Hinweise zur OB-Stichwahl am 18. Mai 2025

Am kommenden Sonntag, 18. Mai 2025, findet die OB-Stichwahl statt.

Für diesen Wahltag werden wieder die bekannten 86 Urnen-Wahllokale vor Ort eingerichtet. Zusätzlich hat das Wahlamt 86 Briefwahlbezirke einberufen. Die Wahl dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr, in diesem Zeitraum sind alle Wahllokale geöffnet.

Von den knapp 100.000 Wahlberechtigten haben bereits über 31.000 Wählerinnen und Wähler bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Hauptwahl am 04. Mai angekreuzt, dass sie auch bei einer Stichwahl erneut Briefwahlunterlagen erhalten wollen. In diesem Fall sollten die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl automatisch die Wählerinnen und Wähler an ihrer angegebenen Adresse erreicht haben.

Briefwahlantrag noch möglich

Wer dieses Kreuzchen – Briefwahl für beide Wahltage gemeinsam beantragt – jedoch nicht gesetzt hat oder nur bei der anstehenden Stichwahl von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen möchte, kann dies noch tun: Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, 16.05.2025, 15 Uhr schriftlich, per E-Mail oder direkt im Rathaus persönlich beantragt werden. Das Wahlamt empfiehlt aufgrund der Postlaufzeiten nur noch die persönliche Abholung der Unterlagen im Rathaus; hier kann auch bereits vor Ort per Briefwahl gewählt werden. Ein postalischer Versand erfolgt nur noch auf ausdrücklichen Wunsch der wahlberechtigten Person.

Alternativ zur Briefwahl besteht selbstverständlich die Möglichkeit, am Wahltag im jeweiligen Wahllokal seine Stimme abzugeben.

Ein wichtiger Hinweis: Wer Briefwahl für die Stichwahl bereits beantragt und diese aber postalisch noch nicht erhalten hat, der kann am Sonntag nicht einfach im Wahllokal wählen. Hintergrund ist die Tatsache, dass das Wahlamt einen Wahlschein ausgestellt und der Post übergeben hat. In diesem Fall bitten wir dringend darum, umgehend mit dem Wahlamt Kontakt aufzunehmen. Die Beantragung von Ersatzunterlagen ist allerdings nur bis zum Samstag, 17.05.2025, 12 Uhr möglich.

Wahlbrief rechtzeitig versenden oder abgeben

Bei Briefwahl bittet das Wahlamt auch zu bedenken, dass der Wahlbrief spätestens am Wahlsonntag, 18.05.2025, um 18 Uhr bei der Stadt Würzburg eingegangen sein muss. Der Wahlbrief muss also unbedingt rechtzeitig mit der Post versendet oder direkt bei der Stadt Würzburg, Wahlamt, Rückermainstr. 2 (Rathaus), 97070 Würzburg abgegeben werden. Am Rathaus sind an allen Eingängen hierfür ausreichend Behördenbriefkästen angebracht. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

Bei Rücksendung der Briefwahlunterlagen per Post wird empfohlen, den Wahlbrief in Deutschland spätestens am Mittwoch, den 14.05.2025, abzusenden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen. In jedem Fall trägt die wahlberechtigte Person das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig bei der Stadt Würzburg eingeht. Die Briefwahl sollte daher sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen durchgeführt und der Wahlbrief unmittelbar danach an die auf dem Umschlag abgedruckte Anschrift abgesandt oder am besten dort persönlich abgegeben werden.

Falls man sich nicht sicher ist, ob für die Stichwahl Briefwahl beantragt wurde oder nicht, bittet das Wahlamt ebenfalls um Kontaktaufnahme.

Wer sein jeweiliges Wahllokal nicht kennt, kann sich persönlich im Wahlamt (Zimmer 34 im Rathaus), unter der Wahl-Hotline 0931/37-2730 sowie per Email wahlen@stadt.wuerzburg.de erkundigen, wo sich das Wahllokal befindet. Die Stimmabgabe im Wahllokal ist auch mit einem gültigen Ausweisdokument ohne Wahlbenachrichtigung möglich, sofern keine Briefwahl beantragt wurde.

Für jede Art von Rückfragen, die Stichwahl betreffend, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Wahlamt auf. Das Wahlamt ist wie folgt geöffnet:

Di: 7:30-17:00 Uhr

Mi: 7:30-17:00 Uhr

Do: 7:30-18:00 Uhr

Fr: 7:30-15:00 Uhr

Sa: 7:30-12:00 Uhr

Wahl-Hotline 0931/37-2730

E-Mail wahlen@stadt.wuerzburg.de

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