Verlängerte Ladenöffnungszeiten
Am 1. August 2025 tritt das neue Bayerische Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG) in Kraft. Verkaufsstellen erhalten damit die Möglichkeit, ihre Öffnungszeiten an bis zu vier Werktagen pro Jahr auf freiwilliger Basis zu verlängern – und zwar jeweils bis spätestens 24:00 Uhr.
Ziel der Neuregelung ist es, dem Einzelhandel mehr Flexibilität zu bieten und zugleich auf veränderte Konsumgewohnheiten der Bevölkerung zu reagieren. Die verlängerten Öffnungstage können von jeder Verkaufsstelle individuell festgelegt werden, unterliegen jedoch einer Anzeigepflicht gegenüber der zuständigen Kommune.
Die Stadt Würzburg stellt interessierten Verkaufsstellen umfassende Informationen zur Umsetzung der neuen Regelungen auf ihrer Website zur Verfügung. Dort finden sich unter anderem Hinweise zur rechtlichen Grundlage sowie Antworten auf häufige Fragen zur praktischen Anwendung.
Verkaufsstellen, die von der neuen Regelung Gebrauch machen möchten, haben die Anzeige mindestens vierzehn Tage vor dem geplanten Termin einzureichen. Perspektivisch ist eine digitale Anmeldeplattform vorgesehen, die sich derzeit in der Umsetzung befindet. Bis dahin wird gebeten, die Anmeldung per E-Mail an den zuständigen Fachbereich zu senden. Die entsprechenden Kontaktdaten sind online unter www.wuerzburg.de/einkaufsnacht abrufbar.
01.08.2025
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