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Serviceleistungen nach Lebenslagen


Sonderbauten

Bei Sonderbauten nach Art. 2 Abs. 4 Bayerische Bauordnung (BayBO) lässt die Fachabteilung Bauaufsicht durch ein Prüfamt (LGA) oder einen Prüfingenieur den Nachweis der Standsicherheit tragender Bauteile sowie ihrer Feuerwiderstandsfähigkeit überprüfen.

Weitere Informationen unter http://www.behoerdenwegweiser.bayern.deexterner Link

Für Sie zuständig
FB Baurecht / Bauaufsicht - FA Bauaufsicht
Veitshöchheimer Straße 1a
97080 Würzburg

Telefon: 0931 - 37 22 58
Fax: 0931 - 37 39 09



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Adresse
Allgemeine Telefonvermittlung
Rückermainstraße 2
97070 Würzburg
Tel: 0931 / 37-0
Fax: 0931 / 37-33 73
info@stadt.wuerzburg.de

Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten der einzelnen Dienststellen!

Montag 08:30 - 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr;
14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 13:00 Uhr
Donnerstag    08:30 - 12:00 Uhr;
14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr