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Niederlassungserlaubnis (allgemein)

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige aus Drittstaaten und deren Familienangehörige können mit der Niederlassungserlaubnis ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung in Deutschland leben und arbeiten. Als Drittstaatsangehörige gelten Staatsangehörige aus allen Ländern, mit Ausnahme der EU, der Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen.


Allgemeine Voraussetzungen (§ 9 Abs. 2 AufenthG):

  1. min. 5 Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis
  2. Sicherung des Lebensunterhalts
  3. min. 60 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
  4. keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung
  5. Erlaubnis zur Beschäftigung als Arbeitnehmer
  6. Besitz der ggf. notwendigen Erlaubnisse zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
  7. ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (B1)
  8. Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
  9. ausreichender Wohnraum 

Benötigte Unterlagen:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • gültiger Pass
  • biometrisches Passbild
  • Einkommensnachweise:
    - Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate
    - bei Selbstständigen die aktuelle Berechnung des Steuerberaters
  • Arbeitsvertrag mit Hinweisen, dass dieser unbefristet ist bzw. bei älteren Arbeitsverträgen eine aktuelle Arbeitgeberbestätigung über das Fortbestehen des Arbeitsvertrages
  • aktueller Mietvertrag, dazu aktueller Mietzins (Bankauszug bzw. Bestätigung des Vermieters)
  • Erklärung über die Höhe der monatlichen Heizkosten (sofern nicht in der Miete enthalten)
  • Rentenversicherungsverlauf mit 60 Monaten Pflichtbeiträgen
  • Bestätigung über erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs oder Sprachkurs mit Ergebnis B1 und Orientierungskurs (alternativ: B1-Zertifikat einer lizenzierten Sprachschule und erfolgreiche Teilnahme am Einbürgerungstest)

optional:

  • aktuelles Kindergeld (Bankauszug) bzw. Bescheid der Familienkasse
  • Elterngeld (Bankauszug) bzw. Bescheid der Familienkasse
  • Nachweis über Unterhaltszahlungen

Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.


Zusätzliche Voraussetzungen

Neben der grundsätzlichen Vorschrift des § 9 AufenthG zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis gibt es noch einige Sondervorschriften, nach denen ebenfalls (unter abweichenden Bedingungen) Niederlassungserlaubnisse erteilt werden können:


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