FAQ zur Wahl des Beirats 2026
Wann findet die Wahl statt?Â
Die Wahl des Ausländer- und Integrationsbeirats findet am 05. Juli 2026 statt.Â
Die Wahl findet immer spätestens vier Monate nach den Kommunalwahlen statt.Â
Wie kann ich an der Wahl teilnehmen?Â
Die Wahl findet ausschließlich als Briefwahl statt. Allen Wahlberechtigten werden die Wahlunterlagen per Post zugestellt. Einfach den Wahlschein zuhause ausfüllen und wieder zurück an die Stadt Würzburg schicken. Der Briefversand ist kostenfrei.Â
Bin ich wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Personen, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, seit zwei Monaten ständig in Würzburg (nur Stadtgebiet) gemeldet sind und die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzen oder besessen haben (das sind: Personen ohne deutschen Pass, Eingebürgerte mit deutscher Staatsangehörigkeit, Eingebürgerte mit mehreren Staatsangehörigkeiten).Â
Zudem sind Personen wahlberechtigt, die einen Elternteil haben, welcher nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren ist („Zweite Generation“). In diesem Fall ist ein Antrag zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis notwendig. Der Antrag ist spätestens bis zum 14. Mai 2026 einzureichen.
Wer sich (in einem Wahlvorschlag) aufstellen und wählen lassen möchte, muss die gleichen Anforderungen erfüllen und seit drei Monaten ununterbrochen in Würzburg gemeldet sein.Â
Wie kann ich gewählt werden?Â
Um in den Ausländer- und Integrationsbeirat gewählt werden zu können, muss man auf einem Wahlvorschlag (Liste) genannt sein.Â
Ein Wahlvorschlag ist eine Liste mit Kandidierenden, die gerne in den Ausländer- und Integrationsbeirat gewählt werden möchten. Wie bei anderen Wahlen (Kommunalwahl, Landtagswahl, Bundestagswahl) können sogenannte „Wählergruppen“ eigene Listen (Wahlvorschläge) erstellen und zur Wahl stellen.Â
Auf den Wahlvorschlägen können maximal 15 Personen genannt werden.Â
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Welche Fristen sind zu beachten?Â
Das Wählerverzeichnis ist an den Werktagen 20. – 16. Tag vor der Wahl öffentlich auszulegen. Wo genau das sein, wird bekanntgegeben.
Das Wählerverzeichnis wird am 02. Juli 2026 Tag vor der Wahl um 18:00 Uhr abgeschlossen.
Die Briefwahlunterlagen sowie ergänzende Unterlagen zur Wahl werden allen Wahlberechtigten spätestens bis zum 16. Juni 2026 zugestellt.
Wahlvorschläge (Listen) müssen bis zum 15. Mai 2026 eingereicht werden. Die Wahlvorschläge (Listen) können in der Geschäftsstelle des Ausländer- und Integrationsbeirats eingereicht werden.Â
Der Antrag zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis für Personen, deren Eltern ohne deutsche Staatsangehörigkeit geboren sind, ist spätestens bis zum 14. Mai 2026 einzureichen.Â
Was ist ein Wählerverzeichnis? Wie wird das Wählerverzeichnis veröffentlicht?
Im Wählerverzeichnis sind alle für den Ausländer- und Integrationsbeirat der Stadt Würzburg wahlberechtigten Personen aufgeführt. Die Stadt Würzburg erstellt dieses Verzeichnis.Â
Sollte man sich selbst nicht im Verzeichnis finden, obwohl man wahlberechtigt sein müsste, kann Beschwerde eingelegt werden. Dies muss innerhalb der Auslegungsfrist geschehen (20. – 16. Tag vor dem Wahltag).Â
Normalerweise wird das Wählerverzeichnis öffentlich in einem dafür vorgesehenen Raum im Rathaus der Stadt Würzburg ausgelegt. Informationen über den genauen Ort und das konkrete Datum der Auslegung werden bekanntgegeben. Â
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Wie erfahre ich von  der Wahl?
Die Wahl des Ausländer- und Integrationsbeirats findet als Briefwahl statt. Jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigte erhalten bis spätestens zum 16. Juni 2026 die Briefwahlunterlagen per Post zugesandt. In diesem Brief finden sich alle Informationen zur Wahl und zum Ausländer- und Integrationsbeirat.Â
Alle Informationen und Fristen zu Wahl werden immer stetig in diesen FAQ aktualisiert.Â
Auf den Social-Media-Kanälen
des Ausländer- und Integrationsbeirats finden sich ebenfalls alle aktuellen Informationen.Â
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Wie viele Unterschriften benötige ich, um einen Wahlvorschlag (Liste) aufzustellen?Â
Um einen eigenen Wahlvorschlag (Liste) einzureichen, benötigt man mindestens 20 Unterschriften von Wahlberechtigten Personen. Vorlagen hierzu werden veröffentlicht.Â
Wichtig: Es werden 20 Unterschriften für den Wahlvorschlag (Liste) benötigt, nicht für einzelne Kandidierende.Â
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Gibt es ein Formblatt für die Wahlvorschläge (Listen)?Â
Für die Wahlvorschläge gibt es Formblätter, die genutzt werden müssen. Diese werden rechtzeitig veröffentlicht.
Die Wahlvorschläge können in der Geschäftsstelle des Ausländer- und Integrationsbeirats eingereicht werden.Â
Was kann ich tun, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung erhalte?Â
In diesem Fall bitten wir um eine Rückmeldung an das Wahlamt der Stadt Würzburg. Hier wird die Wahlberechtigung und ggf. die Aufnahme in das Wählerverzeichnis geprüft.Â
Wie viele Stimmen habe ich?
Jede wahlberechtigte Person kann fünf Stimmen an Kandidierende auf den Wahlvorschlägen (Listen) vergeben. Dabei spielt es keine Rolle, ob Stimmen an Kandidierende von verschiedenen Wahlvorschlägen (Listen) vergeben werden.Â
Wichtig: Eine Bewerberin oder ein Bewerber kann höchsten drei Stimmen erhalten.Â
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