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Informationen zu Grundsteuer

Rechtsgrundlage für die Erhebung der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz. Die Grundsteuer berechnet sich nach dem Grundsteuermessbetrag, den das Finanzamt festsetzt, multipliziert mit dem Hebesatz der Stadt Würzburg.

Dieser beträgt:

- für die Grundsteuer A (Betriebe der Land- u. Forstwirtschaft) 340 v.H.,
- für die Grundsteuer B (alle anderen Immobilien) bis 31.12.2016 450 v.H.
- auf Grund Hebesatz-Erhöhung Grundsteuer B ab 01.01.2017 475 v.H.


Da die Stadt Würzburg an die Feststellungen des Finanzamts im Grundsteuermessbescheid gebunden ist, können Sie Einwände nur gegenüber dem zuständigen Finanzamt geltend machen.

Zuständiges Finanzamt für das Stadtgebiet Würzburg:

Finanzamt Würzburg
Ludwigstr. 25
97070 Würzburg 
Tel. 0931/387-0

Tel. 09 31 / 37 34 58
Tel. 09 31 / 37 37 71
Tel. 09 31 / 37 32 32

Zimmer 211

Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 entschieden, dass die bisherige Berechnung der Grundsteuer auf der Grundlage der Einheitsbewertung nicht mit dem verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz vereinbar ist.

Der Freistaat Bayern hat am 23. November 2021 ein eigenes Landesgrundsteuergesetz erlassen. Danach spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer B keine Rolle mehr. Die Grundsteuer B wird ab 2025 nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.

Aus diesem Grund müssen Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer ab dem 01. Juli 2022 Grundsteuererklärungen beim zuständigen Finanzamt abgeben.

Detaillierte Informationen dazu finden Sie hier:

Endspurt bei der Abgabe der GrdSt-Erklärung, 144 KB
Grundsteuerreform Infos, 206 KB
Checkliste Wohngebäude final 7.07.22, 232 KB

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