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Wie kann ich meinen Namen und Geschlechtseintrag ändern lassen?
Seit dem Selbstbestimmungsgesetz, welches 2024 in Kraft getreten ist, wird eine Änderung des Namens und des Geschlechtseintrags durch das Standesamt durchgeführt. Ein Indikationsschreiben wird hierfür nicht gebraucht.
Es benötigt nun zwei Termine bei einem Standesamt. Der erste Termin ist die sogenannte Anmeldung zur Erklärung. Hierbei bestätigt man, dass man seinen Namen und Geschlechtseintrag ändern möchte. Der zweite Termin, die tatsächliche Erklärung, findet mindestens drei Monate nach der Anmeldung statt. Hierbei wird eine Erklärung zur Namens- und Geschlechtseintragsänderung abgegeben. Im Anschluss daran können neue Dokumente wie z.B. eine Geburtsurkunde oder ein Personalausweis ausgestellt werden.
Bei Minderjährigen muss vor der in Anmeldung außerdem eine Beratung zum SBGG stattfinden. Diese kann bei einigen Netzwerkpartner:innen kostenfrei durchgeführt werden.
Das SBGG ist ein reiner Verwaltungsakt und hat keine medizinischen Auswirkungen! Informationen zur Durchführung von medizinischen Behandlungen findest du weiter unten.
Weitere Informationen zum Selbstbestimmungsgesetz findest du hier https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/queerpolitik-und-geschlechtliche-vielfalt/gesetz-ueber-die-selbstbestimmung-in-bezug-auf-den-geschlechtseintrag-sbgg--199332
Welche medizinischen Behandlungen gibt es für Trans*, Inter* und nicht binäre Menschen?
Folgende medizinische Behandlungen sind möglich:
Hormontherapie:
Bei einer Hormontherapie werden ärztlich verschriebene Hormone eingenommen. Dies kann Testosteron für transmaskuline oder Östrogen für transfeminine Menschen sein. Nicht binäre Menschen können eine Low-Dose-Therapie in Anspruch nehmen, um individuell abgestimmte Effekte zu erzielen. Eine solche Hormontherapie kann bei einer Endokrynologie durchgeführt werden. Diese ist oftmals erst ab dem 16. Lebensjahr möglich und nur mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten.
Für den Start einer solchen Hormontherapie werden oftmals sogar zwei Indikationsschreiben benötigt. Die Erklärung was ein Indikationsschreiben ist findest du weiter unten.
Darüber hinaus gibt es für Jugendliche die Möglichkeit einen sogenannten Pubertätsblocker einzusetzen. Dieser hemmt die Freisetzung der natürlichen im Körper vorkommenden Hormone wie Östrogen oder Testosteron und gibt den Jugendlichen etwas mehr Zeit, da so unerwünschte Effekte der Pubertät verlangsamt werden.
Geschlechtsangleichende chirurgische Eingriffe:
Dies können beispielsweise Brust- oder Genitalangleichungen sein. Auch hier wird für die Durchführung ein Indikationsschreiben benötigt.
Stimmtherapie:
Trans*, Inter* und nicht binäre Menschen können ihre Stimme durch logopädische Unterstützung individuell anpassen.
Jeder Mensch hat die Möglichkeit seinen eigenen Weg individuell zu bestimmen und ihn auch nur soweit zu gehen, wie man es möchte! Nur weil ein Mensch beispielsweise Trans* ist, muss er nicht zwingend Geschlechtsangleichende chirurgische Eingriffe vornehmen.
Was ist ein Indikationsschreiben?
Ein Indikationsschreiben ist eine von einer transerfahrenen psychotherapeutischen Stelle ausgestelltes Gutachten, welches eine Indikation für eine diagnostizierte Geschlechtsdysphorie gibt.
Das Indikationsschreiben dient als Grundlage für viele medizinische Behandlungen und wird für deren Kostenübernahme durch die Krankenkasse benötigt.
Achtung! Nicht jede:r Psychotherapeut:in/Psychologe:in kann ein Indikationsschreiben ausstellen.
Wo kann ich mich Beraten lassen?
Informationen über für dich passende Beratungsmöglichkeiten findest du unter dem Reiter „Beratung“ auf der Startseite