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Bürgerbüro

Gewerbezentralregisterauszug

Sie können den Antrag nur über Ihr eigenes Gewerbe stellen und müssen den Antrag persönlich stellen.

Der Antragssteller hat seine Identität nachzuweisen. Dies setzt grundsätzlich persönliches Erscheinen bei der den Antrag aufnehmenden Behörde voraus. Der Antragsteller kann sich nicht durch einen Bevollmächtigten, bspw. Rechtsanwalt oder Ehegatten, vertreten lassen.

Bei juristischen Personen hat den Antrag der Prokurist oder der Geschäftsführer zu stellen und die Vertretungsmacht nachzuweisen.

Der Antrag kann über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz oder schriftlich an gewerbemeldung@stadt.wuerzburg.de  gestellt werden. Eine persönliche Vorsprache ist nach Terminvereinbarung unter buergerbuero@stadt.wuerzburg.de möglich.


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