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Serviceleistungen nach Lebenslagen


Unbedenklichkeitsbescheinigung

Wer an einem Lehrgang über den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen teilnehmen will, der benötigt nach den Vorgaben der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Für Sie zuständig
Fachabteilung Ordnungsaufgaben
Domstraße 1
97070 Würzburg

Telefon: 0931 - 37 0
Fax: 0931 - 37 33 67

Mo, Mi:  08:30 - 13:00 Uhr
Di, Do: 08:30 - 12:00 Uhr,
14:00 - 16:00 Uhr
Fr: 08:30 - 12:00 Uhr


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Adresse
Allgemeine Telefonvermittlung
Rückermainstraße 2
97070 Würzburg
Tel: 0931 / 37-0
Fax: 0931 / 37-33 73
info@stadt.wuerzburg.de

Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten der einzelnen Dienststellen!

Montag 08:30 - 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr;
14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 13:00 Uhr
Donnerstag    08:30 - 12:00 Uhr;
14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr