwicklung

Koordinierungsrunde Soziale Stadt

Forum für Migrantinnen und Migranten

 

Extern

Vollversammlung Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros

Vollversammlung der Landesarbeitsgemeinschaft der hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten

Vollversammlung der Gleichstellungsbeauftragten Unterfranken

Radverkehrsbeirat

Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft Mainfranken – Frauen in der psychosozialen Versorgung


3.3 Einstellungsverfahren, Höhergruppierungen und Beförderungen

§7-8 des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes

Einstellungsverfahren sind die wichtigsten Mittel, um die Frauen in Führungspositionen zu fördern und gleichzeitig diverse Diskriminierungen im Keime zu ersticken.

Daher sind für die Gleichstellungsbeauftragte alle Einstellungsverfahren in allen Entgeltgruppen wichtig. Aufgrund der zeitlichen Kapazitäten ist es aber nicht möglich an allen Einstellungsverfahren teilzunehmen.

Dennoch werden bei allen Einstellungsverfahren die Unterlagen (Bewerberliste und Bewerberprofil) sorgfältig hinsichtlich gleichstellungsrelevanter Vorgaben und AGG geprüft. Die Sichtung der gesamten Bewerbungsunterlagen wird dann angefragt, wenn aus der Liste nicht ersichtlich ist, warum bestimmte Kandidatinnen und Kandidaten zum Einstellungsgespräch nicht eingeladen werden.

Weiterhin werden im Rahmen der Einstellungsverfahren die Auswahlkriterien und Einstellungstests auf ihre geschlechtsspezifische Neutralität hin überprüft.

Die mannigfachen Lebenserfahrungen und Sichtweisen der Geschlechter müssen in alle Entscheidungsprozesse eingeflochten werden. Für die Gleichstellungsstelle ist dieser Umfang an Aufgaben, die allein im Zuge von Einstellungsverfahren anfallen, durch das knappe Personal schwierig abzudecken. Es wurde daher eine Prioritätsklausel erarbeitet, wonach von Fall zu Fall der Umfang der möglichen Beteiligung entschieden wird. Stellen in Bereichen, in denen Frauen offensichtlich unterrepräsentiert sind, werden dabei priorisiert.

Die aufwendige Vorauswahl beansprucht viel Zeit und ist für die Gleichstellung entscheidend.

Denn, wichtig ist:

            Wer zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird

            Welcher Fragenkatalog vorab ausformuliert wird

            Wie viel Zeit pro Kandidat_in zur Verfügung steht

            Wer in der Auswahlkommission sitzt

Im Jahr 2013 wurden insgesamt 74  Einstellungsverfahren durchgeführt. Für das Jahr 2014 können wir noch keine abschließenden Zahlen vorlegen. Bei allen Verfahren wurde die Gleichstellungsstelle informiert, die Unterlagen gesichtet und nach Anfrage der Kandidat_innen, welche gemäß BayGlG die Gleichstellungsbeauftragte zur Teilnahme verpflichtet, teilgenommen. Im Normalfall wird von der Gleichstellungsbeauftragten entschieden, ob die Teilnahme notwendig ist. Dies ist vor allem bei Führungspositionen, Bewerbungen von Migrant_innen oder Bewerbungen von älteren Bewerber_innen, deren Interessen bevorzugt im Fokus der Gleichstellungsstelle stehen, der Fall. Ebenso ist eine Teilnahme dann erforderlich, wenn eines der Geschlechter in erheblichem Maße unterrepräsentiert ist.

Einstellungsverfahren werden unter Berücksichtigung folgender Aspekte begleitet:

  • Welche Bedeutung hat das Anforderungsprofil für die Stelle - je klarer ein Anforderungsprofil zur Besetzung einer Stelle vorab abgestimmt ist, umso diskriminierungsfreier lässt sich das gesamte Verfahren gestalten
  • geschlechtergerechte Anforderungen an eine aussagekräftige Stellenausschreibung
  • Diskriminierungsfreie Anhaltspunkte zur Sichtung von Bewerbungsunterlagen
  • Die professionelle Einleitung eines Vorstellungsgesprächs
  • Vermeiden von Suggestivfragen, über sexuelle Orientierung, Familienverhältnisse,  Religion etc.
  • Generell unzulässig sind Fragen nach bestehender Schwangerschaft Heiratsplänen oder Kinderwunsch, Scheidungen oder bisherigen Ehen, Vorstrafen (es sei denn arbeitsplatzrelevant wie z.B. bei der Polizei), Vermögensverhältnissen (es sei denn arbeitsplatzrelevant, z.B. für Buchhalter_innen)
  • Einheitlicher Fragenkatalog im Vorstellungsgespräch - nach gleichem Schema für alle gleich
  • Professionelles und objektives Auftreten des Gremiums im Vorstellungsgespräch
  • Alternative Auswahlmethoden zum Vorstellungsgespräch
  • Die frühzeitige Beteiligung von Gleichstellungsbeauftragter, Personalrat und Schwerbehindertenvertretung

Dazu gibt es eine Checkliste zur Gleichstellungsprüfung von Gesetzen und Verordnungen zum Einstellungsverfahren von Verlag Dashöfer (Rechtshandbuch für Frauen und Gleichstellungsbeauftragte).

Diese Checkliste wird bei jedem Einstellungsverfahren eingesetzt.

Maßgebend für die Gleichstellungsstelle bei Einstellungsverfahren ist weiter

2039-1-A Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern

(Bayerisches Gleichstellungsgesetz -BayGlG)

Vom 24. Mai 1996

Fundstelle: GVBl 1996, S. 186

Zuletzt geändert am 23.5.2006, GVBl 2006, S. 292

Änderungen

Das Gleichstellungsgesetz ist in Einklang mit

§ 611 a BGB mit Art. 2 der Richtlinie  Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie lautet:
Der Grundsatz der Gleichbehandlung im Sinne der nachstehenden Bestimmungen beinhaltet, dass keine unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts - insbesondere unter Bezugnahme auf den Ehe- oder Familienstand - erfolgen darf.

 

611 a BGB, der zur Umsetzung der Richtlinie in das deutsche Recht eingefügt worden war, bestimmt in Abs. 1 Satz 1:
Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme, insbesondere bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses, beim beruflichen Aufstieg, bei einer Weisung oder Kündigung, nicht wegen seines Geschlechts benachteiligen.

 

EuGH-Entscheidung: keine Ablehnung einer Stellenbewerberin wegen mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbotes
Der EuGH hat die vorgelegte Frage dahingehend entschieden, dass Art. 2 Abs. 1 und 3 der Richtlinie 76/207 EWG es verbieten, eine Schwangere deshalb nicht auf eine unbefristete Stelle einzustellen.

 

Weiterhin wird geprüft, ob Bei Abordnungen und Umsetzungen bzw. der Übertragung von Projektgruppen- und Arbeitsgruppenleitungen – und –aufgaben, die dazu dienen können, Qualifikationen zu erlangen und ggf. später zur Beförderung bzw. Höhergruppierung führen können, Frauen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung entsprechend des Frauenförderplans und dem Gleichstellungsgesetz bevorzugt behandelt werden.

Bei Umstrukturierungen oder Einrichtung neuer Stellen sowie der Kürzung von im Stellenplan vorhandenen Arbeitsplätzen werden die möglichen Auswirkungen auf die Beschäftigung von Frauen und Männern in den betroffenen Abteilungen analysiert. Es wird darauf hingewirkt, dass in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, Umstrukturierungen zu einer Verbesserung der Situation beisteuern oder etwaige Verschlechterungen zumindest frühzeitig bemängelt werden.

 

3.3.1 Beanstandungen

Die jeweiligen Vorschläge zur Einstellung werden auf ihre Plausibilität und Rechtmäßigkeit geprüft und bei Bedarf Beschwerdeverfahren oder Beanstandungen schriftlich dem Oberbürgermeister gemeldet, wie in §18 und § 19 BayGlG vorgesehen.

 

 

Art. 18

Rechte und Pflichten

(1) 1 Die Gleichstellungsbeauftragten haben ein unmittelbares Vortragsrecht bei der Dienststellenleitung und werden von dieser bei der Durchführung ihrer Aufgaben unterstützt. 2 Die Gleichstellungsbeauftragten können sich unmittelbar an den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden.

(2) 1 Die Gleichstellungsbeauftragten sind zur Durchführung ihrer Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu unterrichten, bei Personalangelegenheiten spätestens gleichzeitig mit der Einleitung eines personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsverfahrens. 2 Die hierfür erforderlichen Unterlagen sind frühzeitig vorzulegen und die erbetenen Auskünfte zu erteilen.

[…]

 

Art. 19

Beanstandungsrecht

(1) 1 Bei Verstößen gegen dieses Gesetz, das Gleichstellungskonzept und andere Vorschriften über die Gleichbehandlung von Frauen und Männern haben die Gleichstellungsbeauftragten das Recht, diese Verstöße zu beanstanden. 2 Für die Beanstandung ist eine Frist von zehn Arbeitstagen nach Unterrichtung der Gleichstellungsbeauftragten einzuhalten.

(2) 1 Über die Beanstandung entscheidet die Dienststellenleitung oder die für sie handelnde Stelle. 2 Sie soll die beanstandete Maßnahme und ihre Durchführung so lange aufschieben. 3 Hält sie die Beanstandung für begründet, sind die Maßnahme und ihre Folgen soweit möglich zu berichtigen sowie die Ergebnisse der Beanstandung für Wiederholungsfälle zu berücksichtigen. 4 Hält sie die Beanstandung nicht für begründet, so ist die Ablehnung der Beanstandung zu begründen.

(3) Das Beanstandungsverfahren bedarf keiner Form.

Gegenstand einer Beanstandung wie in § 19 geregelt können z. B. Entscheidungen der Dienststellenleitung, Maßnahmen der Personalverwaltung oder anderer Abteilungen und Organisationseinheiten der Dienststelle sein. Nach Abs.1 Satz 1 sind in folgenden Fällen Beanstandungen möglich[1]:

 

Gegen das BayGlG, z.B.

 

  • Unterbliebene oder verzögerte Erstellung des Konzepts entgegen Art. 4 Abs. 1 bzw. Art. 14 Abs. 1 Satz 2
  • Stellenausschreibungen entgegen Art. 7 Abs. 1 nur in männlicher Form
  • Fehlender Hinweis in Stellenausschreibungen auf Teilzeit entgegen Art. 7 Abs. 2
  • Unterbliebene Berücksichtigung verwertbarer sozialer Kompetenzen im konkreten Einzelfall entgegen Art. 8 Abs. 2
  • Fehlende Rücksichtnahme auf Familienaufgaben von Teilzeitbeschäftigten bei Fortbildungen entgegen Art. 9 Abs. 2
  • Ablehnung der Rückkehr zu Vollzeitbeschäftigung trotz persönlicher Eignung und vorhandenen personalwirtschaftlichen Möglichkeiten entgegen Art.11 Abs. 2
  • Rückgruppierung oder verwehrte Höhergruppierung aufgrund Teilzeitwunsch entgegen Art. 14 Abs. 1 Satz 1
  • Unzureichende Information der Gleichstellungsbeauftragten entgegen Art. 18 Abs. 2
  • Nichtbeteiligung der Gleichstellungsbeauftragten bei einer Verwaltungsumorganisation entgegen Art. 18 Abs. 3 Satz 1
  • Gremienbesetzung entgegen Art. 21 nur mit Männern

 

Gegen das Gleichstellungskonzept, z.B.

 

  • Nichtbeachtung des im Konzept erhaltenen Maßnahmenkatalogs
  • Wegfall von Stellen von Frauen in Führungspositionen durch Umstrukturierungen entgegen den Zielvorgaben des Konzepts

 

Gegen andere Gleichstellungsvorschriften

 

Ablauf der Beanstandung:

Die Beanstandung hat gemäß Abs. 1 Satz 2 innerhalb von einer Frist von 10 Arbeitstagen, nicht Kalendertagen, zu erfolgen. Diese Frist beginnt jedoch erst mit der vollständigen Unterrichtung der Gleichstellungsbeauftragten durch die Dienststellenleitung, die Personalverwaltung oder andere für die Maßnahme zuständige Stellen. Diese Unterrichtung wird nicht durch zufällige Kenntnis ersetzt, ebenso wird die Frist nicht durch unvollständige oder unrichtige Unterrichtung ausgelöst.

Die Beanstandung ist nach Abs. 2 Satz 1 an den Oberbürgermeister zu adressieren.

Wird die Beanstandung für begründet erachtet, muss die beabsichtigte Maßnahme unterbleiben, bzw. müssen Maßnahmen oder ihre Folgen nach Abs.2 Satz 3 berichtigt werden. Dies hat zu geschehen „soweit möglich“. Damit sind insbesondere Fälle angesprochen, in denen eine Entscheidung rechtlich nicht rückgängig zu machen ist oder der beanstandete Vorgang bereits abgeschlossen ist. Für diese Fälle enthält Satz 3 die Verpflichtung, die Ergebnisse der Beanstandung künftig zu berücksichtigen.

Nach Art.19 Abs. 3 bedarf die Beanstandung keiner besonderen Form. Sie muss lediglich den behaupteten Verstoß darstellen und begründen.

Die Entscheidung über die Beanstandung seitens der Dienststellenleitung ist ebenfalls an keine Form gebunden.

In den meisten Verfahren und Entscheidungen wurden seitens der Gleichstellungsbeauftragten keine Verstöße gegen das BayGlG, AGG oder andere relevante Gesetze festgestellt. Im Jahr 2013 musste allerdings ein Verfahren sowie eine Stellenausschreibung mehrfach beanstandet werden.


3.4 Gendersensible Sprache

Vor dem Hintergrund der geschlechtlichen Pluralität in der Gesellschaft soll die Heterogenität der Lebensläufe und Lebensverlaufsperspektiven sprachlich verdeutlich werden.

Die Sprache vermittelt die Normen und Werte, Gebote und Verbote, Zeichen und Symbole für unsere Umwelt.

Daher ist es umso wichtiger, dass die Entwicklungen in Wort und Schrift wiedergeben werden. Aus diesem Grund werden neben Stellenausschreibungen auch alle Verordnungen, Dienstvereinbarungen und Schriftverkehr auf gendersensible und diskriminierungsfreie Sprache geprüft.

Mit der gleichen Sensibilität werden andere Aspekte der Diskriminierung erforscht und bei Bedarf auch beanstandet. Alle Texte werden in Hinblick auf Anredeformen, Titel und Namen auf Symmetrie geprüft.

Manchmal ist es ratsam, dass geschlechtsneutrale Ausdrücke und Abstraktionen verwendet werden, wie

  • Lehrkräfte
  • Betreuungspersonen
  • Leitung
  • Reinigungspersonal

Im Sinne der Sensibilisierung bezüglich der Geschlechterungleichheit und um den Abbau von Stereotypen zu fördern, begreifen die Mitarbeiterinnen der Gleichstellungsstelle den Hinweis auf gendersensible Sprache als ausdrücklichen Auftrag. Gerne werden auch andere Dienststellen bei entsprechenden Fragen unterstützt und beraten.

Durch diese Praxis werden alle alltäglichen Verfahren und ihre sprachlichen Konstruktionen der Geschlechteridentität hinterfragt. Das wird durch die Gleichstellungsstelle beabsichtigt, nicht um die Verwaltungssprache zu verkomplizieren, sondern um auf  die geschlechtsspezifischen Gesellschaftsstrukturen, die in der Sprache wiedergegeben werden, aufmerksam zu machen und eine diskriminierungsfreie Sprache fortzuentwickeln.

Ziel ist hierbei eine kontext-sensible Verortung der Sprache.


3.5. Frauenförderpläne als Instrument der Personalentwicklung

3.5.1 Der Frauenförderplan und seine Ziele

Der Frauenförderplan zur Steigerung der Chancen von Frauen zur Erlangung von Führungspositionen ist für die Verwaltung von langfristigen Vorteilen. Durch die Zielsetzung  wird nicht nur ein klares Zeichen der Chancengleichheit der Geschlechter gesetzt, sondern die Arbeit der Verwaltung zukunftsfähiger gemacht.

Gezieltes und Individuelles Coaching und Mentoring gehört zur Personalentwicklung wie Aktivitäten zum Wandeln der Verwaltungsstruktur. Es soll durch verbindliche Regelungen und Mechanismen die Aufstiegschancen der Frauen in Führungspositionen beschleunigen.

Jeder Fachbereich soll sich verpflichten, innerhalb der eigenen Bereiche aktiv dabei zu helfen.

Die Stadtverwaltung bekennt sich zur aktiven Gleichbehandlungs- und Gleichstellungspolitik, um die Ziele des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes zu gewährleisten.

Die Stadtverwaltung befasst sich in ihrem Zuständigkeitsbereich mit der Förderung der Frauen ohne Unterschiede der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung im Sinn der Europäischen Antidiskriminierungsrichtlinie.

Verletzung des Frauenförderplans ist Dienstpflichtverletzung.

Notwenige Erweiterungen des Frauenförderplans:

 

1. Der Förderung positiver Einstellung zur Beschäftigung der Frauen in Führungsebenen wird

als Top Down-Strategie höchste Priorität zugewiesen

2. Förderung des Selbstbewusstseins der Frauen zur Bewerbung auf Führungspositionen

wird gestärkt in den Mittelpunkt der Bemühungen der Verwaltung gestellt.

3. Die Förderung der  tatsächlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird bei allen

Entscheidungen berücksichtigt.

4. Entsprechende Maßnahmen wie betriebliche Kinderbetreuung zur Erleichterung der

Vereinbarkeit von Familie und Beruf stehen auf der Agenda der Verwaltung.

5. Die Eruierung der Potentiale bei den weiblichen Beschäftigten zur Besetzung der

Führungspositionen wird gestärkt in den Fokus genommen.

6. Die Beibehaltung des Frauenanteiles bei allen Entgeltgruppen/ Versetzungen/

Beurlaubungen und Neueinstellungen wird als Zielvorgabe genommen.

7. Die Einstellung von externen Frauen auf Führungspositionen, wenn intern kein weibliches

Potential vorhanden sein sollte, bekommt mehr Beachtung.

8. Mitarbeiterinnen werden umfassend und zeitgerecht über zur Auswahl stehende

Bildungs- Fortbildungs- und Umschulungsangebote informiert und zur Teilnahme

ermutigt.

9. Bei Seminaren am Dienstort wird nach Möglichkeit auf unaufschiebbare

Verpflichtungen (Kinderbetreuung) geachtet.

10. Die Umsetzung des Frauenförderplans ist keine Aufgabe der Führung allein, sondern muss auf allen hierarchischen und organisatorischen Ebenen aktiv von den unmittelbaren

Vorgesetzten durchgeführt werden.

11. Frauen sollen zur Mitarbeit in allen Kommissionen und Beiräten und Gremien

motiviert werden. In diesem Zusammenhang sollen die unmittelbaren Vorgesetzten

darauf hinweisen und Frauen zur Übernahme der Führungspositionen motivieren, vor

allem in den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind.

12. Budgetäre Möglichkeiten für Kinderbetreuung/ spezielle Fort- und Weiterbildung für

Frauen in Führungspositionen werden freigestellt. Auch die notwendige Literatur,

Geräte und Einrichtungen sollen zur Verfügung gestellt werden

13. In allen internen und externen Erlassen und Verordnungen werden Personenbezeichnungen entweder geschlechtsneutral geschrieben oder in weiblicher und männlicher Form verwendet, wobei die weibliche Form als erste kommen muss

14. Zur Implementierung des Gender Budgeting in der Verwaltung sollen alle bereits

bestehenden Maßnahmen zur Hebung der Frauenanteile, insbesondere in

Führungspositionen identifiziert werden, damit weitere Maßnahmeempfehlungen zur

Förderung der Geschlechtergerechtigkeit vorbereitet werden können.

15. Der Gleichstellungsbeauftragten bzw. der Arbeitsgruppe wird das Recht eingeräumt,

zu zukünftigen Organisationsänderungen Stellung zu beziehen.

16. Der Frauenförderplan wird um einige § erweitert.

17. Frauen mit Migrationshintergrund sollen stärker gefördert werden. Es soll ein

Mentorinnen-Programm zur Unterstützung der Frauen mit Migrationshintergrund als

Teile der Personalentwicklungsmaßnahme implementiert werden.

18. Aktive Förderung des Wiedereinstiegs durch die Richtlinie „KarriereKompassKarenz“

Mentorin oder Mentor, Informationsfluss, Rückkehrgespräche, Schulungen.

19. Die Planung zur Errichtung eines Karriereförderungscenters, integriert bei der

Gleichstellungsstelle.

20. Berücksichtigung des Frauenförderplans bei allen Entscheidungen auf allen Ebenen.

21. Förderung der Gleichwertigkeit der Arbeit von Frauen und Männern auf allen

Hierarchieebenen.

22. Geschlechtsspezifische Ausgewogenheit bei der Finanzierung externer Projekte.

23. Frauenförderungsgebot ist nicht nur von den Bediensteten der Kernverwaltung und

zuständiger Ressorts zu beachten, sondern die eigenständigen Betriebe müssen bei der

Stellenbesetzung neben den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und

Zweckmäßigkeit, auch die gesamte Rechtsordnung, in denen der Gleichstellungsstelle eine Mitwirkung zukommt, beachten.

24. Die Umsetzung, also Verfahren, Abläufe und Prozesse des Frauenförderplanes müssen

nachvollziehbar werden.

25. Die Wirkung der Umsetzung vom Frauenförderplan, also eine Vorher-Nachher

Plausibilität muss hergestellt werden.

 

Platzierung der Umsetzung des Frauenförderplanes

 

  • Sachgebiet (Frauen/ Migranten/ Alter/ Ethnizität)

  • Akteur (Leiter- in/ Stellvertreter-in/ Beauftragte)

  • Handlungsfeld (Stadtbücherei/ Kämmerei/ Schule/ Kindergarten, etc.)

  • Andere Akteuren (Externe-Interne)

  • Was ist der Kontext (Projekte, Sitzungen, Gruppenarbeit, Besprechungen)?

  • Was ist das Problem (z.B. Diskriminierung, Ignoranz, Strukturen, Ausnutzen von Machtverhältnissen, Unwissenheit, Überlastung)?

  • Wer hat wie viel Raum zur Verfügung?

  • Auf welcher Ebene sind welche Geschlechter beteiligt?

  • Welches Geschlecht trifft welche Entscheidungen?

  • Welche partizipativen Methoden werden genutzt?

  • Wie oft/ wann redet ein Geschlecht?

     

    Zeit- und Geldfenster

     

  • 1. In welchem Zeitraum wird welches Projekt zur Förderung der Frauen durchgeführt?

  • 2. Wie viel Geld wird für welches Projekt vorgesehen?

  • 3. Was ist die kurzfristige Planung?

  • 4. Was ist die mittelfristige Planung?

  • 5. Was ist die langfristige Planung?

     

    Ergebnisse

     

  • z.B. steigt die Effizienz, weil das Projekt X durchgeführt worden ist?

  • z.B. ändert sich die Anzahl der Einstellung der Geschlechter durch die Umsetzung des

    Frauenförderplanes?

  • z.B. hat die Umsetzung des Projekts X ein konkretes Ergebnis für die Gleichstellung

  • gebracht?

     

    Gleichstellungsbeauftragte haben bei der Erstellung von Frauenförderplänen verschiedene Mitwirkungsrechte:

     

                         bei der Festlegung des Geltungsbereiches eines Förderplanes, der Überprüfung der Daten zur Beschäftigtenstruktur, die in Förderplänen aufgenommen werden.

                         bei der Ausarbeitung der von den Dienststellen zu erfüllenden Zielvorgaben. Hier lassen alle Gesetze den Gleichstellungsbeauftragten einen weiten Spielraum, ob nur Mindestanforderungen oder weitergehende Zielvorgaben festgelegt werden.

     

    Juristisch sind ihr keine Grenzen gesetzt, solange nicht in sämtlichen Bereichen der Dienststellen ein 50%-Anteil von Frauen erreicht ist.

     

    Über Zielvorgaben hinaus bestimmen die Gleichstellungsgesetze in der Regel, dass Förderpläne personelle und organisatorische Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils enthalten sollen.

     

    Wichtig sind:

    hierbei insbesondere Maßnahmen zur Qualifizierung von Frauen für die Übernahme von Funktions- und Leitungsstellen. Neun Länder sehen hierzu fortbildende Maßnahmen vor.

    In den Ländern Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen ist der Frauenanteil nach verbindlichen Zielvorgaben, die sich aus Frauenförderplänen ergeben, zu erhöhen.

     

    Ein weiterer Gradmesser für die Verbindlichkeit von Zielvorgaben sind die Möglichkeiten, Frauenförderpläne zu ändern, wenn sie die Zielvorgaben verfehlen. In den meisten Gesetzen ist dies erst nach Ablauf einer bestimmten Frist möglich, in Hessen nach Zustimmung der Frauenbeauftragten jedoch auch zu einem anderen Zeitpunkt.

     

     

    Die Gleichstellungsbeauftragten haben Recht auf Unterrichtung, Auskunft und Anhörung:

     

    Die Gesetze sehen in der Regel eine rechtzeitige und umfassende Unterrichtung der Gleichstellungsbeauftragten vor.

    Aufgrund der Unterrichtungsverpflichtung muss die Dienststellenleitung von sich aus tätig werden, sobald sie eine mitwirkungspflichtige Maßnahme plant.


3.5.2 Statistik zur Beschäftigtenstruktur 2014

Die folgenden Statistiken bilden die Ist-Analyse der Beschäftigtenstruktur zum Stichtag 01.01.2014 für Beamte sowie Tarifbeschäftigte ab. Hieraus ist das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht nach Beschäftigungsvolumen ersichtlich.

 

 

 

 

3.5.3 Auswertung der Statistik

 

Beamtinnen und Beamte

Die Bestandaufnahme der Beschäftigtenstruktur von Beamtinnen und Beamten zum Stichtag 01.01.2014 zeigt mit einem Anteil am Beschäftigungsvolumen von 29,24 % eine deutliche Unterrepräsentation von Frauen.

Betrachtet man die Besoldungsgruppen nach Geschlecht, so sind sowohl in Laufbahngruppe 1 als auch in Laufbahngruppe 2 die Frauen unterrepräsentiert. Lediglich in der niedrigsten Besoldungsgruppe A6 liegt der Männeranteil unter 45 %. Bei den in der Ausbildung befindlichen Beamtinnen und Beamten in der Laufbahngruppe 1 sind Frauen unterrepräsentiert. In Laufbahngruppe 2 ist das Geschlechterverhältnis ausgeglichen.

In den höchsten Besoldungsgruppen B4 und A16 sind zum Stichtag keine Frauen beschäftigt. In den Besoldungsgruppen A15 bis A7 ist der Anteil der Frauen stets unter 45 %. Der Anteil am Beschäftigungsvolumen ist in der Besoldungsgruppe A15 mit 18,72 und in der Gruppe A12 mit 19,90 % am niedrigsten.

Ein Abbau der Unterrepräsentanz der Frauen ist zu erreichen, wenn zukünftig Frauen bei Einstellungen und Beförderungen stärker berücksichtigt werden.

 

Beschäftigte

Die nach Geschlecht untersuchte Struktur der Beschäftigten zeigt ebenso wie jene der Beamtinnen und Beamten zum Stichtag 01.01.2014 eine klare Unterrepräsentanz von Frauen mit 35,92 %.

In den Besoldungsgruppen E15 bis E9 gibt es mit 40,85 % eine Unterrepräsentanz der Frauen. In der Entgeltgruppe E15a sind zum Stichtag keine Frauen beschäftigt. In den Entgeltgruppen E15 und E14 ist das Geschlechterverhältnis ausgeglichen und in E13 ist der Frauenanteil durch eine hohe Anzahl an weiblichen Teilzeitbeschäftigten höher als jener der Männer.

Die Besoldungsgruppen S17 bis S3 kennzeichnet ein hoher Frauenanteil. In fast allen Entgeltgruppen ist das männliche Geschlecht unterrepräsentiert bzw. sind in den Entgeltgruppen S13, S11a, S7 und S3 zum Stichtag keine Männer beschäftigt. Lediglich in den Entgeltgruppen S12a und S8 sind Frauen unterrepräsentiert. Insgesamt sind in den Entgeltgruppen der Sozial- und Erziehungsberufe die Männer mit einem Anteil am Beschäftigungsvolumen von  21,5 % vertreten.

In der Entgeltgruppe E8 bis E1 ist wiederum das weibliche Geschlecht mit 30,93 % unterrepräsentiert. Zudem sind in den unteren Entgeltgruppen E2 und E1 kaum Männer beschäftigt.

Geschlechterasymmetrie zeigt sich auch insgesamt bei dem Anteil an Teilzeitkräften. Der Anteil an weiblichen Teilzeitkräften ist mit 401 Personen fast viermal so hoch wie jener der männlichen Beschäftigten. Von allen weiblichen Beschäftigten der Stadt Würzburg arbeitet knapp die Hälfte in Teilzeit. Im Vergleich dazu arbeiten nur 9,2 Prozent der männlichen Beschäftigten in Teilzeit.


3.6. Fortbildungen und Arbeitsgruppen

3.6.1 Allgemeines

 

  • Alle Dienststellen sind Kraft Bundesgleichstellungsgesetz verpflichtet, für Frauen Fortbildungen anzubieten.
  • Die Gleichstellungspläne müssen inhaltlich den Anforderungen des § 11 BGleiG entsprechen und regelmäßig an die veränderten Verhältnisse angepasst werden.
  • Auch die beurlaubten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen frühzeitig über die Veranstaltungen informiert werden.
  • Die Veranstaltungen sollen möglichst gleichermaßen von Frauen und Männern durchgeführt werden.
  • Die Fortbildungsveranstaltungen sind räumlich und zeitlich so durchzuführen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kindern auch teilnehmen können.
  • Die Hinzuziehung der Gleichstellungsbeauftragten ist bei der Beratung und Entscheidung über die Fortbildungsmaßnahmen erforderlich.

 

Leitlinien zur Implementierung der Gleichstellungsgesetze und Gender Equality in Schulungs- und Fortbildungsseminaren

 

Die Leitlinien richten sich an alle Dozentinnen und Dozenten, die für die Stadtverwaltung tätig werden.

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein erklärtes Ziel der Verwaltung der Stadt Würzburg.

Die Verwaltung setzt auf motivierendes und kompetentes Personal, das den Gender- Aspekt in allen Sachgebieten und Handlungsfeldern umsetzen kann.

Zur Erreichung des Zieles müssen fundierte und übergreifende Kenntnisse zu Gender Mainstreaming in allen Seminaren und Schulungen berücksichtigt und kommuniziert werden.

  • schon bei der Begrüßung soll das Ziel verdeutlich werden

 

  • kurze Vermittlung von fachlichen Informationen zu den europäischen und internationalen Übereinkommen

 

  • in jedem Seminar soll darauf hingewiesen werden, dass alle Menschen unabhängig von Geschlecht, Rasse, Religion oder körperlichen Merkmalen ihre persönlichen Fähigkeiten frei entwickeln und die Entscheidungen frei und ohne Einschüchterung treffen können, vor allem darf kein Mensch durch geschlechtsspezifische Rollen stigmatisiert werden

 

  • die unterschiedlichen Ziele und Bedürfnisse von Frauen und Männern sollen in gleicher Weise ohne subjektive oder objektive Wertung anerkannt und gefördert werden

 

  • es sollen die Schaffung von vorurteilsfreien Kriterien, Verfahren und Praktiken unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützt werden

 

Neben der Vermittlung klassischer Schlüsselqualifikationen soll auf das Empowerment von Frauen hingearbeitet werden.

Dieses soll Frauen in folgenden Punkten unterstützen und fördern:

 

  • Chancengleichheit bei Arbeitsbedingungen
  • aktive Unterstützung der Frauen zum Aufstieg in Führungspositionen
  • Chancengleichheit bei Entscheidungen
  • Sensibilisierung auf Chancengleichheit
  • Schutz vor Benachteiligungen
  • Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

 

Alle Fortbildungsinhalte müssen mit Blick auf ihre geschlechtsspezifischen Auswirkungen hinterfragt werden und das Ziel der Gleichstellung der Geschlechter im Sinne der Chancengleichheit berücksichtigt werden.

In allen Seminaren muss darauf aufmerksam gemacht werden, dass Frauen in erheblich geringerem Maße als Männer in Führungspositionen tätig sind und auf die ungleiche Teilung der Ressourcen hingewiesen werden.

Hierarchie und Zuordnungsmerkmale bestimmter Fähigkeiten und Eigenschaften wie z.B. Durchsetzungsfähigkeit, rationales Denken, technische Kompetenz zu Männern und Eigenschaften wie Sensibilität, intuitives Denken und soziale Kompetenz zu Frauen sind untersagt, es dürfen keinem Geschlecht pauschale Eigenschaften zugeschrieben oder abgeschrieben werden.

Sexuelle Gewalt in jeglicher Form soll in jedem Seminar effektiv und effizient bekämpft werden.

Jegliche direkte oder indirekte diskriminierende Vorurteile, geschlechtsbezogene Rollenzuschreibungen und -erwartungen müssen von den Dozentinnen und Dozenten geahndet werden.

Es darf keine Bemerkung, Mimik und Gestik, die diskriminierende Eindrücke erwecken, unangesprochen bleiben!

Gender - Gesundheit soll ebenfalls in allen Seminaren berücksichtig werden. Mittlerweile sterben mehr Frauen an Herz- Kreislauferkrankungen als Männer.

Die Gleichstellungsbeauftragte setzt auf:

 

  • Konkretisierung von Gender Mainstreaming und Umsetzung der Geschlechtergerechtigkeit in allen Fortbildungsinhalten als normatives Ziel

 

  • Bekämpfung der diskriminierenden Merkmale in verbaler und nonverbaler Kommunikation in allen Seminaren

 

  • Bekämpfung geschlechterbezogener sexueller, sexistischer, verbaler oder nonverbaler Übergriffe in allen Seminaren

 

  • Abbau der Geschlechterstereotypen in allen Seminaren und Schulungen
 

3.6.2 Umfrage zu Veranstaltungen des Fortbildungsprogramms

 

  1. Haben Sie an stadtinternen Schulungen teilgenommen? Wenn ja, an welchen?

 

  1. Hatte die Schulung positive Auswirkungen auf ihre Arbeit? Wenn ja, bitte beschreiben Sie diese:

 

  1. Haben Sie Kritikpunkte zu den von Ihnen besuchten Schulungen? Wenn ja, welche?

 

  1. Falls Sie bereits einmal beurlaubt waren (Elternzeit/Pflege/Sonstiger Sonderurlaub): haben Sie in dieser Zeit an stadtinternen Schulungen teilgenommen? Wenn ja, an welchen?

 

  1. Würden Sie im Falle einer Beurlaubung stadtinterne Schulungen besuchen? Wenn ja, zu welchen Themen?

 

  1. Bei Konfliktthemen-Schulungen: Haben sich die Beziehungen unter den Kolleginnen und Kollegen nach der Schulung entspannt?

 

  1. Möchten Sie bestimmte Schulungen wiederholen? Wenn ja, welche?

 

  1. Welche neuen Schulungen schlagen Sie vor?

3.7. Öffentlichkeitsarbeit —— Bewusstseinsarbeit

3.7.1 Website des Gleichstellungsbüros

Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten schließen laut des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes die Mitarbeit an Initiativen zur Verbesserung der Situation von Frauen in der Stadt ein. Dies ist kaum zu trennen von der Aufgabe der Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen, Betrieben und Behörden.

In der Regel entwickeln sich Initiativen zur Verbesserung der Situation von Frauen aus der

Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Gruppen, repräsentiert durch diejenigen Organisationen oder Institutionen, die die Gleichstellungsbeauftragte in ihre zahlreichen Arbeitsgruppen und Foren einbindet bzw. in deren Projekte sie eingebunden ist. Aus dieser Zusammenarbeit heraus werden Ideen für notwendige Initiativen entwickelt und gemeinsam umgesetzt, oft unter Federführung der Gleichstellungsbeauftragten.

Informationen zu aktuellen Kooperationen und bevorstehenden Veranstaltungen sind stets auf der Homepage der Gleichstellungsstelle (http://www.wuerzburg.de/de/buerger/rathaus/gleichstellungsstelle/index.htmlexterner Link) einsehbar.

 

3.7.2 Veranstaltungen der Gleichstellungsstelle

2014

Eigene und geförderte Veranstaltungen

08.03. Frauenstimmen in extremen Zeiten – 1914-2014 – Literatur, Tanz und Musik zum Internationalen Frauentag

05.+06.04. SKF WenDo Selbstbehauptung und Selbstverteidigung für Frauen

17.+18.05. SKF WenDo Selbstbehauptung und Selbstverteidigung für Frauen

24.+25.05. FemFest – gesellschaftskritisches Fest zum Thema Geschlecht

17.+18.10. KAB "Facebook & Co" - Qualifizierung für Frauen in Ehrenamt und Beruf

27.+28.10. FH:WS naturwissenschaftliche / technische Schnuppertage für Mädchen

 Projekte:

Ausflugsförderung für Bewohnerinnen eines Frauenhauses


2013

Eigene und geförderte Veranstaltungen:

04.02. KS Moderne Kultur - Lesung und Diskussion mit Jana Inka Krenek "Hier darf ich Frau sein hier bin ich Mann"

06.03. Think Tank – politisch weiblich intelligent

08.03. Frauenprogramm Mamiiii! - ein musikalisches, clowneskes Maskenspiel

09.03. Veranstaltung zum Internationalen Frauentag

18.03. KS Moderne Kultur Vortrag von Jana Inka: "Kindererziehung entlohnen?"

08.+09.06. FemFest - gesellschaftskritisches Fest zum Thema Geschlecht

28.-30.06. Europäischer Frauenkongress „Frauen verändern Europa!“

01.07. Workshop „Transgender“ Justine Wodtke & Vera Fritz

02.07. Ausstellungseröffnung Justine Wodtke „Jenseits der Schärfe

18.10. Infotag Wiedereinstieg

18.-19.10. KAB "Eindruck durch Ausdruck" - Qualifizierung für Frauen in Ehrenamt  und   Beruf

28.-30.10. OHURA Mädchen-Musikprojekt

05.11. FemFest Filmvorführung "häppchenweise"

12.11. Filmvorführung„Aber das Leben geht weiter“ mit Regisseurin Karin Kaper

19.-26.11. Terre des Femmes-Fahnenhissung „Internationaler Tag gegen Gewalt gegen Frauen“

29.11. Vortrag „Sexuelle Gewalt – warum die Opfer schweigen“ mit Ellen und Siegfried Rachut

03.12. Kooperation mit Zonta: Lesung und Podiumsdiskussion "Gewalt gegen Frauen"

04.12. KS Moderne Kultur Vortrag von Rita Dowling "Die Kunst des achtsamen Zuhörens"

Projekte:

Workshops & Seminare der Beratungsstelle Frau & Beruf

Lilafon - Telefonische Beratung und Information für lesbische & bisexuelle Frauen

MiMi Gesundheitsprojekt "Mit Migranten für Migranten"


2012

Eigene und geförderte Veranstaltungen:

29.01. Neujahrsempfang der AWF

08.03. Terre des Femmes-Filmvorführung "Pray the devil back to hell"

09.03. Infotag Equal Pay Day: "Arbeitswelt im Wandel: Chancengleichheit als Wettbewerbsvosrteil!" in Kooperation mit dem EPD-Bündnis

10.03. Veranstaltung zum Internationalen Frauentag "Das Prinzip W- wirtschaften weiblich"

05.05.-25.08. Buch-Café Freya - Rahmenveranstaltung zur Ausstellung "Gott - weiblich"

17.05. Rainbowflash

09.+10.06. FemFest - gesellschaftskritisches Fest zum Thema Geschlecht

27.07.-29.07. Fair-Trade-Festival

22.11. FemFest meets Missy Magazine - Diskussionsveranstaltung "Feminismus - heute (noch)?"

 Projekte:

Ausflugsförderung für Bewohnerinnen eines Frauenhauses

Workshops & Seminare der Beratungsstelle Frau & Beruf

MiMi Gesundheitsprojekt "Mit Migranten für Migranten"


2011

Eigene und geförderte Veranstaltungen:

18.-20.03. "Gleiche Rechte, gleiche Chancen, gleiches Glück? - 100 Jahre internationaler Frauentag

05.+ 06.11.  FemFest - gesellschaftskritisches Fest zum Thema Geschlecht

25.11. Terre des Femmes-Fahnenhissung „Internationaler Tag gegen Gewalt gegen Frauen“

25.11. Veranstaltung "Traumfrau" mit Konzert von Mimi Crie

 

 

3.7.3 Rundschreiben und Netzwerkarbeit

 

Zur Information veröffentlicht die Gleichstellungsbeauftragte in regelmäßigen Abständen Rundschreiben zu aktuellen gleichstellungsrelevanten Themen oder Veranstaltungshinweisen im internen und / oder externen Netzwerk.

Eine Auswahl der Rundschreiben aus den Jahren 2011-2014:

 

2014

„Internationaler Frauentag – Anlass zur Freude oder Skepsis?“

„WenDo – Selbsbehauptung und Selbstverteidigung für Frauen“

"Frühling“

„Aufruf: Unterstützung der TERRE DES FEMMES Städtegruppe“

„Starke Netze gegen Gewalt“

Aktion „Mein Papa liest vor“

„Beratungsstelle Frau & Beruf: Seminar- und Beratungsangebot für Frauen aus Würzburg“

„Ein Tag im Jahr gegen Lohnungerechtigkeit zwischen den Geschlechtern reicht nicht aus“

„Die öffentliche Hand hat eine Vorbildfunktion“

„Am 11. Oktober ist zum dritten Mal internationaler Mädchentag“

 


2013

 

„Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen“

„Europäischer Frauenkongress“

„Think Tank – politisch weiblich intelligent“

„Umfrage zum Lohngefälle“

 


2012

 

„Ergänzende Kommentare zur Dienstvereinbarung zur Gleichstellung von Frauen und Männern (Frauenförderplan) vom 23. Oktober 1992“

„Gender Mainstreaming schließt Frauenförderung nicht aus“

„Internationaler Mädchentag“

„Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen“

„Die Gleichstellung von Männern und Frauen wird in der Wirklichkeit unterschiedlich wahrgenommen“

 


2011

 

„Weibliche Diversity“

„Gleichstellungsstelle – Erklärung und Umfragen“

„Umfrage der Gleichstellungsstelle zu Erwartungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“

„Soziale Arbeit aus Genderperspektive“

„Handlungsfelder beobachten und die Ergebnisse generieren“

„Warum eine Checkliste?“

„Mittel und Methodik zur Verwirklichung der Geschlechtergleichheit in der täglichen Arbeit der Gleichstellungsstelle“

„Chronologie der Maßnahmen zur Gleichstellungsförderung“

„Gender-Budgeting“

„Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen“


3.8. Controlling

Zur Überprüfung der Anwendung der Doppelstrategie hat die Gleichstellungsbeauftragte 2011 eine Bewertungsmatrix des Equality Standards entwickelt.

Diese umfasst:

  • Geschlechtsbezogene Datenanalyse
  • Geschlechtergerechte Sprache
  • Gleiche Teilhabe von Frauen und Männern an Entscheidungen
  • Integration von Gleichstellung in Controlling-Instrumente
  • Stufe des Genderbewusstseins bei Entscheidungen
  • Prüfung der Reaktionen der Führung
  • Förderumfeld
  • Ausrichtung der Ressourcen (Gender Budgeting)
  • Geschlechtergerechtes Bewusstsein in internen Vereinbarungen
  • Internes Gleichstellungsnetzwerk
  • Gleichstellungsindikatoren z. B. Controlling und Monitoring
  • Indikatoren für den Vollzug der Gleichstellung
  • Verbindliche Standards und deren Einhaltung
  • Messung der Segregation z. B. bei der Förderung von Projekten, Führungskräften, Auswahlverfahren und Berufungsverfahren gerade bei der sogenannten Gläsernen Decke

Checkliste zur Überprüfung von durchgeführten Maßnahmen:

1. Welcher Art ist die vorgesehene Maßnahme, welches Ziel verfolgt sie und welche rechtlichen Rahmenbedingungen gibt es?

2. Wie viele Frauen und wie viele Männer sind von der Maßnahme unmittelbar betroffen?

 

a) absolut

b) in % Angaben

 

3. Gibt es direkte oder indirekte finanzielle Auswirkungen auf Frauen und Männer?

 

4. Sind allgemeine dienstliche Auswirkungen auf Frauen und Männer vorhersehbar?

z.B. Arbeitsbehelfe, technische Ausstattung, Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge

 

5. Welche Auswirkungen auf Dienstzeit – Freizeit von Frauen und Männern sind vorhersehbar?

z.B. Gleitzeit, Dienstzeitmodelle, Teilzeit

 

6. Gibt es Auswirkungen auf die Vereinbarkeit von Familie – Beruf für beide Geschlechter?

z.B. Teilzeit, Kinderbetreuung

 

7. Gibt es Auswirkungen auf Aus-, Fort- und Weiterbildung beider Geschlechter?

 

8. Sind geschlechtsspezifische Auswirkungen für die innere und äußere Akzeptanz (Berufsbild) von Frauen und Männern vorhersehbar?

 

9. Ist die Maßnahme geschlechtsneutral formuliert?


3.9. Verwaltung und Büroorganisation

Neben den Hauptaufgaben wie Beratungen, Begleitung von Einstellungsverfahren und Zusammenarbeit mit Kooperationspartner_innen, werden die Verwaltungsaufgaben, Korrespondenz, Telefondienst, Büroorganisation und gesamte Sekretariatsaufgaben permanent nebenher erledigt.


4. Empfehlungen zur Förderung der Gleichstellung

4.1 Familienbewusstsein

 

Gründe für familienbewusste Unternehmensführung:

 

  • Erhöhung der Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
    • Höhere Motivation
    • Höhere Leistungsfähigkeit und Produktivität
  •    Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber
    • Konkurrenz um Fachkräfte

      Personalgewinnung

      Qualifizierte Mitarbeiter_innen halten

      Den Beschäftigten mehr Zeitsouveränität verschaffen

      Wünsche der Mitarbeiter_innen erfüllen

  • Überstunden reduzieren
  • Kosten durch geringere Fluktuation und niedrigeren Krankenstand senken
  • Aus der Elternzeit zurückkehrende Mitarbeiter_innen schnell integrieren
  • Die Abwesenheitsdauer von Eltern und Mitarbeiter_innen pflegebedürftiger Angehöriger verkürzen
  • Erhaltung von Arbeitskraft
    • Gleichgewicht zwischen Arbeit und Privatleben erhält die Leistungsfähigkeit
  • Verantwortung des Arbeitgebers gegenüber den Mitarbeiter_innen
    • Familienbewusste Rahmenbedingungen, um familiäre Verantwortung übernehmen zu können

Familienbewusste Personalpolitik:

 

  • Zu den familienorientierten Maßnahmen gehören:
    • Flexible Arbeitszeiten
    • Lebensarbeitszeitkonten
    • Familienbedingte Teilzeitmöglichkeit (auch für leitende Positionen)
    • Familienbewusste Urlaubsplanung
    • Kinderbetreuungsangebote
    • Kinderferienprogramme
    • Kontakthalteprogramme
    • Kooperation bei der Betreuung von pflegebedürftigen Familienangehörigen
    • Vorbildliche Maßnahmen zur Gesundheitsförderung / Gesundheitsmanagement
    • Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
    • Frauenförderplan

 

 

Effektiver Nutzen durch familienbewusste Unternehmensführung:

 

  • Durch familienfreundliche Maßnahmen arbeiten die Mitarbeiter_innen stressfreier, motivierter und produktiver
    • Die Elternzeitdauer verkürzt sich und damit sinken auch die Kosten für die Wiedereinarbeitung
    • Die Fluktuation sinkt und damit sinken die Rekrutierungskosten
    • Die Fehlzeiten sinken
    • Die Mitarbeiter_innenbindung verbessert sich
    • Employer Branding: eine höhere Employee Value Proposition schaffen, also den Marktwert und die Arbeitgeberattraktivität steigern und so den „War for Talent“ gewinnen
    • Vereinfachte Mitarbeiter_innenrekrutierung

4.2 Gender Budgeting

Gender Budgeting ist Teil einer Gesamtstrategie zur Gleichstellung der Geschlechter in der Verwaltung.

Die öffentlichen Haushalte schaffen Rahmenbedingungen, die enorme gesamtwirtschaftliche Einflüsse auf die individuellen Entscheidungen haben. Deshalb müssen die Entscheidungsträger_innen eine Gender Mainstreaming Strategie in die Wirtschafts- und Haushaltpolitik einbeziehen.

Durch die Einbindung von Gender Budgeting soll eine Veränderung der Prioritätensetzung, die sich an der Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern orientiert, verfolgt werden.

Expertise und Empfehlungen und die Realität existieren nebeneinander.

Wir brauchen zur Steigerung der Chancengleichheit der Geschlechter Indikatoren.

 

Die Indikatoren sind:

 

  • Ressourcen
    • Es soll bei der Verteilung aller Ressourcen, insbesondere Geld, Zeit sowie bezahlte und nicht bezahlte Arbeit, gleichstellungsorientiert entschieden werden.
    •  Es soll mittelbare und unmittelbare ungleiche Verteilung rechtzeitig entdeckt und vermieden werden.
    • Es sollen Folgekonsequenzen auf das private Leben berücksichtigt werden.

 

  • Progressive Personalentwicklung
    • Förderung der Frauen in Führungsposition
    • Implementierung der Gender-Thematik in Fortbildungen
    • genderneutrale Stellenbeschreibungen

 

Da die Verteilung von finanziellen Ressourcen mittelbaren und unmittelbaren Einfluss auf das Leben von Frauen und Männern hat, ist Gender Budgeting als eine Strategie zur Beseitigung und Vorbeugung der Ungleichheit ein entscheidendes Instrument, das zum Ziel hat, den gesetzlichen Auftrag der aktiven Gleichstellung zu erfüllen.

 

Hier die Definition des Europarates

Gender Budgeting besteht in der (Re-)Organisation, Verbesserung, Entwicklung und Evaluierung von budgetpolitischen Prozessen. Es bedeutet eine gender-basierte Beurteilung von Budgets, die Einbeziehung einer Gender Perspektive auf allen Ebenen des Budgetprozesses und die Umgestaltung von Einnahmen und Ausgaben im Hinblick auf eine Förderung der Geschlechtergleichstellung (Europarat 2005, S. 12).

 

Diese Definition ergänzt den Vertrag zum Gleichstellungsauftrag aller EU- Staaten.

 

Hier sind Art. 2 und Art. 3 Abs. 3 Vertrag über die Europäische Union und Art. 8 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu nennen, die die Mitgliedstaaten zu einer aktiven Gleichstellungspolitik verpflichten. So heißt es in Art. 8 Vertrag über die Arbeitsweise der EU: „Bei allen ihren Tätigkeiten wirkt die Union darauf hin, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern."

 

Im Rahmen dieses Auftrags hat die Gleichstellungsbeauftragte im Jahr 2012 ein erstes Konzept erstellt, das als Pilotprojekt dienen sollte.

Dazu müsse man folgende Schritte beachten:

 

  1. Schritt  Klassifizierung der Gleichstellungsrelevanz

Formulierung über die entsprechenden Möglichkeiten,

      finanziellen Ressourcen, strategische Planung und Langzeit Ausgaben und Einnahmen

 

  1. Schritt  Wie können Gleichstellungsaufgaben und -ziele festgelegt werden (Methodik),  und wie Indikatoren messbar gemacht werden?

 

3.   Schritt ist die Ist-Analyse des Budgets auf Verteilungseffekte

      der relevanten Ausgabenzuteilungen auf Frauen und Männer

 

4.   Schritt  Wirkungsanalyse, eine Bewertung von Gleichstellungswirkungen   (Gender-    Controlling)

Wichtig:     Ziel von Gender Budgeting ist nicht eine paritätische Verteilung von Mitteln, sondern die langzeitige Wirkungen der Einnahmen und Ausgaben auf den aktiven Gleichstellungsauftrag

   Deshalb ist zu berücksichtigen:

 

               Fragestellungen zur Ausgabenart hinsichtlich Gleichstellung

 

  • Direkte Verteilung von Beschäftigung, Unbezahlter Arbeit, Ehrenamt
  • Weitere Gleichstellungsdimensionen
  • Leistungen/ Transferzahlungen
  • Personalausgaben  und Pensionen
  • Verwaltungssachaufgaben
  • Zinsen und Spesen
  • Sonstige Ausgaben
  • Bruttoinvestition
 

Verlauf und Vollzug des Gender Budgeting Controllings

 

  • Gender Budgeting ist kein gesonderter Haushalt
  • Erläuterungen zur Gleichstellungswirkung der Titel bzw. Produkte im Haushaltsplan
  • es soll in allen Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt werden
  • es soll in allen Phasen des Budgetkreislaufes verankert werden
  • es soll eine gleichstellungspolitische Einschätzung der Mittelverteilungen vorgenommen werden

 

 

  1. Klassifizierung nach Gleichstellungsrelevanz
  2. Ziele/Indikatoren
  3. Soll/ Ist- Abgleich
  4. Vollzug

 

Zu 1. Klassifizierung nach Gleichstellungsrelevanz

 

Zielbestimmung ist ein herausfordernder Teil des Gender Budgeting.

Es geht nicht um paritätische Verteilung von Mitteln. Eine 50 50 Budgetteilung könnte unter Umständen nicht den Anforderungen der Gleichbehandlung entsprechen.

Die zentralen Fragen der Klassifizierung nach Gleichstellungsrelevanz sind

 

  • Ressortübergreifende Analyse
  • Bewertung in allen Haushaltstiteln
  • Rechtliche/sachliche/faktische Transparenz der Ausgaben in Bezug auf:
    • Ausgaben, die explizit Gleichstellungsziele erhöhen
    • Ausgaben, die offensichtlich oder mögliche gleichstellungsrelevante Auswirkungen haben
    • Ausgaben, die keine oder sehr indirekte Auswirkung auf die Gleichstellungsziele haben

 

 

Diese Schritte sollen sorgfältig unter Berücksichtigung der Expertise aus der Gesamtsituation der Bevölkerung der Stadt Würzburg erfolgen

  • Frauen in%
    • Inländerinnen
    • Ausländerinnen
  • Männer in %
    • Inländer
    • Ausländer

 

Zwischen dem Haushalt einer Stadt und dem privaten Leben der Bevölkerung bestehen Wechselwirkungen, die man oft nicht im Blick hat, gerade vor dem Hintergrund der Einsparungen. In diesem Zusammenhang sollen folgende Aspekte beachtet werden:

 

  • Wie ist das Volumenverhältnis der Titelgruppen in einem Jahreshaushalt?
  • Für welche Haushaltstitel ist es noch nicht möglich, eine Einschätzung zu Gleichstellungszielen abzugeben?
  • Welche Klassifizierungen/Bewertungen zu Gleichstellungszielen der letzten Jahre existieren?
  • Wie hoch sind die freiwilligen Zuwendungen, die direkte Wirkung auf Gleichstellungsziele haben?
  • Welche nachweisbaren Einschätzungen der Wirkungen von empfangenden Vereinen/Einrichtungen und Institutionen sind vorhanden?
  • Welche Ausgabe hat bisher keinen Beitrag zu gleichstellungsrelevanten Themen geleistet?
  • Wie hoch ist die Gleichstellungsrelevanz einer Ausgabe?
  • Wie sind das Volumenverhältnis und die Ausgabenverteilung für beide Geschlechter?
  • Welches Ausgabevolumen hat keine Wirkung auf die Gleichstellungsziele?
  • Welches Ausgabevolumen hat direkte Gleichstellungsziele?
    • frauenspezifische/männerspezifische
    • Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
    • Frauenförderplan
    • Gender-Forschungsausgaben
    • personenbezogene Förderungen
    • Zuwendungen zur Förderung der Gender-Gleichheit

 

 
   

Vorgehensweise:

 

  • ausreichend Daten und Statistiken geprüft
  • gleichstellungsorientierte Prozessgestaltung bei Entscheidungen zu Mittelausgaben
  • Anteil der genderrelevanten Maßnahmen in % geprüft
  • Wirkung von Ausgaben auf Geschlechter
  • gesamter Haushalt wird geprüft
  • Teile des Haushalts, der besondere Genderrelevanz hat, geprüft
  • Ausgaben geprüft, die für Frauenförderplan relevant sind
  • Anteil der Maßnahmen zur Förderung der Geschlechtergleichheit in % wird geprüft

 

Zu 2. Ziele und Indikatoren

 

  • Welche Ausgaben werden für Frauen/Männer getätigt?
  • Welche Ausgaben zur Beseitigung der Disparitäten (Aufstiegschancen/ Präventivverhalten) werden vorgenommen?
  • Welche gleichstellungsrelevanten Problemsituationen ergeben sich aus den Ausgaben?
  • Wem sollen die Ausgaben in welcher Höhe zu Gute kommen? Männern, Frauen, Älteren oder Menschen mit anderen sozialen Merkmalen?
  • Welche Gleichstellungswirkung haben die Ausgaben in den Bereichen Bildung, Fortbildung, Ausbildung, Sport und Gesundheit?
    • Fragen nach direktem Verteilungseffekt

    • Fragen nach indirekten Aufstiegschancen

    • Fragen nach direktem Transfer auf die Gestaltung der Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern

    • Fragen nach

    • Welche Lebenssituation von Männern und Frauen werden durch Einnahmen und Ausgaben gefördert?

    • Welche Wirkungszusammenhänge haben die Ausgaben für die Darstellung und Bewertung der Gleichstellung?

       

       

      Zu 3. Ist-Analyse der aktuellen Verteilungseffekte auf beide Geschlechter

       

      • Welche Arbeitsplätze werden geschaffen?

      • Welche Beschäftigungseffekte für die Geschlechter entstehen durch die Ausgaben?

      • Welche qualitative Disparität (unterschiedliche Berufe von Frauen und Männern) oder Parität entsteht durch die Ausgaben?

      • Welche Arbeitsplätze werden erhalten?

      • Welchen direkten Transfer zwischen beruflichem und persönlichem Fortkommen beider Geschlechter bekommt man?

      • Welche Arbeitshilfe bekommt welches Geschlecht?

         

        Dazu empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

         

  • Verwendung gendersensibler Modelle
  • Verwendung von Expertisen der aktuell unterschiedlichen sozioökonomischen Situation von Frauen und Männer tabellarisch erklären
  • Verwendungssumme für Projekte mit expliziten Gender-Themen
  • Welche direkten Effekte haben die Sparmaßnahmen auf die Beschäftigung der Geschlechter im öffentlichen Dienst?
  • Welche indirekten Effekte haben die Sparmaßnahmen auf die Beschäftigung der beiden Geschlechter?

 

Zu 4. Bewertung von Gleichstellungswirkung im Haushalt mit Zeitangaben

 

  • Welche Effekte haben die Einsparungen auf beide Geschlechter?
  • Welche Effekte haben die Einsparungen auf das Delegieren der öffentlichen Aufgaben auf unbezahlte Arbeit?
  • Indirekte Effekte der Einsparungen auf die unbezahlte Arbeit?
  • Welche Handlungskonsequenzen werden aus den Handlungsanalysen vorgeschlagen?
  • Welche geeigneten Maßnahmen, Projekte und Programme zur Durchführung der Gleichstellungsziele werden empfohlen?
  • Welcher positive Beitrag hat sich aus der Implementierung des Gender Budgeting auf die Geschlechter-Gleichheit ergeben?

 

Pilotprojekt Genderbudgeting

 

Im Jahr 2013 bemühte sich die Gleichstellungsbeauftragte mit Unterstützung des Personal- und Finanzreferenten, in die Anträge für den Haushaltsplan 2014 Kennzahlen im Rahmen des Gender Budgeting zu integrieren. Die Kennzahlen sollten zunächst in die Aufgabenbeschreibungen einiger ausgewählter Dienststellen als Pilotprojekt abgefragt werden und der Vorbereitung der Einführung des Gender Budgeting für die Gesamtverwaltung dienen.

 

Nachfolgend zwei Beispiele für angefragte Kennzahlen:

 

Stadtbücherei:

            Autoren der vorhandenen Medien: männlich / weiblich

            Frequentierung der Bücherei: männlich / weiblich

            Ausleihen verschiedener Medien: männlich / weiblich

            Wie viele Mütter / Väter kommen mit ihren Kindern? Zu welchen Uhrzeiten?

            Wie viele davon sind alleinstehend?

 

Friedhof

            Sterbefälle: männlich / weiblich

            Bestattungen Erdbestattung : männlich / weiblich

            Bestattungen Urnenbestattung: männlich / weiblich

            Trauergespräche mit Männern / Frauen

 

Leider fand das Pilotprojekt nicht ausreichend Zustimmung und wurde aus diesem Grund nicht durchgeführt.


4.3. Betriebliche Kinderbetreuung

Seit 2011 hat die Gleichstellungsstelle diverse Bemühungen unternommen, um die Einführung der betrieblichen Kinderbetreuung voran zu bringen. Nachfolgend werden diese in Auswahl dargestellt. Diese Initiative wurde von Anfang an von der Gleichstellungsbeauftragten trotz Widerstände intensiv verfolgt, weil die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oft eine Angelegenheit von Frauen ist, insbesondere die Organisation der Kinderbetreuung. Viele jüngere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können aus diversen Gründen privat die Betreuung ihrer Kinder nicht organisieren. Dies führt zu Stress, Verzicht auf Vollzeitstellen und Karrieremöglichkeiten sowie permanenten Organisationsdruck, der die Arbeitsleistung beeinträchtigen kann. Daher ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine der drei wichtigen Säulen des bayerischen Gleichstellungsgesetzes. Zur Sensibilisierung und Motivierung der Verwaltungsführung hat die Gleichstellungsstelle unter anderem 25 Gespräche geführt, 70 Telefonate und die folgenden Umfragen. Letztendlich wurde der Initiative der Gleichstellungsstelle zugestimmt und das Betreuungsangebot mit Rundschreiben Nr. 47 vom 13.06.2013 bekannt gemacht.

 

 

*Bedarfsermittlung betriebliche Kinderbetreuung

Fragebogen vom 13.10.2011:

 

  1. Wenn eine betriebliche Kinderbetreuung angeboten würde, könnten Sie sich vorstellen, diese in Anspruch zu nehmen?

     

    ja          nein, weil (bitte ergänzen)__________________________________

     

  2. Wenn ja, für welche Altersgruppe würden Sie sich diese Betreuungsform wünschen?

     

     nur Krippenalter (Säugling bis ca. 3 Jahre)     auch Kindergartenalter

     

  3. Würde eine arbeitsplatznahe betriebliche Kinderbetreuung Ihre Arbeitssituation (bezogen auf die Flexibilität der Arbeitszeit, Weg zum Arbeitsplatz, bessere Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit) verbessern?

     ja, da ich die Person bin, die das Kind zur Betreuung bringt, könnte ich dann

    schneller meinen Arbeitsplatz erreichen und bei Problemen unkompliziert und schnell bei meinem Kind sein, außerdem wären die Öffnungszeiten besser auf mein Arbeitszeitmodell abgestimmt

     ja, gäbe es eine betriebliche Kinderbetreuung, könnte ich anstelle meiner

    Partnerin/meines Partners das Kind zur Betreuung bringen, was für sie/ihn

    eine bessere Arbeitssituation schaffen würde

     nein, der Kindergarten vor Ort ist für mich ausreichend flexibel, um das optimal

    abzudecken, die Betriebs-Kita wäre für mich nur eine Alternative wenn das pädagogische Angebot stimmt

     

  4. Die Öffnungszeiten der betrieblichen Kinderbetreuung müssten sich an den bei der Stadt Würzburg angewandten Arbeitszeitmodellen orientieren. Welche zeitlichen Formen der Betreuung wären für Sie notwendig?

     

     Vormittagsbetreuung wäre für mich ausreichend

     

     möglichst flexible Bring- und Abholzeiten wären mir besonders wichtig

     

     ganztags, um es teilzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu er-

    möglichen, auch volle Tage zu arbeiten

     

     die optimalen Öffnungszeiten für mich wären _________________________

     

  5. Vorausgesetzt, die betriebliche Kinderbetreuung würde auch die Altersgruppe bis

    zur Einschulung abdecken: Könnten Sie sich vorstellen, Ihr Kind so lange dort betreuen zu lassen oder würden Sie aus Gründen des sozialen Umfelds (Stichwort Kindergartenfreundschaften-Schulfreundschaften) Ihr Kind nach der Krippenzeit lieber in einen wohnortnahen Kindergarten bringen?

     

     ich würde mein Kind eher durchgehend in der Betriebs-Kita lassen

     

     ich würde wahrscheinlich nur die Krippenzeit abdecken wollen und mein Kind

    anschließend am Wohnort in den Kindergarten geben, damit es sich einen Freundeskreis vor Ort aufbauen kann

     

  6. Würden Sie es begrüßen, wenn die betriebliche Kinderbetreuung auch als eine Art „Notfall-Hilfe“ funktionieren würde, Sie also die Möglichkeit hätten, im Fall von Betreuungsnotständen Ihrer regulären Kinderbetreuung Ihr Kind kurzfristig und unkompliziert dort unterbringen zu können?

     

     ja, da meine aktuelle Betreuungsmöglichkeit viele Schließzeiten hat, die nur

    sehr schwer privat abgedeckt werden können

     

     das wäre nicht nötig, da ich ausreichend private Ausweichmöglichkeiten habe

    bzw. meine aktuelle Betreuungsmöglichkeit hat sehr wenige Schließzeiten, die sich problemlos abdecken lassen

     

    Nun noch ein paar persönliche Angaben zur besseren Analysemöglichkeit, die freiwilliger Natur sind und selbstverständlich nur anonym weiterverarbeitet werden:

     

    Meine Dienststelle: ________________________________________________

     

    Ich bin             weiblich     männlich

     

    Ich habe __ Kind/er im Krippenalter, __ Kind/er im Kindergartenalter

     

  7. *Auswertung der Umfrage „Betriebliche Kinderbetreuung“

 

Die Gleichstellungsstelle hat mit Rundschreiben vom 13.10.2011 in Zusammenarbeit mit dem FB Personal eine Umfrage gestartet, um den Bedarf an betrieblicher Kinderbetreuung zu ermitteln. Hierbei wurden vom FB Personal auch derzeit beurlaubte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angeschrieben.

 

Insgesamt wurde der Fragebogen von 58 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausgefüllt zurückgegeben.

 

Aufteilung: 48 weiblich, 8 männlich, 2 anonym.

 

18 Antworten fielen negativ aus (kein Bedarf an betrieblicher Kinderbetreuung). Gründe hierfür sind, dass die Kinder entweder erwachsen oder Schulkinder sind, bereits für vorhandene Kinder einen Kita- bzw. Kiga-Platz in einer Einrichtung vor Ort haben oder die Mütter beurlaubt sind.

Von den 18 Antworten waren 16 von weiblichen, 1 von männlichen und 1 von einer/m anonymen Beschäftigten.

40 Teilnehmer/innen würden eine betriebliche Kinderbetreuung gern in Anspruch nehmen (Aufteilung: 32 weiblich, 7 männlich, 1 anonym).

7 (6 weiblich, 1 anonym) davon haben bisher selbst keine Kinder, würden aber für zukünftige Kinder die betriebliche Kinderbetreuung sehr begrüßen und in Anspruch nehmen wollen.

Beim Alter der Kinder der Befragten waren Mehrfachnennungen möglich. Von den beantworteten Fragebögen ausgehend haben die Kolleginnen und Kollegen, die eine betriebliche Kinderbetreuung nutzen würden, für insgesamt 29 Krippenkinder, 10 Kindergartenkinder und 2 Schulkinder Betreuungswünsche.

Wünsche hinsichtlich der zu betreuenden Altersgruppen gliederten sich wie folgt:

Bis 3 Jahre (Krippe): 31

3-6 Jahre (Kiga): 21

Notfallbetreuung: 12

Ferienbetreuung: 19

Auch hier waren Mehrfachnennungen möglich.

Deutlich wird, dass v.a. im Bereich der Krippenbetreuung viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen flexiblen, arbeitszeitabgestimmten Betreuungszeitraum sowie räumliche Vorteile einer betrieblichen Kinderbetreuung, die insgesamt auf die Bedürfnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung zugeschnitten ist, begrüßen würden.

Aber auch die Ferienbetreuung ist ein wichtiger Aspekt für viele der Befragten. Gerade im Hinblick auf die Schließzeiten der Kindertageseinrichtungen und die Schulferien wurde der Wunsch nach arbeitgeberseitiger Abhilfe geäußert. 

Hinsichtlich der Betreuungszeiten (auch hier waren Mehrfachnennungen möglich) wäre der Bedarf vorwiegend für die Vormittage gegeben.

Die in der Umfrage genannte Zeit von 7:30 – 13:00 wurde 20mal genannt, ergänzt von leicht erweiterten Zeitfenstern (bis 14:00/15:00) bzw. späterem Beginn (wie 8:00/8:30 Uhr) – hier 5 Nennungen.

Die aufgeführten Nachmittagsstunden 12:00 – 17:00 Uhr wurden 6mal gewünscht, auch hier mit Abweichungen wie 13:00 bis 18:00 Uhr (1 Nennung).

Ein Kollege im Schichtdienst wünscht sich schichtangepasste Betreuungszeiten, 11 der Befragten würden eine durchgehend flexible Notfallbetreuung begrüßen.

Eine ganztägige Betreuung an 1, 2, 3, 4 oder 5 Wochentagen (je nach Arbeitszeitmodell der Beschäftigten) wäre für 10 der Befragten die favorisierte Betreuungslösung.

Unter anderem auch abhängig vom aktuellen Alter der Kinder, die zu betreuen wären, waren die Angaben zu dem Zeitraum, über den sich die Befragten eine Betreuung in der betrieblichen Kita vorstellen könnten.

Hier spielt auch der Zeitpunkt des Vorhandenseins einer betrieblichen Kinderbetreuung eine Rolle, weshalb die Zahlen nicht wirklich repräsentativ sein können. Der Großteil der Beschäftigten hat bereits mindestens ein Kind und würde einen Kita-Wechsel vollziehen müssen, ein anderer Teil hat ein so kleines Kind, das er noch in Elternzeit ist und die Betreuung derzeit noch nicht benötigt, für die Zukunft aber, je nach Vorhandensein, benötigen würde.

Die Frage hat aber auch den Hintergrund, dass erfahrungsgemäß ein Teil der Beschäftigte, der eine betriebliche Kinderbetreuung nutzt, die Kinder entweder nach der Krippenzeit oder im Jahr vor der Einschulung in eine örtliche Kindertagesstätte gibt, um für die bevorstehende Schulzeit ein soziales Umfeld zu schaffen, das dem Wohn- oder Heimatumfeld entspricht.

 

Nutzungsdauer           1 Jahr              5mal

                                   2 Jahre 11mal     

                                   3 Jahre 18mal

                                   3 Jahre +         3mal

 

Was die Entfernung der Betreuungsstätte vom Arbeitsplatz angeht, sind die meisten Befragten weitestgehend flexibel.

 

bis 500m                     6

bis 1 km                      12

bis 2 km                      14

bis 5 km                      5

sonstige Nennungen (3 km bzw. keine Angaben)     3

 

Genannt wird hierbei auch, dass bei günstiger Lage auf der Wegstrecke von zu Hause zur Arbeitsstelle auch eine größere Entfernung als die ursprünglich angekreuzte in Kauf genommen würde.

 

Die Beitragshöhe wird von den Befragten relativ realistisch eingeschätzt. Die meisten sind bereit, gängige Sätze zu zahlen.

 

3 würden maximal 50 Euro ausgeben wollen,

4 max. 80 Euro,

10 bis zu 100 Euro,

15 bis zu 180 Euro und

3 auch mehr als 180 Euro.

2 machen keine Angabe und

3 würden je nach Bedarf zahlen (in diesen Fällen ging es den Teilnehmerinnen/Teilnehmern um Ferien – oder Notfallbetreuung.

 

In drei Einzelfällen wurden 2 Beträge genannt (Aufteilung Kindergarten/Krippenplatz), wobei hier dann die Krippenplatz-Nennung gewertet wurde. Für den Kindergartenplatz wären die Befragten bereit, jeweils die niedrigere Preiskategorie zu zahlen.


4.4 Maßnahmen zur Karriereförderung

Um Chancenungleichheit in den beruflichen Möglichkeiten von Frauen und Männern zu beseitigen bedarf es neben der Unterstützung bei der individuellen Lösungssuche strategische Angebote. Diese sollen langfristig auf eine gerechtere Gesellschaft hinwirken und die Akzeptanz der diversen Maßnahmen als Selbstverständlichkeit etablieren.

Das letzte Kapitel enthält einen Ausblick auf zukünftige Werkzeuge, deren Einführung die Gleichstellungsbeauftragte als sinnvoll erachtet. Hierbei ist zu betonen, dass das Ziel nicht nur die Chancenverbesserung für weibliche Arbeitskräfte ist, sondern auch die Notwendigkeit aus Arbeitgebersicht die geeignetsten und fähigsten Mitarbeiter_innen zu binden gerade in Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels nicht vernachlässigt werden darf.

4.4.1 Telearbeit

Telearbeit erweist sich als sinnvolle Entlastung insbesondere für Arbeitnehmer_innen mit Familienaufgaben. Das Prinzip der Telearbeit sieht vor, dass ein Teil der Aufgaben von zuhause aus erledigt werden können und so eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten für die Beschäftigten erlauben. Grundsätzlich gilt, dass die Personalverwaltung offen für jeweilig gewünschte Arbeitszeitmodelle sein sollte und diese, sofern mit den Anforderungen in der entsprechenden Dienststelle vereinbar, ermöglichen sollte.

4.4.2 Kompetenzzentrum für Frauen mit Migrationshintergrund

Durch starre Arbeitszeitmodelle und eindimensionale Förderung bleiben viele Potenziale ungenutzt. Die Gruppe der Frauen mit Migrationshintergrund ist davon in doppelter Hinsicht betroffen. Ein Kompetenzzentrum, das bei der Gleichstellungsstelle angesiedelt ist, soll über Chancen und Möglichkeiten aufklären und organisatorisch und beratend unterstützen.

4.4.3 Ausbildung in Teilzeit

Die Möglichkeit eine Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren kommt in erster Linie jungen Müttern oder Vätern, insbesondere solchen die alleinerziehend sind, zugute. Die Ausbildung in Teilzeit eröffnet ihnen die eine berufliche Perspektive unter gleichzeitiger Wahrnehmung ihrer Familienaufgaben, welche auch Pflege umfassen kann.

4.4.4 Gleichstellungskommission

Die Gleichstellungsbeauftragte empfiehlt im Rahmen der Ausarbeitung eines Aktionsplanes gemäß der europäischen Gleichstellungscharta die Installation einer Gleichstellungskommission, bestehend aus der Gleichstellungsbeauftragten und/oder ihrer Vertreterin, Vertreter_innen aller Fraktionen, Personalratsvertretung, IHK, evtl. Vertretung des Ombudsrates, welche sich regelmäßig trifft. Weiter soll die Gleichstellungskommission alle gleichstellungsrelevanten Fragen und Maßnahmen behandeln und auf ihre Umsetzung hinwirken. In der Gleichstellungskommission sollen u.a.:

- alle Stellenausschreibungen und Einstellungsverfahren

- die Möglichkeiten der Verbeamtung

- die Anzahl der Nachwuchskräfte

- die bestehende Entgeltstruktur

- die Transparenz von Auswahlverfahren

- Paritätische Besetzung von Auswahlkommissionen

- den diskriminierungsfreien Umgang mit Behinderungen

- die Einstellungsverfahren bei Migration

- Eventuelle Frauenquote in Führungspositionen

- die Wiederbesetzung von Führungspositionen

- die Führungs-Nachwuchsentwicklung

- Gesundheitsförderungsmaßnahmen

- die Einführung eines Lebens-Arbeitszeitkonto

- Einführung des Sabbatjahres

- Sensibilisierung für gendergerechte Gesundheit (Männer und Frauen sind von unterschiedlichen Krankheiten betroffen)

 

…geprüft, diskutiert und umgesetzt werden.

 

4.4.5 „Kids Box“

Viele Eltern kennen die Situation, ihr Kind kurzfristig mit an den Arbeitsplatz bringen zu müssen, da sie durch ausfallende Betreuung oder Krankheitsfall des Kindes keine andere Wahl haben. Eine Möglichkeit, dieser Situation gerecht zu werden und Eltern konkret zu unterstützen bietet die Kids Box. Es handelt sich hierbei um ein mobiles Eltern-Kind-Zimmer mit vielen hochwertigen Spielsachen für Babys und Kinder bis ins Grundschulalter, diversen Hygieneartikeln sowie Schlaf- und Wickelmöglichkeiten. In ähnlichen Varianten schon in vielen Behörden fester Bestandteil dient die Box auch als multifunktionaler Rückzugsort für Mitarbeiter_innen mit besonderen Bedürfnissen wie z.B. bei Schwangerschaft, Menstruation, Krankheit o.ä. Die Anschaffung für alle Dienststellen ist als familienfreundliche Maßnahme und genereller Beitrag zu einer freundlichen Arbeitsatmosphäre empfehlenswert.


Ausblick:

Als Gleichstellungsbeauftragte wollen Sie dazu beitragen, dass Frauen und Männer eine gleichwertige Stellung in der Gesellschaft haben.
Sie möchten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern und
Frauen in ihrem beruflichen Fortkommen unterstützen, beraten und qualifizieren.

Die Gleichstellungsstelle soll dazu beitragen, dass Frauen und Männer eine gleichwertige Funktion in der Gesellschaft insbesondere in der Verwaltung bekommen.

Sie möchte die Diskriminierungsmerkmale jeglicher Art sensibel thematisieren und möglich präventiv verhindern oder rechtzeitig ahnden.

 

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist auch die zweite Säule der Gleichstellungsaufgabe.

Frauen sind nach wie vor in Führungspositionen unterrepräsentiert.

Alle diese Themen sind weiterhin aktuell und bedürfen einer besonderen Beachtung. Es darf nicht die verfassungsrechtlichen Verpflichtungen auf Grund tagespolitischer Interessen vernachlässigt werden.

Daher ist zu empfehlen, die Gleichstellungsstelle zu erweitern. Zusätzlich ist auch zu empfehlen, dass die Arbeit der Gleichstellungsstelle mit mehr Ernsthaftigkeit begleitet wird und die Empfehlungen von der Gleichstellungsstelle in die Arbeitsabläufe der Verwaltung einfließen zu lassen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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