Asyl, Duldung und Flüchtlinge
Häufige Fragen zu Asyl, Duldung und Flüchtlinge

Service-Point in der Außenstelle (Abholung von Aufenthaltstiteln, Reiseausweisen, Duldungen, Aufenthaltsgestattungen, Fiktionsbescheinigungen, Reisedokumenten, ausländische Fundsachen, allgemeine Auskünfte) 

Telefon +49 931 / 37 4645 und 37 4646
E-Mail-Adresse ausland-aussenstelle@stadt.wuerzburg.de


Öffnungszeiten des Service-Point in der Außenstelle (kein Termin erforderlich!)

Montag 08.30 - 12.00 Uhr (letzter Einlass um 11.30 Uhr) 
Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr (letzter Einlass um 11.30 Uhr)
Mittwoch geschlossen
Donnerstag  08.30 - 12.00 Uhr (letzter Einlass um 11.30 Uhr)
Freitag 08.30 - 12.00 Uhr (letzter Einlass um 11.30 Uhr)


Verlängerungen / Erteilungen Aufenthaltstitel, Wohnsitzauflagen, Arbeitserlaubnisse

Für den Buchstabenbereich (Nachname) A - H
Telefon +49 931 / 37 4644
E-Mail-Adresse sg33ausland@stadt.wuerzburg.de

Für den Buchstabenbereich (Nachname) I - Z
Telefon +49 931 / 37 4648
E-Mail-Adresse sg34ausland@stadt.wuerzburg.de


Asylangelegenheiten, Aufenthaltsgestattungen, Duldungen, Niederlassungserlaubnisse, Passbeschaffung, Familiennachzug

Für den Buchstabenbereich (Nachname) A - H
Telefon +49 931 / 37 4641
E-Mail-Adresse sg31ausland@stadt.wuerzburg.de

Für den Buchstabenbereich (Nachname) I - Z
Telefon +49 931 / 37 4642
E-Mail-Adresse sg32ausland@stadt.wuerzburg.de


Ukrainische Kriegsflüchtlinge

Telefon +49 931 / 37 4650
E-Mail-Adresse ukr.ausland@stadt.wuerzburg.de


Telefonzeiten - Ihre Ansprechpartner sind telefonisch ausschließlich während folgender Zeiten erreichbar:

Montag 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 08.30 - 09.30 Uhr
Mittwoch 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag  08.30 - 09.30 Uhr


Terminzeiten

Montag 08.30 - 12.00 Uhr 
Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag  08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag 08.30 - 12.00 Uhr

Hausanschrift:

Veitshöchheimer Str. 100 - Gebäude 325 (kein barrierefreier Zugang)
97080 Würzburg


Telefax +49 931 / 37 4649

Sie erhalten hier:

  • Aufenthaltsgestattung (im laufenden Asylverfahren)
  • Duldung (Aussetzung der Abschiebung)
  • Arbeitserlaubnis
  • Aufenthaltserlaubnis (aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen)
  • Reiseausweis für Flüchtlinge oder Ausländer
  • Fiktionsbescheinigung
  • Aufhebung der Wohnsitzauflage
  • Niederlassungserlaubnis

Für die Entgegennahme eines Asylantrages ist grundsätzlich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig. Antragsformulare sind in der Ausländerbehörde verfügbar. Wenn Sie einen Asylantrag stellen möchten müssen Sie jedoch von uns dorthin weitergeleitet werden. Vorher werden Sie von uns erkennungsdienstlich behandelt (Aufnahme von einem biometrischen Foto und den Fingerabdrücken vor Ort in der Ausländerbehörde).

Bitte sprechen Sie zu den Öffnungszeiten des Service-Point mit der Aufenthaltsgestattung im Original an unserem Service-Point vor. Sie erhalten ein kurzes Antragsformular. Bitte geben Sie die Aufenthaltsgestattung zusammen mit dem Antrag an unserem Service-Point ab. Sie erhalten eine Quittung und ein Datum, wann Sie Ihre verlängerte Aufenthaltsgestattung abholen können.


Hinweis: Bitte stellen Sie sicher, dass die Stadt Würzburg für Sie ausländerrechtlich zuständig ist. Sollten Sie sich in der Zuständigkeit der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) befinden wenden Sie sich bitte dorthin!

Bitte sprechen Sie zu den Öffnungszeiten des Service-Point mit der Duldung im Original an unserem Service-Point vor. Sie erhalten ein kurzes Antragsformular. Bitte geben Sie die Duldung zusammen mit dem Antrag an unserem Service-Point ab. Sie erhalten eine Quittung und ein Datum, wann Sie Ihre verlängerte Duldung abholen können.


Hinweis: Bitte stellen Sie sicher, dass die Stadt Würzburg für Sie ausländerrechtlich zuständig ist. Sollten Sie sich in der Zuständigkeit der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) befinden wenden Sie sich bitte dorthin!

Nein. Wenn Sie arbeiten möchten, müssen Sie einen Antrag auf Arbeitserlaubnis stellen. Diesen erhalten Sie in der Behörde oder können ihn direkt hier herunterladen:

Antrag auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis (Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis), 431 KB

Bitte füllen Sie die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis aus und bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit oder senden Sie sie per Post zu.

Zudem wird ein Arbeitsvertrag für die geplante Arbeit benötigt. Die Bearbeitungszeit für eine Arbeitserlaubnis dauert nach Zugang der vollständigen Unterlagen etwa 3 Wochen. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab. Sie erhalten einen Bescheid, mit welchem Sie dann Ihre Arbeit aufnehmen können. Vorher dürfen Sie nicht arbeiten.

Bitte sprechen Sie zu den Öffnungszeiten des Service-Point mit der Fiktionsbescheinigung und Ihrem Reisepass im Original an unserem Service-Point vor. Bitte geben Sie die Fiktion an unserem Service-Point ab. Sie erhalten eine Quittung und ein Datum, wann Sie Ihre verlängerte Fiktion wieder abholen können.

Ist Ihre Aufenthaltserlaubnis noch länger als 3 Monate gültig, so wird diese nur im Ausnahmefall verlängert (zum Beispiel kurzfristig notwendige Reise ins Ausland).

Ist Ihre Aufenthaltserlaubnis nur noch weniger als 3 Monate gültig, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig einen Termin bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 4 bis 6 Wochen. Auf Nachfrage erhalten Sie eine Fiktionsbescheinigung, wenn nicht zu erwarten ist, dass die neue Aufenthaltserlaubnis bis zum Ablaufdatum ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis eintrifft. Mit dieser dürfen Sie dann z.B. weiterhin arbeiten.

Wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis in der Ausländerbehörde angeliefert wird, erhalten Sie einen PIN-Brief der Bundesdruckerei (ab dem 16. Lebensjahr). Bitte sprechen Sie dann zur Abholung persönlich am Service-Point in der Außenstelle der Ausländerbehörde vor oder stellen Sie einer Ihnen bekannten Person eine Vollmacht zur Abholung aus.

Auch für verheiratete Personen wird eine Vollmacht benötigt. Das Formular dafür können Sie hier herunterladen:

Formular zur Ausstellung einer Vollmacht, 334 KB

Ihren alten elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) und den alten Reiseausweis (falls vorhanden) müssen Sie bei der Abholung abgeben.

Grundsätzlich benötigen Sie folgende Unterlagen für die Ausstellung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis:

  • das ausgefüllte Antragsformular (für volljährige Personen / für Minderjährige)
  • aktueller Reisepass oder das Formular zur Verlängerung des Reiseausweises
  • Nachweis Integrationskurs
  • Nachweis Sprachkurs
  • Arbeitsvertrag
  • Ihre letzten 3 Gehaltsabrechnungen
  • Leistungsbescheid vom Jobcenter (wenn vorhanden)
  • biometrisches Passbild (nicht älter als 3 Monate), dieses können Sie allerdings auch direkt vor Ort in der Ausländerbehörde erstellen lassen (Gebühr: 7 Euro)

Weitere Unterlagen können in Einzelfällen notwendig sein. Die Mitarbeiter der Außenstelle der Ausländerbehörde beraten Sie hierzu gerne.

Ja. In der Ausländerbehörde sind sogenannte Selbsterfassungsterminals (SpeedCapture) im Einsatz. Mit diesen können Sie Ihr Foto aufnehmen, Fingerabdrücke erfassen und Ihre Unterschrift tätigen. Dadurch verringert sich die Vorsprachezeit beim Sachbearbeiter und die allgemeine Wartezeit wird verringert. Außerdem erhalten Sie so immer ein aktuelles biometrisches Passbild auf Ihrem Ausweisdokument. 

Für diese Dienstleistung wird eine Gebühr in Höhe von 7 Euro fällig.

Ein Ausdruck eines Fotos ist leider nicht möglich.

Die Beantragung eines solchen Dokumentes geht in der Regel nur gleichzeitig mit der Beantragung einer Ausstellung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis. Das Antragsformular für den Reiseausweis können Sie hier herunterladen:

Antrag auf Ausstellung / Verlängerung eines Reiseausweises für Flüchtlinge / Ausländer / Staatenlose, 389 KB

Als ukrainischer Staatsbürger können Sie hier das Antragsformular für eine Aufenthaltserlaubnis herunterladen:

Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Kriegsflüchtlinge aus der UKRAINE, 359 KB

Bitte bringen Sie dieses Formular ausgefüllt zu Ihrem Termin in der Außenstelle der Ausländerbehörde mit. Weitere Informationen erhalten Sie dann dort von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Ja. Von Kindern im Alter zwischen 6 und 10 Jahren werden bereits die Fingerabdrücke benötigt. Ab 10 Jahren zusätzlich auch noch die digitale Unterschrift für das Ausweisdokument.

Beachten Sie hierbei, dass für Kinder angepasste Antragsformulare verfügbar sind:

Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis / Niederlassungserlaubnis für KINDER, 452 KB

Zudem wird in der Regel ein Nachweis der Schule über die Schulzugehörigkeit benötigt. Das Formular erhalten Sie hier:

Formular zur Bestätigung der Schulzugehörigkeit, 404 KB

Lassen Sie dieses bitte von der Schule Ihres Kindes ausfüllen (Sekretariat).

Bitte prüfen Sie anhand unserer Checkliste, ob Sie alle benötigten Unterlagen vorlegen können. Sollten die Unterlagen nicht vollständig sein, ist mit einer Ablehnung Ihres Antrages zu rechnen.

Die Checkliste können Sie hier herunterladen:

Checkliste für die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis, 78 KB

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Voraussetzungen.

Das Formular zur Aufhebung der Wohnsitzauflage können Sie hier herunterladen:

Antrag auf Änderung oder Aufhebung der Wohnsitzzuweisung, 776 KB

Dort müssen Sie einen Grund angeben, warum Sie in einen anderen Ort umziehen möchten und dann dementsprechende Nachweise bei der Außenstelle der Ausländerbehörde vorlegen. Die Aufhebung der Wohnsitzauflage kann bis zu 4 Wochen dauern. Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab. Sie werden benachrichtigt, wenn die Aufhebung der Wohnsitzauflage möglich ist.

Bitte zeigen Sie den Verlust bei der nächsten Polizeidienststelle an. Sie erhalten dort eine Verlustmeldung. Diese wird zur Vorlage bei Ihrem Termin benötigt.

Das Formular für die Neuausstellung Ihrer Dokumente (sogenannter Übertrag) können Sie hier herunterladen:

Antrag auf Übertrag eines Aufenthaltstitels (z.B. bei Verlust, Änderung pers. Daten), 463 KB

Ist Ihr verlorenes Dokument nur noch weniger als 3 Monate gültig, beantragen Sie bitte eine reguläre Verlängerung mit diesem Antragsformular:

Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis / Niederlassungserlaubnis / Daueraufenthalt EU / Blaue Karte EU, 820 KB

Auch in diesem Fall wird die Verlustmeldung benötigt.

Bitte prüfen Sie zunächst, ob eine Vorsprache zwingend erforderlich ist oder ob Sie uns die Unterlagen z.B. per E-Mail oder Post zuschicken können.
Sollte eine persönliche Übergabe zwingend notwendig sein (z.B. bei Reisepässen oder sonstigen Original-Urkunden) können Sie diese zu den Öffnungszeiten des Service-Point persönlich am Service-Point abgeben.

Hinweis: Um sich Wartezeiten am Service-Point zu ersparen, können Sie Unterlagen (keine Originale) in einem verschlossenen Umschlag auch an der Pforte am Haupteingang der Gemeinschaftsunterkunft zur Weiterleitung abgeben. Die Wache ist immer besetzt.