Menü

Bürgerbüro

Bürgerbüro

Gewerbeummeldung

Eine Gewerbeummeldung ist immer dann erforderlich, wenn

  1. der Betriebssitz innerhalb von Würzburg verlegt wird,
  2. der Betriebszweck sich ändert (also z.B. statt Schuhverkauf nun ausschließlich Verkauf von Werkzeug) oder
  3. der Betriebszweck auf andere Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei dem bereits angemeldeten Betrieb nicht geschäftsüblich sind (das ist z.B. dann der Fall, wenn bislang zu diesem Schuhverkauf nun auch Verkauf von Zeitschriften hinzukommt).

     


>>> zurück