Erwerbstätigkeit
Welche Personen sind berechtigt, in Deutschland zu arbeiten, ohne eine spezielle Arbeitserlaubnis beantragen zu müssen?
EU-Bürger sowie Staatsangehörige aus EWR-Staaten und der Schweiz genießen generell die Arbeitnehmerfreizügigkeit und dürfen ohne spezielle Arbeitserlaubnis in Deutschland arbeiten.
Für welche Ausländergruppen besteht ein Rechtsanspruch auf Erwerbstätigkeit in Deutschland?
Ein Rechtsanspruch auf Erwerbstätigkeit besteht unter anderem für Asylberechtigte, Konventionsflüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte, Familienangehörige, ehemalige Deutsche, Inhaber von Niederlassungserlaubnissen und Daueraufenthalt-EU-Fälle.
Welche Staatsangehörige können visumfrei einreisen und eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung beantragen?
Privilegierte Staatsangehörige von bestimmten Ländern können visumfrei nach Deutschland einreisen und innerhalb von 90 Tagen eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung oder eine Blaue Karte EU beantragen.
Wer darf als Drittstaatsangehöriger in Deutschland arbeiten?
Drittstaatsangehörige (Staatsangehörige außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz) dürfen in Deutschland grundsätzlich nur arbeiten, wenn dies in ihrem Aufenthaltstitel ausdrücklich vermerkt ist.
Welche Schritte müssen Drittstaatsangehörige unternehmen, um in Deutschland zu arbeiten?
Drittstaatsangehörige, die nicht zu den privilegierten Staaten gehören, müssen vor der Einreise ein Visum zur Erwerbstätigkeit bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragen. Nach der Einreise müssen sie ihren Wohnsitz bei der Meldebehörde anmelden und persönlich bei der Ausländerbehörde vorsprechen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
Was sind die erforderlichen Unterlagen für den Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung?
Zu den erforderlichen Unterlagen gehören ein vollständig ausgefülltes Antragsformular, ein gültiger Pass, ein aktuelles Passfoto, ein Arbeitsvertrag, ein Mietvertrag und gegebenenfalls eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
Unter welchen Voraussetzungen kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit erteilt werden?
Eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit kann erteilt werden, wenn ein wirtschaftliches Interesse oder regionales Bedürfnis besteht, die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und die Finanzierung gesichert ist.
Wie stelle ich den Antrag auf die Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit (Arbeitsgenehmigung)?
Den Antrag können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter (HIER) stellen.
Antragsformulare stehen hier zum Download zur Verfügung:
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Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis / Niederlassungserlaubnis / Daueraufenthalt EU / Blaue Karte EU, 838 KB |
Die Beantragung kann auch online erfolgen:
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung (Online-Service),
Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit (Online-Service),
Onlineantrag für Fachkräfte und Blaue Karte (Online-Service),
Wie und zu welchen Uhrzeiten erreiche ich die zuständige Behörde für meine Fragen zur Erwerbstätigkeit?
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