Katzenschutz in der Stadt Würzburg

All dies resultiert aus der unkontrollierten Vermehrung der Katzen. Dieses Elend veranlasste den Stadtrat, in seiner Sitzung vom 12.12.2024 den Erlass einer Katzenschutzverordnung einstimmig zu beschließen. Entsprechend tritt diese am 01.01.2025 in Kraft.
Dabei betrifft die Verordnung auch freilaufende Katzen, denn nur wenn diese auch kastriert sind, kann die Vermehrung wirkungsvoll unterbunden werden.
Aus diesem Grund gelten ab dem 01.03.2025 folgende Vorgaben für alle freilaufenden Katzen in der Stadt Würzburg:
- sie müssen mittels eines Mikrochips oder einer Ohrtätowierung gekennzeichnet sein
- sie müssen im Haustierregister von Tasso e. V. oder in FINDEFIX eingetragen sein
- sie müssen kastriert sein
Diesbezüglich weist Dr. Lieven Pool vom Veterinäramt der Stadt Würzburg darauf hin, dass die Kennzeichnung und die Kastration nur von einem praktizierenden Tierarzt bzw. einer praktizierenden Tierärztin durchgeführt werden darf.
Auf die Frage, was geschieht, wenn nach dem Stichtag nicht gekennzeichnete oder nicht kastrierte freilaufende Katzen im Stadtgebiet aufgefunden oder eingefangen werden, erläutert Dr. Pool, dass dann die entsprechenden Maßnahmen kostenpflichtig angeordnet werden.
Für weitere Fragen zur genauen Umsetzung der Katzenschutzverordnung steht der Fachbereich Verbraucherschutz / Veterinärwesen / Lebensmittelüberwachung ab dem 07.01.2025 unter der 0931-372824 gerne zur Verfügung.
Abschließend gilt ein besonderen Dank der Stadt Würzburg dem Verein „Katzenhilfe in und um Würzburg e. V.“ und dem „Tierschutzverein Würzburg e. V.“, die sich bereits seit vielen Jahrzehnten um die verletzten, kranken und unterversorgten Katzen im Stadtgebiet kümmern.
(20.12.2024)