Verpflichtungserklärung
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine Verpflichtungserklärung abgeben zu können?
Um eine Verpflichtungserklärung abgeben zu können, müssen Sie über ausreichendes eigenes Einkommen und/oder Vermögen verfügen.
Was geschieht, wenn das Einkommen des Einladers nicht ausreicht?
Wenn das Einkommen des Einladers nicht ausreicht, besteht die Möglichkeit, ein Sparkonto mit Sperrvermerk zu Gunsten der Ausländerbehörde der Stadt Würzburg einzurichten.
Wie hoch ist die Einlage des Sparkontos?
Die Einlage beträgt für einen Besuchszeitraum bis zu 4 Wochen 2.500 Euro pro eingeladener Person. Ab einem Besuchszeitraum von 4 Wochen bis zu 90 Tagen sind es 3.000 Euro.
Wie funktioniert die Freigabe des Sparkontos nach der Ausreise des Gastes?
Das Sparkonto wird freigegeben, wenn der Besucher die Bundesrepublik Deutschland nachweislich wieder verlassen hat. Dies wird durch eine Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB) nachgewiesen.
Was passiert, wenn die Grenzübertrittsbescheinigung nicht abgegeben wird?
Falls die Grenzübertrittsbescheinigung nicht abgegeben wird, muss eine Bestätigung der zuständigen deutschen Auslandsvertretung über die Rückkehr des Gastes ins Heimatland vorgelegt werden.
Wie hoch ist die Gebühr für die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung?
Die Gebühr für die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung beträgt 29 Euro.
Welche Unterlagen werden für die Prüfung der Bonität und Ausstellung der Verpflichtungserklärung benötigt?
Für die Prüfung der Bonität und Ausstellung der Verpflichtungserklärung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Gültiger amtlicher Personalausweis bzw. Reisepass des Einladers
- Daten des Besuchers (Passkopie, Heimatadresse, Datum der geplanten Einreise)
- Aktuelle Einkommensnachweise des Einladers (z.B. Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheid)
- Bei Selbstständigen: Bestätigung des Steuerberaters über das monatliche Netto-Einkommen oder entsprechende Bescheinigungen vom Finanzamt oder Steuerprüfer.
Wo kann ich das Formular für die Verpflichtungserklärung erhalten?
Das Formular für die Verpflichtungserklärung ist im Rathaus, auf Etage 0A, Zimmer 11, erhältlich (barrierefreier Zugang).
Alternativ hier vorab zum Download:
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Erklärung des Verpflichtungserklärenden zur Abgabe der Verpflichtungserklärung (Belehrung), 275 KB |
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Merkblatt und Formular zur Verpflichtungserklärung, 381 KB |
Kann ich den Antrag auf Ausstellung einer Verpflichtungserklärung auch online stellen?
Ja, eine Online-Beantragung ist möglich.
BEACHTEN SIE BITTE FOLGENDES: Der Verpflichtungsgebende (Antragstellende) muss seinen Hauptwohnsitz in der Stadt Würzburg haben. Bewohner des Landkreises Würzburg wenden sich bitte für die Verpflichtungserklärung an das LANDRATSAMT Würzburg (ext. Link Landratsamt Würzburg Verpflichtungserklärung
).
Mit folgendem Link ist die Antragstellung bei der Stadt Würzburg möglich:
Verpflichtungserklärung (Online-Service),
Wie erreiche ich die zuständige Behörde und wo kann man den Antrag auf die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung stellen?
Bei persönlicher Antragstellung ist ein Termin erforderlich. Bitte vereinbaren Sie diesen unter:
Telefon +49 931 / 37-2895
E-Mail-Adresse sg55stag@stadt.wuerzburg.de
Telefax +49 931 / 37-3390
Etage 0A - Zimmernummer 11 (barrierefreier Zugang)
Terminzeiten:
| Montag | 08.30 - 13.00 Uhr |
| Dienstag | 14.00 - 16.00 Uhr |
| Mittwoch | 08.30 - 13.00 Uhr |
| Donnerstag | 14.00 - 18.00 Uhr |
| Freitag | 08.30 - 12.00 Uhr |
