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Bürgerbüro

Gewerbeanmeldung

Bevor Sie ein Gewerbe starten, brauchen Sie eine Gewerbeanmeldung, in manchen Fällen sogar eine zusätzliche Erlaubnis. Aber beachten Sie bitte, dass nicht alles, "was Geld bringt", ein Gewerbe ist.

Angemeldet werden muss grundsätzlich jede auf Gewinnerzielung und auf Dauer gerichtete selbstständige Tätigkeit, die nach der geltenden Rechtsordnung erlaubt ist, bevor diese aufgenommen wird und sobald der Betriebssitz feststeht. Einige häufige Beispiele für einen Gewerbebetrieb sind:

Einzelhandel bzw. Großhandel mit Lebensmittel, Textilien, Geschenkartikel, Backwaren, Haushaltsgeräte, elektronische Erzeugnisse, Unterhaltungselektronik, Kosmetik, Schreib- und Spielwaren, Möbel, Tabakwaren usw.

  • Promotion
  • EDV-Beratung
  • Schulungen
  • Nachhilfeunterricht
  • Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen
  • Handwerkliche Tätigkeiten
  • Designer
  • Kurierdienst
  • Transporte bis 3,5 t
  • Bürodienstleistungen
  • Catering
  • Druckerzeugnisse
  • Wellnessmassagen und Kosmetikbehandlung

 


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