Einbürgerung

Wenn Sie schon länger in Deutschland leben und die Voraussetzungen erfüllen, können Sie die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen.


Wo stelle ich den Antrag zur Einbürgerung?

Die Stadt Würzburg ist für Einbürgerungsangelegenheiten zuständig, wenn Sie dort Ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Hauptwohnsitz) haben. Wenn Sie im Landkreis Würzburg wohnen, wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Würzburgexterner Link.

Welche Arten der Einbürgerung gibt es?

Es gibt zwei Arten der Einbürgerung:

  • Anspruchseinbürgerung (nach § 10 StAG): Hier gelten bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um eingebürgert werden zu können:
    Informationsschreiben für Einbürgerungsinteressenten, 58 KB
  • Ermessenseinbürgerung (nach §§ 8 und 9 StAG): Diese Einbürgerung erfolgt nach Ermessen der Behörden, wenn die Voraussetzungen für eine Anspruchseinbürgerung nicht oder noch nicht erfüllt sind. 
Wo erhalte ich weitere Informationen zum Thema Einbürgerungen?
Welche Aufenthaltsrechte zum Zeitpunkt der Einbürgerung, sind von der Einbürgerung ausgeschlossen?
  • Ausbildung und Studium §§16 a bis f, 17 AufenthG)
  • Mobile Forschung (§ 18 f AufenthG)
  • ICT-Karte (§§ 19, 19b, 19 e AufenthG)
  • Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte (§§ 20, 20 a AufenthG)
  • Aufnahme aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (§§ 22, 23 a, 24 und 25 Abs. 3 bis 5 AufenthG)
  • Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104 c AufenthG)
Entstehen Kosten für die Einbürgerung?

Ja, für die Einbürgerung fallen für eine erwachsene Person grundsätzlich Gebühren in Höhe von 255 Euro an. Bei Kindern sind die Gebühren grundsätzlich ermäßigt. 

Welche Dokumente werden für die Einbürgerung benötigt?

Welche Dokumente Sie für Ihren Einbürgerungsantrag benötigen, teilen wir Ihnen nach Ihrer Antragstellung mit. 

Wie kann ich einen Antrag auf Einbürgerung stellen?

Bei Interesse an einer Einbürgerung wird empfohlen den Quick-Checkexterner Link durchzuführen. Nach positivem Ergebnis können Sie gerne einen Antrag auf Einbürgerung stellen:

Antrag auf Einbürgerung (Online-Service) Antrag auf Einbürgerung (Online-Service), externer Link

Sie wollen den Einbürgerungsantrag in Papierform stellen?  

Bitte schreiben Sie eine Email an: staatsangehoerigkeit@stadt.wuerzburg.de.

Wie und zu welchen Uhrzeiten erreiche ich die zuständige Behörde für meine Einbürgerungsfragen?

Bitte entscheiden Sie, ob eine Anfrage zwingend erforderlich ist!

Wenn es unverzichtbar ist, erreichen Sie uns per Mail: staatsangehoerigkeit@stadt.wuerzburg.de

Telefax +49 931 / 37 3390


Telefonzeiten - Ihre Ansprechpartner zum Thema "Einbürgerung" sind telefonisch ausschließlich während folgender Zeiten erreichbar:

Telefon: +49 931 / 37 2890

Montag 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 10.30 - 11.30 Uhr
Mittwoch 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag  11.30 - 12.30 Uhr