Einbürgerung
Informationen zum neuen Staatsangehörigkeitsgesetz Das neue Gesetz wurde beschlossen. Es wird am 27.06.2024 in Kraft treten. Eine Antragstellung ist somit erst ab diesem Datum möglich! Da wir aktuell noch auf Anwendungshinweise warten, bitten wir Sie daher um Verständnis, dass weitere Auskünfte zum neuen Gesetz bezüglich Inhalt und Umsetzung aktuell noch nicht erteilt werden können. Danke für Ihr Verständnis ! |
Wichtiger Hinweis:
Die Stadt Würzburg (Staatsangehörigkeitsbehörde) ist nur für Sie zuständig, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Hauptwohnsitz) im Stadtgebiet Würzburg haben. Wenn Sie im Landkreis Würzburg wohnen, wenden Sie sich bitte an das Landratsamt.
Wenn Sie einen Beratungstermin wünschen oder Fragen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit haben, können Sie uns wie folgt erreichen:
Buchstabenbereich | Durchwahl (0931-) | |
A - ALK und I - M | 37-2890 | |
ALL - H | 37-2437 | |
N - Z | 37-2853 |
Wir sind telefonisch ausschließlich während den folgenden Zeiten erreichbar:
Montag | 14:00 - 15:00 Uhr |
Dienstag | 10:30 - 11:30 Uhr |
Mittwoch | 14:00 - 15:00 Uhr |
Donnerstag | 11:30 - 12:30 Uhr |
- ANSPRUCHSEINBÜRGERUNG (nach § 10 StAG): Informationen zur Beantragung
- ERMESSENSEINBÜRGERUNG (nach §§ 8 und 9 StAG): Informationen zur Beantragung
Antrag auf Einbürgerung (Online-Service),