Menü

Standesamt

So wird die Geburt Ihres Kindes beurkundet

Geburtsurkunden oder Eheurkunden aus dem Ausland müssen im Original vorgelegt werden. Einfache Kopien erkennen wir nicht an.

Ausländische Urkunden (außerhalb der EU) müssen entweder mit einer Apostille oder einer Legalisation versehen werden oder im Einzelfall durch die Deutsche Botschaft im Heimatland geprüft werden. Bitte nehmen Sie daher im Vorfeld der Geburt per E-Mail oder Telefon Kontakt mit uns auf, welche Unterlagen Sie eventuell noch im Ausland besorgen müssen.

Wenn Ihre Urkunden nicht in internationaler Form (nach dem CIEC-Abkommen) vorliegen, müssen Sie bitte die Urkunde noch in die deutsche Sprache übersetzen lassen. Der oder die Übersetzer*in müssen vor einem deutschen Gericht anerkannt und beeidigt sein. Eine Übersicht finden Sie unter www.justiz-dolmetscher.deexterner Link


>>> zurück