Förderung von Bürgerbegegnungen mit den Partnerstädten, Freundschaftsstädten sowie der Patenstadt

Allgemeines

Die Stadt Würzburg gewährt Gruppen und Organisationen aus dem Stadtgebiet Würzburg Zuschüsse für Reisen in und Projekte mit den Partner-, Paten und Freundschafts-städten (im folgenden Text „Partnerstädte“ genannt), soweit sie die Fördervoraussetzun-gen erfüllen. In begründeten Fällen können die Zuschüsse auch für Gruppen und Organisationen außerhalb des Stadtgebiets gewährt werden. 

Auf die Gewährung dieser Zuschüsse besteht kein rechtlicher Anspruch, sie sind eine freiwillige Leistung der Stadt Würzburg und erfolgen im Rahmen der
haushaltsmäßigen Möglichkeiten.

Die Besuche dienen dem Austausch und der Begegnung zwischen den Bürgerinnen und Bürgern der Partnerstädte. Nicht gefördert werden Reisen mit überwiegend touristischem Charakter oder Studien- bzw. Ferienfahrten. Der Förderung des Schüler- und Jugendaustauschs wird aufgrund seines interkulturell-pädagogischen Wertes Priorität eingeräumt.

Die Gruppe umfasst mindestens zehn Personen. In begründeten Fällen können die Zuschüsse auch für Gruppen mit weniger als zehn Personen gewährt werden. Diese Anträge werden dem Oberbürgermeister zur individuellen Entscheidung vorgelegt.

Der Aufenthalt in der Partnerstadt beträgt mindestens drei Tage, zwei Tage in der Partnerstadt Suhl.

Höhe des Zuschusses

Der Zuschuss beträgt für Teilnehmerinnen und Teilnehmern von Gruppenreisen auf Antrag

1. für Reisen nach Suhl: 20 € pro Person, Höchstgrenze 300 €. 

2. für Reisen in europäische Partnerstädte: 50 € pro Person. 

3. für Reisen in außereuropäische Partnerstädte: 100 € pro Person.
 

Gegenbesuche von Gruppen aus den Partnerstädten

Zur Gestaltung des Besuchsprogramms kann die gastgebende Würzburger Organisation einen finanziellen Beitrag beantragen. Dieser Zuschuss beträgt pro Gast 10 €, Höchstgrenze 300 €. Eine Ausnahme gibt es für Gäste aus Caen: Die Gastgeber erhalten i.d.R. eine Förderung für die französi-schen Gäste durch das Partnerschaftsreferat des Bezirks Unterfranken.

Auf Antrag beteiligt sich die Stadt Würzburg, vorbehaltlich personeller und finanzieller Möglichkeiten, an den Besuchsprogrammen für Gäste in Form einer Begrüßung im Rats- oder Wenzelsaal des Rathauses.
 

Antragstellung

Anträge werden spätestens vier Wochen vor Reiseantritt über per Formular an die Fachabteilung Büro Würzburg International gestellt. Das Formular senden wir Ihnen gerne per E-Mail oder Post zu - rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Eine Ausnahme hiervon sind Anträge von Sportgruppen (Fachbereich Sport) und Anträge von Gruppen, die dem Stadtjugendring angehören (Fachbereich Jugend & Familie). 

Nach Prüfung des Antrags erhält der Antragsteller einen Bescheid. Im Falle eines positiven Bescheids wird der Zuschuss sofort ausgezahlt. 

Zuschüsse werden nach Eingang der Anträge gewährt und nur solange Mittel verfügbar sind. 

Grundlage der Förderung sind die Richtlinien der Stadt Würzburg zur Förderung der Begegnungen zwischen Bürgerinnen und Bürgern mit den Partnerstädten, Freundschaftsstädten sowie der Patenstadt in der Fassung vom 01.01.2025.

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