Schöffenwahl 2028
Die Bewerbungsfrist für die Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2023 ist beendet. Es werden keine Bewerbungen mehr angenommen!
Wenn Sie Interesse an diesem Ehrenamt für die Amtsperiode 2029 bis 2033 haben, können Sie sich bereits jetzt unverbindlich vormerken lassen. Wir kommen unaufgefordert auf Sie zu.
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Voraussetzungen
Zu jeder Schöffenwahl wird vom zuständigen Ministerium eine neue Schöffenbekanntmachung erstellt. Die Schöffenbekanntmachung für die Amtsperiode 2029 bis 2033 liegt voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2028 vor.
Für die Aufnahme in die Schöffenvorschlagsliste für die aktuelle Amtsperiode 2024 bis 2028 bestanden diese Voraussetzungen:
- deutsche Staatsbürgerschaft
- Hauptwohnsitz muss Würzburg sein
- Mindestalter 25, Höchstalter 70 (zum Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2024)
- umfassende Kenntnisse der deutschen Sprache
- gute gesundheitliche Verfassung
Außerdem sollte die Person gesundheitlich in der Lage sein, das Schöffenamt auszuüben, sich nicht in der Insolvenz befinden und auch keine eidesstattliche Versicherung über Ihr Vermögen abgegeben haben.
Folgende Personen können nicht berufen werden:
- Personen, die hauptamtlich in oder für die Justiz tätig sind (zum Beispiel Richter*innen und Beamt*innen der Staatsanwaltschaft, Notare, Rechtsanwälte). Mitarbeiter*innen des öffentlichen Dienstes werden daher gebeten, auch ihre konkrete Tätigkeit anzugeben.
- Religionsdiener*innen
- Personen, denen die Fähigkeit ein öffentliches Amt auszuüben durch ein Gericht abgesprochen wurde oder gegen die ein Ermittlungsverfahren mit der möglichen Folge schwebt
- Personen, die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind
- Personen, die hauptamtlich oder inoffiziell Mitarbeiter*innen des Staatssicherheitsdienstes der DDR waren
Benötigte Unterlagen
Um sich bewerben zu können, benötigen Sie ein spezielles Bewerbungsformular.
Das Formular finden Sie mit Beginn der Aussschreibung auf dieser Seite spätestens im Februar 2028.
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Nähere Informationen zum Schöffenamt können der Broschüre "Das Schöffenamt in Bayern" un dem Merkblatt für Schöffen entnehmen.
- Informationen zur Schöffentätigkeit vom Bay. Staatsministerium der Justiz
- Broschüre zur Schöffentätigkeit vom Bay. Staatsministerium der Justiz
- Merkblatt für Schöffen
Ansprechpartnerin bei Fragen zum Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen
(gegen Erwachsene):
Frau Ammann - Fachbereich Recht, Versicherungen, Haftpflicht
Tel: 0931/37-2617, Email: rechtsamt@stadt.wuerzburg.de
Ansprechpartner bei Fragen zum Jugenschöffenamt
Herr Kunze - Fachbereich Jugend und Familie
Tel: 0931/37-3560, Email: jugendamt@stadt.wuerzburg.de