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Bürgerbüro

Gewerbeanmeldung

Erlaubnispflichtige Gewerbe betreiben z.B. Gastwirte, Versteigerer, Makler, Baubetreuer, Bauträger, Pfandleiher, Bewacher, Veranstalter von Spielen und Betreiber von Spielgeräten, etc.

Weitere Erlaubnispflichten ergeben sich unter anderem aus dem Handwerksrecht. Außerdem ist eine Erlaubnis bei Personen- und Güterbeförderung, bei Arbeitnehmerüberlassung, im Waffenhandel und von Fahrschulen zu beantragen.


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