Einbürgerung
Häufige Fragen zur Einbürgerung

Die Stadt Würzburg ist für Einbürgerungsangelegenheiten zuständig, wenn Sie dort Ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Hauptwohnsitz) haben. Wenn Sie im Landkreis Würzburg wohnen, wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Würzburgexterner Link.

Es gibt zwei Arten der Einbürgerung:

  • Anspruchseinbürgerung (nach § 10 StAG): Hier gelten bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um eingebürgert werden zu können. 
  • Ermessenseinbürgerung (nach §§ 8 und 9 StAG): Diese Einbürgerung erfolgt nach Ermessen der Behörden, wenn die Voraussetzungen für eine Anspruchseinbürgerung nicht oder noch nicht erfüllt sind. 

Ja, für die Einbürgerung fallen für eine erwachsene Person grundsätzlich Gebühren in Höhe von 255 Euro an. Bei Kindern sind die Gebühren grundsätzlich ermäßigt. 

Welche Dokumente Sie für Ihren Einbürgerungsantrag benötigen, wird Ihnen, nach Ihrer Interessensbekundung für die Einbürgerung, durch die Staatsangehörigkeitsbehörde mitgeteilt. 

Bei Interesse an einer Einbürgerung wird empfohlen den Quick-Checkexterner Link durchzuführen. Nach positivem Ergebnis können Sie uns Ihren Wunsch auf Einbürgerung gerne persönlich mitteilen und mit uns einen Termin vereinbaren.

Einen Antrag auf Einbürgerung können Sie allerdings auch unabhängig von einer Beratung über den angebotenen Online-Service stellen:

Antrag auf Einbürgerung (Online-Service) Antrag auf Einbürgerung (Online-Service), externer Link

Für den Buchstabenbereich (Nachname) A - ALK und I - M
Telefon +49 931 / 37 2890

Für den Buchstabenbereich (Nachname) ALL - H
Telefon +49 931 / 37 2437

Für den Buchstabenbereich (Nachname) N - Z
Telefon +49 931 / 37 2853
 

E-Mail-Adresse staatsangehoerigkeit@stadt.wuerzburg.de
Welche Angaben für unsere Sachbearbeiter wichtig sind, können Sie anhand einer Beispiel-E-Mail erkennen!

Telefax +49 931 / 37 3390


Telefonzeiten - Ihre Ansprechpartner zum Thema "Einbürgerung" sind telefonisch ausschließlich während folgender Zeiten erreichbar:

Montag 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 10.30 - 11.30 Uhr
Mittwoch 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag  11.30 - 12.30 Uhr

Aktuelle Information !!!
Aufgrund krankheitsbedingter Personalausfälle ist die Staatsangehörigkeitsbehörde vom 19.03.2025 bis 21.03.2025 telefonisch nicht erreichbar.