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Wahlplakatierung

Das Anbringen von Wahlwerbung in Form von Plakaten stellt regelmäßig eine Sondernutzung dar, weil die öffentliche Verkehrsfläche über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird.

Wahlwerbung ist verfassungsrechtlich geschützt, so dass zur Wahl zugelassene Parteien in der Regel einen Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis haben. Diesem Anspruch und dieser Erlaubnis kommt die Stadt Würzburg durch die Regelungen in § 5 „Öffentliche Anschläge“ der Sicherheitsverordnung nach. Ziel der Regelungen in der Sicherheitsverordnung ist es, einerseits dem Anspruch zu entsprechen,
jedem Wahlvorschlagsträger in angemessener Weise Wahlwerbung auch auf öffentlichen Straßen und Plätzen zu ermöglichen und andererseits, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs abzuwenden; dazu bedarf es einiger Grundsätze:
Bei Fragen im Einzelfall steht das Straßenverkehrsamt, Domstraße 1, Telefonnummer 37-2615 zur Verfügung.
 

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Für Sie zuständig
Ansprechpartner
Fachabteilung Ordnungsaufgaben
Domstraße 1
97070 Würzburg

Telefon: 0931 - 37 26 15
Fax: 0931 - 37 33 67


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