Verpflichtungserklärung
Häufige Fragen zur Verpflichtungserklärung

Um eine Verpflichtungserklärung abgeben zu können, müssen Sie über ausreichendes eigenes Einkommen und/oder Vermögen verfügen.

Wenn das Einkommen des Einladers nicht ausreicht, besteht die Möglichkeit, ein Sparkonto mit Sperrvermerk zu Gunsten der Ausländerbehörde der Stadt Würzburg einzurichten.
 

Die Einlage beträgt für einen Besuchszeitraum bis zu 4 Wochen 2.500 Euro pro eingeladener Person. Ab einem Besuchszeitraum von 4 Wochen bis zu 90 Tagen sind es 3.000 Euro. 

Das Sparkonto wird freigegeben, wenn der Besucher die Bundesrepublik Deutschland nachweislich wieder verlassen hat. Dies wird durch eine Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB) nachgewiesen.

Falls die Grenzübertrittsbescheinigung nicht abgegeben wird, muss eine Bestätigung der zuständigen deutschen Auslandsvertretung über die Rückkehr des Gastes ins Heimatland vorgelegt werden.

Die Gebühr für die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung beträgt 29 Euro.
 

Für die Prüfung der Bonität und Ausstellung der Verpflichtungserklärung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Gültiger amtlicher Personalausweis bzw. Reisepass des Einladers
  • Daten des Besuchers (Passkopie, Heimatadresse, Datum der geplanten Einreise)
  • Aktuelle Einkommensnachweise des Einladers (z.B. Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheid)
  • Bei Selbstständigen: Bestätigung des Steuerberaters über das monatliche Netto-Einkommen oder entsprechende Bescheinigungen vom Finanzamt oder Steuerprüfer.

Das Formular für die Verpflichtungserklärung ist im Rathaus, auf Etage 0A, Zimmer 11, erhältlich (barrierefreier Zugang).

Alternativ hier vorab zum Download:

Erklärung des Verpflichtungserklärenden zur Abgabe der Verpflichtungserklärung (Belehrung), 275 KB
Merkblatt und Formular zur Verpflichtungserklärung, 381 KB

Ja, eine Online-Beantragung ist möglich.

BEACHTEN SIE BITTE FOLGENDES: Der Verpflichtungsgebende (Antragstellende) muss seinen Hauptwohnsitz in der Stadt Würzburg haben. Bewohner des Landkreises Würzburg wenden sich bitte für die Verpflichtungserklärung an das LANDRATSAMT Würzburg (ext. Link Landratsamt Würzburg Verpflichtungserklärungexterner Link).

Mit folgendem Link ist die Antragstellung bei der Stadt Würzburg möglich:

Verpflichtungserklärung (Online-Service) Verpflichtungserklärung (Online-Service), externer Link

Bei persönlicher Antragstellung ist ein Termin erforderlich. Bitte vereinbaren Sie diesen unter: 

Telefon +49 931 / 37-2895
E-Mail-Adresse sg55stag@stadt.wuerzburg.de


Telefax +49 931 / 37-3390


Etage 0A - Zimmernummer 11 (barrierefreier Zugang)


Terminzeiten:

Montag 08.30 - 13.00 Uhr 
Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr 
Mittwoch 08.30 - 13.00 Uhr
Donnerstag  14.00 - 18.00 Uhr
Freitag 08.30 - 12.00 Uhr