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Bürgerbüro

Gewerberegisterauskunft

Die einfache Auskunft beschränkt sich auf die zentralen Daten des jeweiligen Gewerbes, also auf:

  • den Namen des Gewerbes
  • die Anschrift des Gewerbes
  • die Tätigkeit des Gewerbes

Soll darüber hinaus Auskunft gegeben werden, muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Ein berechtigtes Interesse wäre beispielsweise die Einlösung eines Schuldscheins, ausgestellt auf das entsprechende Gewerbe.

Informationen, die in der erweiterten Gewerberegisterauskunft eingeholt werden können, sind z.B.

  • Handelsregistereintrag
  • Rechtsform
  • An- und Abmeldedatum
  • Niederlassung(en)
  • Name, Privatanschrift des/der Geschäftsführer
  • Frühere Betriebsanschrift, Geschäftsführer, Rechtsform, Firmenname

 


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