Integration
Wer hat Anspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs in Deutschland?
Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken, zum Familiennachzug, aus humanitären Gründen oder als langfristiger Aufenthaltsberechtigter (EU) haben in der Regel Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs . Andere Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls zugelassen werden, wenn Kursplätze verfügbar sind.
Wann werden Ausländer zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet?
Unter den Voraussetzungen des § 44 a des Aufenthaltsgesetzes können Ausländer zur Teilnahme an einem Integrationskurz verpflichtet werden, insbesondere wenn die einfachen Deutschkenntnisse nicht vorliegen.
Die Ausländerbehörde überwacht die Teilnahme am Integrationskurs und ergreift ggf. Sanktionsmaßnahmen. Bei wiederholter Teilnahmeverweigerung kann ein Bußgeld verhängt werden.
Was sind die Inhalte eines Integrationskurses?
Ein Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs mit 600 Unterrichtsstunden und einem Orientierungskurs mit 100 Unterrichtsstunden. Der Sprachkurs zielt darauf ab, ausreichende Deutschkenntnisse für den Alltag zu vermitteln, während der Orientierungskurs Informationen über das Leben in Deutschland, die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte des Landes vermittelt.
Wie kann man sich für einen Integrationskurs anmelden?
Die Anmeldung erfolgt in der Regel über die Ausländerbehörde oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Der Kursträger führt vor Kursbeginn einen Test durch, um den richtigen Kurs und Kursabschnitt für den Teilnehmer festzustellen.
Können Teilnehmer von Integrationskursen von den Kursgebühren befreit werden?
Ja, Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII beziehen, können auf Antrag von den Teilnahmebeiträgen befreit werden.
Wo finde ich weitere Informationen zu Integrationskursen?
Weitere Informationen zu Integrationskursen sowie eine Liste der Kursträger finden Sie auf der Website des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unter diesem Link: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Integrationskurse/Kursteilnehmer/Merkblaetter/630-009_merkblatt-zum-antrag-auf-zulassung.html
Gibt es Beratungsstellen?
Eine Übersicht über Beratungsstellen und Informationsquellen in Migrations- und Integrationsfragen finden Sie auf den Seiten des Ausländer- und Integrationsbeirates der Stadt Würzburg: https://www.wuerzburg.de/auslaenderbeirat