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Standesamt

So wird die Geburt Ihres Kindes beurkundet
  1. Schriftliche Geburtsanzeige durch die Entbindungsklinik (wird mit Ihnen in der Entbindungsklinik ausgefüllt)
  2. Gültige Personalausweise oder Reisepässe der Eltern, bei ausländischen Staatsangehörigen auch die Aufenthaltstitel (Kopien werden in der Klinik erstellt)
  3. Zusätzlich:

Wenn Sie mit dem Vater des Kindes verheiratet sind:
Bei Eheschließung in Bayern nach dem 31.12.2008 sind keine weiteren Urkunden erforderlich
Bei Eheschließung vor 01.01.2009 oder bei Eheschließung in Deutschland außerhalb Bayerns: Eheurkunde und zusätzlich beide Geburtsurkunden der Eltern oder alternativ das Eheregister

Wenn Sie ledig sind, das heißt, wenn Sie noch nie verheiratet waren:
Ihre Geburtsurkunde

Wenn Sie geschieden oder verwitwet sind:
Ihr Eheregister mit Auflösungsvermerk (Scheidungsdatum oder Sterbetag) und Hinweisen zu Ihrer Geburt oder Eheurkunde mit Auflösungsvermerk, Ihre Geburtsurkunde und ggf. Ihre Bescheinigung über Namensänderung nach Eheauflösung

Sollten Sie selbst oder der Vater des Kindes im Ausland geboren worden sein oder die Eheschließung im Ausland erfolgt sein, beachten Sie bitte die Hinweise zur Auslandsbeteiligung. Die Nachforderung weiterer Dokumente bleibt generell vorbehalten.

Seit 01.11.2022 ist es möglich, dass Ihre Daten im Wege des Datenabrufverfahrens beim zuständigen Standesamt in Deutschland von uns beschafft werden können. Sofern Sie die benötigten Urkunden bereits beschafft haben oder Sie noch ältere Urkunden besitzen, legen Sie bitte diese im Original bei uns vor. Die Dauer der Bearbeitung kann damit verkürzt werden.


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